Alba Regia. Annales Musei Stephani Regis. – Alba Regia. Az István Király Múzeum Évkönyve. 22. 1982-1983 – Szent István Király Múzeum közleményei: C sorozat (1985)

Die Anjovinen in Mitteleuropa - Engel Pál: Die Barone Ludwigs des Grossen, König von Ungarn. p. 11–19.

außerdem auch südlich der Sava, in Macsó selbst, einige Burgen. Gewöhnlich — allenfalls bis zu den 1370er Jahren — erhielten auch die Hofwürdenträger des Königs und der Königin Honordomäne. Im Jahre 1366 hatte z. B. der Tavernicus János Gilétfi in den Komitaten Zala und Veszprém, der Erzschenk Péter Czudar in Abauj und Borsod, der Hofmeister János Gönyüi in Győr und Bakony und der Oberstallmeister Imre Lackfi in Miháld und Sebes die Gespanschaften bzw. Burgen inne. Unter den Baronen der Königin finden wir an der Spitze der jeweiligen Gespanschaft den Tavernicus György Bebek in Liptó, den Hofmeister Miklós Hédervári in Fejér und Tolna und den Ober Stallmeister Péter Darói in Csongrád, Die übrigen Gespanschaften und Burgen wurden anderen Hof Würden­trägern verliehen, zuweilen in Form höchst beachtlicher Honores: Einige Gespanschaften, etwa die von Pozsony, Vas, Krassó oder Várasd (Zagoria) mit den dazu gehören­den Domänen galten als Würden von großer territorialer Bedeutung. Kleinere Honordonationen, bestehend aus je einer Burgherrschaft, wurden den jungen Magnaten zu Beginn ihrer Karriere und den besonders bevorzugten Rittern des Königs verliehen. Es folgte aus der Größe der Amtslehen daß nur der Amtsbesitz die gesellschaftliche Existenz dieser Aristokratie der Barone bestimmen und ihre Machtbasis sein konnte. Da die königlichen Burgen insgesamt die im Privatbesitz befindlichen Burgen erheblich übertrafen, konnten die Familienvermögen — und mochten sie noch so groß sein — in diesem System nur eine untergeordnete Rolle spielen. Im Vergleich zur Macht, die dem Inhaber einer bedeuten­den Gespanschaft oder Baronenwürde zustand, war die Bedeutung des Privatvermögens verschwindend klein. Die meisten Barone besaßen zwar auch 1—2 eigene Burgen, doch wer schon mehr als zwei hatte, galt als besonders reich. Gegen Ende der Anjou-Zeit stand an der Spitze der Gutsbesitzer — angesichts der Zahl ihrer Burgen — das Geschlecht Lackfi (7 Burgen); außerdem besaßen nur noch einige große Geschlechter drei oder mehr Burgen: Die Familie des Palatins Miklós Kont, Vorfahren der Ujlakis (5), Nachkommen des Banus Mikes Ákos (5), die Enkel von Tamás Szécsényi (4), de Familien Drugeth (3), Bebek (3) und Garai (3). Es sei daran erinnert, daß gleichzeitig der Gespan des Komitats Vas in sieben und der von Pozsony in sechs Burgen befehligte, und selbst zu einem Honor „zweiter Klasse" wie die Gespanschaft von Liptó immerhin noch drei Burgherrschaften gehörten. Unter solchen Umstän­den war es schlechthin undenkbar, daß irgendein Großgrund­besitzer, gestützt auf das eigene Vermögen, gegen dem Hof Machtansprüche erheben könnte. Eine Beteiligung an den Regierungsgeschäften war nur im Besitz eines Amtes möglich und es war nur ganz natürlich, daß die Drugeth, nachdem sie 1355 vom Hof verdrängt wurden und keine Honores mehr erhielten, trotz ihrer ausgedehnten Ländereien für lange Jahrzehnte auch ihren politischen Einfluß völlig einbüßten. Wie läßt sich nunmehr die Position der Barone in der politischen Struktur des Staates Ludwigs d. Gr. charak­terisieren? Wir sahen, daß der Mittelpunkt dieser Struktur der Hof und die Hofaristokratie waren. Ebenso wie die gesamte Kultur jener Epoche vom König und seiner Umgebung gestaltet wurde, hing auch das Schicksal des Landes von ihnen ab. Es gab nur einen einzigen Hof: Die ständig sich unterwegs befindende königliche aula, deren jeweilige Residenz dadurch bestimmt war, wo sich der König mit seinem Gefolge im Laufe der häufigen Feldzüge, Reisen und Jagden aufhielt. Die ständigen Mitglieder des Gefolges waren die kirchlichen und weltlichen Würden­träger sowie die in die Aula zugelassenen Ritter und Jünglinge. Obwohl gelegentlich auch andere Edelleute vor dem König erscheinen durften, bestand der organisierte Hof aus dieser Gruppe; dieser gehörten jene Personen an, die das Schicksal des Landes tatsächlich lenkten, vor allem die Inhaber der größten Honores, die Barone. Der einzige Machthaber, der ausschließliche Nutznießer der Herrschaft über dem Lande war die Hofaristokratie. In diesem Kreis wurden alle innen- und außenpolitischen Entscheidungen getroffen, von den wichtigsten bis zu den belanglosesten. Hier entschied der König mit seinen Baronen, ob es Krieg geben soll oder Frieden, hier verteilte man, gleichsam unter sich, die Honores des Landes, hier wurden alle gewichtigen Streitsachen entschieden und nur hier konnte man sich bereichern, d.h. als königliche Schenkung Grund und Boden erhalten. Wer in diesen Kreis nicht eindringen konnte oder aus irgendeinem Grund daraus ausgeschlossen war, mußte auf seinem Landgut leben, was damals mit der Verbannung gleichbedeutend war. Der Betreffende konnte nicht an der Regierung des Landes teilnehmen und zählte auch ungeachtet seines Vermögens nicht zu den „Mächtigen"; hatte er dann mit einem sihrer Dienstleute einen Zwist, so konnte er mit Gewißheit erwarten, im Prozeß den kürzeren zu ziehen. Es war daher das Hauptbestreben eines Edelmannes, sogar zum Preis materieller Opfer am Hof festen Fuß zu fassen und womöglich beim König selbst in Dienst gestellt zu werden; sollte dies nicht gelingen, so wenigstens bei einem der Barone. Vermochte er sodann noch höher emporzusteigen und in die enge Elite einzudringen, die über die Honores verfügte, so hatte er gewonnenes Spiel: Fortan blieb er wahrscheinlich bis zu seinem Tod Mitglied der Aristokratie und hatte sogar die besten Chancen, um seine errungene Position seinen Söhnen zu vererben. Denn es stimmt zwar, daß innerhalb des Hofes — wie in jeder ähnlichen Organisation — ein harter Machtkampf um die wichtigeren Positionen, die reichen Pfründe und die erhält­lichen Privilegien geführt wurde und daß dieser Kampf ab und zu auch seine Opfer forderte. Letzten Endes ist es aber für den Kreis der Barone dennoch eher bezeichnend, daß sich die Ämter wechselten, das „Recht" dazu aber auf Lebenszeit galt, und zwar in der Form, daß es im allgemei­nen unangemessen war, jemanden ein niedrigeres oder weniger ertragreiches Amt zu verleihen als dieser schon bekleidete; langsamer oder schneller, aber ohne Unterlaß stieg also der Baron auf seiner Laufbahn immer höher, erwarb sich immer größere Honores, bis es ihm schließlich — vielleicht — gelang, den Gipfel zu erreichen : so die Würde des Palatins, eines „Gespans" (d.h. iudex curiae), Woiwoden oder Banus. Eine derartige Karriere hob nicht nur ihn selbst, sondern auch seine Nachkommen endgültig aus dem weiteren Kreis der Höflinge hervor: Ihm gebührte nun schon unbedingt der prestigeträchtigste Titel magnificus, und seine Kinder und Kindeskinder werden sich jederzeit 2 Alba Regia ХХП. 17

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