Alba Regia. Annales Musei Stephani Regis. – Alba Regia. Az István Király Múzeum Évkönyve. 18. 1977/1978 – Szent István Király Múzeum közleményei: C sorozat (1980)
Tanulmányok – Abhandlungen - Fitz Jenő: Die Innenbefestigungen der Provinz Valeria. p. 53–60.
gepaart. Diese Vermutungen erhielten jedoch in keinem der Fall Bestätigung. Selbstredend kann nicht ausgeschloßen werden, daß eine oder die andere der Festungen am Ort eines früheren Baues, einer uilla, mansio, oder Siedlung entstand, es kann jedoch nicht bezweifelt werden, daß die Bauten des Constantin-Zeitalters nicht dem Zweck dienten, diese zu befestigen, sondern neue Gründungen darstellen. Bezüglich der Deutung der Festungen konnte die Forschung zu keinem gemeinsamen Standpunkt gelengen. ( 9 ) Ein Teil der Hypotesen wurden durch die neuen Datierungen zu nichte und überholt, so auch die Auffassung, welche die Festungen als ursprüngliches refugium betrachtete, wo die Bevölkerung der Umgebung gegen die Angriffe der Barbaren Schutz finden konnte (Simonyi 1962, 21; Sági 1970, 151; Harmatta 1971, 295). In letzten Jahren des 4. Jahrhunderts und danach wurden die Festungen sicherlich auch als Refugien benützt, jedoch mochte dies zur Zeit von Constantin und Constantius II nicht nötig gewesen sein (Die angeführten Deutungen setzten die Entstehung der Festungen in die Jahre nach 375); die Festungen wurden nicht zu diesem Zweck gebaut. Aus demselben Grund können Alsóhetény, Fenékpuszta und die anderen Festungen nicht als befestigte Städte betrachtet werden, in welche sich die Bewohner der Limes-Städte zurückgezogen hätten (Barkóczi 1954, 520). Bis zur verlorenen Schlacht bei Hadrionopolis hatte die bürgerliche Bevölkerung nicht mehr als früher zu befürchten, die Mehrheit zog sich auch später in die Mauern de nahen Lager zurück (SOPRONI 1978, 143). Von den früheren Ansichten sind besonders drei hervorzuheben: A. Mócsy (1974, 305), J. Harmatta (1971b, 365) und D. Simonyi (1962, 21) schloßen — auf Grund der bekannten Innenbauten und unbebauten Flächen in den Festungen — die Wahrscheinlichkeit dessen aus, daß der Mauern eine bürgerliche Niederlassung, eine Stadt oder sogar ein Militärlager gewesen wäre. Das große horreum in Fenékpuszta mag als Beweis angesehen werden, daß die Festung den Mittelpunk eines latifundium umgab. Gleichzeitig mit Fenékpuszta wurden weitere vier Festungen gleicher Art und gleicher Bestimmung fertiggestellt, woraus unzweideutig hervorgeht, daß es sich nicht um privaten, sondern um kaiserlichen Besitz handelte. Die befestigte Zentren kaiserlicher Güter konnten auch die Aufsicht und die Kontrolle der angesiedelten Barbaren übernehmen. In Fenékpuszta wurde eine große Anzahl landwirtschaftlicher Werkzeuge gefunden, was darauf hinweist, daß die Einwohner sich mit Landwirtschaft und Viehzucht befaßten (Radnóti 1955, 497). (9) Selbst die Benennung der Festungen konnte nicht einheitlich definiert werden. Befestigte Städte, Stadtfestungen, halbmilitärische Siedlungen, befestigte Siedlungen, s. SOPRONI 1978, 142. (10) Von der Identifizierung Alsóhetény—Iovia ausgehend, versuchte Soproni die Spätantiken Namen der Festungen Ságvár und Környe festzusDie andere Ansicht, welche T. N a g y (1955, 516), S. S о p г о n i (1978, 143) und К. S á g i (1970, 150) vertraten, unterstrich die militärische Bolle der Festungen. Laut ihrer Ansicht repräsentierten die Innenbefestigungen der Provinz die zweite Verteidigungslinie hinter dem Limes, und gehörten organisch dem in die Tiefe gegliederten spätrömischen Grenzschutz an. Soproni hat Alsóhetény dem in Notitia Dignitatum genannten Ort Iouia gleichgestellt, wo ein Kohort in Garnison lag (1978, 141). An Hand dieser Identifikation betrachtete er die in der Streitmacht der Provinz Valeria aufgezählten Kohorten (Not. Dign. occ. XXXIII, 59—64), oder ein Teil derselben als Einheiten, die in den Innenfestungen stationierten^ 10 ) Bezüglich der beiden obigen Ansichten können folgende Bemerkungen vorgetragen werden: Im Falle von Fenékpuszta wäre es möglich, daß sich hier im 4. Jahrhundert ein Mittelpunkt der kaiserlichen Domänen des Balaton-Gebietes ausgebildet hätte. Im Falle von Ságvár, Alsóhetény, Kisárpás, Környe ist jedoch kein Beweis zu finden, daß hier Latifundien existiert hätten. Das heißt, daß an diesen Orten aus dem Bestehen der Festungen unsicheren Bestimmung abgeleitet werden müßte, daß hier kaiserliche Güter bestanden. ( u ) Im vorliegendem Fall bildet jedoch den Kern des Problems nicht diese, auf eine Voraussetzung gestützte Vermutung. Wenn auch angenommen würde, daß diese vermuteten Zentren der kaiserlichen Domänen mit Mauern geschützt waren, stellt sich dennoch die Frage, wer diese verteidigt hatte. Die Prüfung der bereits erwähnten Gräberfelder läßt nicht darauf schließen, daß in die kaiserlichen Güter aus anderen Provinzen oder aus dem Barbaricum massenhaft Bevölkerung angesiedelt worden wäre (Lányi 1972, 139). Bis zum Tode Constantius II besitzen wir, im Hinweis von Ammianus Marcellinus, Angaben bloß über die Ansiedlung der Carpen: Maximinus regens quondam Romae uicariam praefecturam apud Sopianae Valériáé oppidum obscurissime natus est pâtre tàbulario praesidialis officii orto a posteritate Carporum, quos antiquis excitos sedibus Diocletianus transtulit in Pannoniam (Amm. XXVIII, 1, 5). Aber auch dieses Volk wurde unter Diocletian in Valeria angesiedelt, seine Niederlassung kann in keinen Zusammenhang mit den späteren Festungen gebracht werden. Demnach kann unmöglich angenommen werden daß auch in Pannonién — ähnlich wie in den westlichen Provinzen — halbfreie militärische Lager (laeti-gentiles) zustande gekommen wären (Várady 1961, 34—39, 51). So bleibt bloß die Vermutung von Sági übrigs die Regierung rechnete nur mit bereits ansässigen männlichen Einwohnern teilen. Er identifizierte Környe mit Vincentia und Ság vár mit Quadriburgium. (11) Die Angaben über die kaiserlichen Besitztümer PannonienS im 4. Jahrhundert sind derart spärlich, daß darauf kaum gebaut werden kann (Nagy 1971. 332). 55