Alba Regia. Annales Musei Stephani Regis. – Alba Regia. Az István Király Múzeum Évkönyve. 20. 1980 – Szent István Király Múzeum közleményei: C sorozat (1983)

Tanulmányok – Abhandlungen - Bilkei Irén: Schulunterricht und Bildungswesen in der römischen Provinz Pannonien. p. 67–74. t. XXV–XXVI.

(Ibid., 313). Auch die gesellschaftliche Position ihrer Fami­lie ist uns bekannt, der Vater war decurio in Mogentiana. Die Norditalische Abstammung ist auch im Falle des causidicus Sex(tus) Lucanius N... mit Wahrscheinlich­keit anzunehmen (MÓCSY 1959, 155). Nach ihren Namen zu urteilen, sind die beiden Juristen Aur(elius) Claudianus und Aur(elius) Eufimianus Einge­borene, wie dies im Falle des letzteren von Gy. D i ó s d i nachgewiesen wurde, und dürften der schlecht bezahlten, niedrigeren Schicht der Juristen angehört haben (1961,102). In unserer Provinz, aber auch im ganzen Römischen Reich gibt es nur wenige Lehrerinschriften. Es ist anzuneh­men, daß die Lehrer — als res privata — keiner Kör­perschaft angehörten, was in einer Inschrift eigens betont werden sollte. Ungeachtet ihrer gesellschaftlichen Stellung waren allerdings die Lehrer geschätzt bzw. gewissermaßen verehrt. Dies beweisen die von dankbaren Schülern stam­menden Inschriften (z. B. CIL, V, 4337, Brixia; CIL, VI, 9827). Aus den Inschriften anderer Provinzen bzw. Italiens können wir Beispiele auch dafür anführen, daß Lehrern auch öffentliche Ehren zuteil wurden, z. B. Q. Tuticanus Eros grammaticus ... ornam(entis) decur(ionalibus) honoratus (CIL, V, 3433, Verona). P. Atilius P. f. Septi­cianus grammaticus ... cui ordo Comensis ornamenta decur(ionum) decreuit... (CIL, V, 5278, Comum). Die Grabinschrift eines Lehrers aus Capua, Philocalus magister ludi litterari, lobt den Verstorbenen folgendermaßen: .. summa quom (= cum) castitate in discipulos suos idemque te st amenta scripsit cum fide, пес quoiquam per ne­gauit, laesit neminem. .. (CIL, X, 3969). Es ist uns auch bekannt, daß Hochschulprofessoren ver­schiedene Auszeichnungen erhielten (MARROU 1957, 447). 2. Zu den Intellektuellen sind auch die in Pannonién aus zahlreichen Inschriften bekannten Ärzte zu zählen, selbst wenn sie in der Literatur der Kaiserzeit wegen ihrer sprichwörtlichen Ungeschicklichkeit und Unkenntnisse bekannt waren (z. B. bei Martialis 1 33, VIII 74, IX 96). Nach ihren Namen zu urteilen, waren die Ärtzte der Zivilbevölkerung größtenteils Orientalen (Mócsy 1962, 705). In diesem Beruf betätigten sich: in Carnuntum L. Iulius Optatus, L. Iulius Euthemius und Eucratus (Swo­BODA 1964, 46—47), in Aquincum Sex(tus) Pompeius Car­pus domo Antiochia, C. Iul(ius) Filetio domo Africa und Marc(us) Marcellus (Nagy 1942, 528), in Emona L. Peticius Technicus (CIL, III, 3834). Unter den Militärärzten (Davies 1969, 83—99) hat M. Mucius Hegetor einen orien­talischen Namen (MÓCSY 1959, 176), während die übrigen lauter lateinische Namen führten. Der Name des T. Aur(elius) Numerius ist typisch pannonisch (Barkóczi 1964, 319), die Namen des Ti(berius) Martius, Aemilius Decimius und seiner Frau, Victoria Verina (Herkunft: domo For о Hadrianensi prouincia Germ(ania) Inf(eriore) (sowie des Aulus Numisius lassen auf Norditalien und die westlichen Provinzen schließen (MÓCSY 1959, 156, 157, 171). Der medicus Eucratus aus Carnuntum ist uns als Sklave bekannt, während L. Peticius Technicus wahrscheinlich libertus war. Die Militärärzte waren unbedingt freie Menschen im Genuß verschiedener Privilegien. Dies beweist der Cod. Iust. X. 52,1 : kraft eines Erlasses der Antonini genossen die Militärärzte gewisse bürgerliche Privilegien. Das römische Recht zählte zwar die Arbeit des medicus niemals zu den artes liberales (Visky 1977, 94), doch war diese Tätigkeit allemal hochgeschätzt. Den Lehrern ähnlich, dürften auch den Ärzten öffentli­che Ehren zuteil geworden sein. Eine Inschrift aus Dazien kann hierfür als Beweis gelten: M. Val(erius) M.f.Longinus med(icus) leg(ionis) VHCl(audiae) ornat(us) ornament (is) decur(ionalibus) a splendid(issimo) ordin(e) m(unicipii) H(adriani) D(robetensium) ... (CIL, III, 14216). Wahr­scheinlich ist die Vermutung richtig, wonach der gesell­schaftliche Rang der Ärzte eher nach ihrer praktischen Arbeit denn aufgrund ihrer geistigen Tätigkeit einzuschät­zen ist. 3. In Pannonién sind die „echten" intellektuellen Berufe unter den administrativen Beamten des Staatsapparates zu suchen. Wahrscheinlich rekrutierte diese aus der schreib­kundigen und juristisch geschulten Schicht. Immerhin stellten sie auch zahlenmäßig bedeutendsten Teil der Provinzintelligenz dar. a. Die Angestellten der kaiserlichen Verwaltung, nament­lich das Personal des Zollwesens (publicum portorium Illy­rici) (DOBÓ 1968, 186—187) und der Archive ( tabularium prouinciae) (Ibid., 194) verrichteten administrative Arbeit. Sie waren fast ausschließlich Sklaven oder Freigelasene. b. Die Angestellten der Munizipalverwaltung betroffend sind nur die Angaben über die scribae beachtenswert. (Die Mitglieder der städtischen ordo leisteten gewöhnlich keine geistige Arbeit.) Nach A. Mócsy waren die scribae die höchstgebildeten der Kleinstädte (1964,16—17). Der orien­talisch klingende Name des scriba Q. Gavius Zosimus aus Carnuntum kommt häufig vor (Barkóczi 1964, 328), während die übrigen scribae typische oder atypische panno­nische Namen tragen. Schon an Hand früherer Inschriften scheinen die scribae von Mursella (CIL, III, 4267), Mogen­tiana (CIL, III, 10900) und des municipium Iasorum ortsan­sässig gewesen zu sein (MÓCSY 1959, 162). c. Innerhalb des zahlreichen Personals des officium con­sularis waren die cornicularii, commentarienses, exacti (DO­BÓ 1968, 157—168) und' librarii mit Büroarbeit beschäf­tigt. Eine neue Inschrift eines libererius: (AÉ, 1966, 306— Tárnok). In diese Kategorie gehören auch die interprètes, wobei freilich auch ein des Schreibens unkundiger Soldat Dolmetscher sein konnte, wenn er eine Fremdsprache be­herrschte^ 8 ) Dem Gesagten ist folgendes zu entnehmen: 1. In der pannonischen Gesellschaft gab es in Wirklich­keit keine eigene intellektuelle Schicht. Terminologisch wäre es richtiger, anstatt von einer „Intelligenz" von „geistigen Berufstätigen" zu sprechen. 2. Unter den Personen, die sich mit geistiger Arbeit be­schäftigten, gab es viele norditalischer Herkunft. 3. Auch die intellektuellen Berufe waren vielfach und eng von dem in der Provinz stationierten Militär abhängig. Ein schlagender Beweis dafür ist die Tatsache, daß nach Dal­matien, wo es keine Armee gab, aus den Legionen der Nach­barprovinzen Pannonién und Moesien schreibkundige Sol­daten kommandiert wurden, um die administrativen Aufga­ben der Staatsverwaltung zu verrichten (DOBÓ 1968, 166). (8) Eine neuere Inschrift eines Dolmetschers wahrscheinlich aus Carnuntum: Kölnik 1978, 61—75. 72

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