Alba Regia. Annales Musei Stephani Regis. – Alba Regia. A Szent István Király Múzeum Évkönyve. 27. 1993-1997 – Szent István Király Múzeum közleményei: C sorozat (1998)

Tanulmányok – Abhandlungen - Fitz Jenő: Inschriften des Tumulus von Baláca. p. 89–121.

daher ist auch ein gleiches Ende der Ersten Zeile anzunehmen. Diese Beobachtung schließt die Möglichkeit eines zweiten cognomen aus (der Name muß im Dativ stehen) - dazu finden wir übrigens auch in den übrigen Inschriften keine Analogie. Lesen wir das Fragment am Zeilenende als RA und interpretieren wir es als Herkungtsort, so käme [Co]ra der ersten Region in Betracht. Diese mögliche Lösung erschwert allerdings die Interpretierung der 2. Zeile. Wenn wir jedoch das Fragment als akzeptieren, können wir die Ergän-zung \do\m(o) aufwerfen. Von den Buchstaben der 2. Zeile stehen am Anfang TO, am Ende HO oder NO, in der 2. Zeile des Fragments AL ein ausgebrochenes О oder Q. Bei der Interpretierung des ТО müssen wir beachten, daß in den ersten zwei Zeilen der 3. Inschrift die gleichen Buchstaben zu finden sind, d.h. nach dem Namen der ersten Zeile beginnt die 2. Zeile auch hier mit T. Da in der ersten Zeile unserer Inschrift kein zweites cognomen stehen kann, deuten die gleichen Buchstaben TO bzw.T der beiden Inschriften höchstwahrscheinlich den Namen des Herkunftsortes an. Von den mit TO beginnenden Stadtnamen kommen Tolentinum (Regio V), Tolosa und Tomi in Betracht. Das dem Herkunftsort folgende, zum Rang gehörende Wortende HO-NO kann eventuell die Ergänzung [eq.Roma]no geben, bekräftigt durch die unter dem Fragment AL befindlichen Buchstaben О oder Q an der Stelle des hypothetischen eq., wodurch die Lesung [e]q. [Roma]no ermöglicht wird. Die Definition des Herkunftsortes ergibt sich nicht aus dem Buchstabengut. Auf Grund der Buchstabenstellen mochte von den drei Städten Tolentinum (in abgekürzter Form) in der Inschrift stehen. Für die Stadt in Mittelitalien kann die Velina tribus sprechen, falls das Bruchstück EL in die erste Zeile des 5.Grabaltars paßt, wodurch eine Ergänzung auf Cornelia, Stellatina oder Velina emöglicht wird. Tolentinum gehörte zur tribus Velina. Auf Grund der übrigen Inschriften des tumulus könnten die am Anfang der 3. Zeile befindlichen zwei Bruchstücke (D und AL) der Anfang des in der Inschrift erwähnten zweiten Namens sein. Der Abstand zwischen den Buchstaben D und A ermöglicht gleichermaßen die Lesung D»AL oder DAL. Im ersten Fall stünde in der 3. Zeile des Grabaltars der Name eines zweiten Mannes, der aber nicht zu den Ti. Claudii gehörte. In der zweiten Variation dürften wir auf Grund des fehlenden praenomen mit einem weiblichen Namen rechnen. Das entspricht den an den übrigen Grabaltären gewonnenen Erfahrungen: auch nach der 5. und 6. Inschrift gehörte der zweite ­gewöhnlich weibliche - Name der Gattin des Toten. Das Dal[ —] wäre demnach der Anfang des nomen der Gattin, die Definition des Namens ist jedoch problematisch, da ein mit Dal[ —] beginnendes nomen weder in Pannonién, noch in sonstigen europäischen Provinzen bekannt ist. Der Wortbeginn DALMA, zusam-mengefügt aud DAL und dem Fragment MA, schließt zwar die Möglichkeit eines etwaigen seltenen Personennamens nicht aus, spricht aber eher für eine andere Lösung, in der Form Dalma\tiae\ oder Dalma[tarum] In diesem Fall erstreckt sich die Laufbahn des Toten auf die 3. Zeile, wie wir es im Falle der 1. Inschrift sehen konnten. Diese Variation wird auch durch das am Ende der 2. Zeile stehende Fragment nicht problematisch. Das Buchstaben fragment vor dem Zeilenabschluß О ist nicht eindeutig definierbar. Es kann vieleicht ein N gewesen sein (wie die im vorangehenden Abschnitt angegebene Lösung), unterscheidet sich aber entschieden von dem darunter befindlichen N; ebenfalls mit Vorbehalt kann es I oder H sein. Der mutmaßliche Ritterrang des Ti. Claudii - nicht ausgeschlossen ein Procuratorenamt - könnte vor allem den Schluß auf Militärdienst ermöglichen, vielleicht in der Form \praef(eclo) co]ho(r(is) [.?] | Dal[mat(arum). Die Ergänzung des weiteren Teiles der 3. Zeile sowie der gesamten 4. Zeile ist völlig ungewiß. Als Hypothese könnte die Behauptung riskiert werden, daß Valerius eine militia absolvierte und zuvor in seinem Heimatsland munizipale Ämter bekleidete, z.B. [d(ec.) c(oloniarum) Tolenti]ni, | P[iceni, II v(iro) c(oloniae) Fale]rii. TI«Cl • t i • f • v A L e r i О • d о mO TOIent «eQ • r • praef'chO DA LM At- NI P RH Ti(berio) С[l(audio) Ti(berii) f(ilio) V]al[eri]o [dorn] о \ To[lenl(ino) ejq(uite) [R(omano), praef(ecto) c(o)­Jho(ortis) l?J | Dalma[l(arum) [?d(ecurioni) c(olonia­rum) Tolentijni, \ Pficeni, ?II v(iro) c(oloniae) Falejrii. Alle vier Seiten des beschrifteten Feldes sind gegeben; cca.80 cm breit, 58 cm hoch. (Abb. 2.) 3. Grabaltar von Ti. [Claudius —| Sämtliche Bruchstücke, die zum Grabaltar in Betracht kommen, wurden an der Nordseite des tumulus, zumeist in ihrer östlichen Hälfte gefunden. Hier dürfte auch die ursprüngliche Stelle des Steindenkmals gewesen sein. Erhalten geblieben sind das obere Gesims des Altars und der Anfang der 1.-2. Zeile; die erste Zeile beginnt 2,5 cm vom Gesims entfernt. Der Abstand zwischen der 1. und 2. Zeile beträgt 5 cm. Sämtliche Fragmente stammen aus der Nordseite und es ist anzunehmen, daß auch der Altar hier stand. 102

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