Alba Regia. Annales Musei Stephani Regis. – Alba Regia. Az István Király Múzeum Évkönyve. 13. 1972 – Szent István Király Múzeum közleményei: C sorozat (1974)

Szemle – Rundschau - Tóth Endre: Epigraphisches aus Savaria. 1972. XIII, 1972. p. 299–301.

EPIGRAPHISCHES AUS SAVARIA Im Jahrgang 1973 von Archeológiai Értesítő habe ich den ersten Band (RIU I) des unlängst erschienenen neuen Corpus der römischen Inschriften Ungarns besprochen, ohne auf Probleme einzugehen, die bei den einzelnen Inschriften zu beobachten sind. Diesmal möchte ich die problematischen Fragen vor allem im Falle der Inschriften des Komitats Vas erörtern. In der erwähnten Besprechung erinnerte ich daran, daß in RIU I. die Ausgabe von W. Kubitschek der Manu­skripte von R. Pococke und J. Milles (SA WW CCIX, 1, 1929) nicht benützt wurde. CIL verwendete nämlich nur das Manuskript Nr. 15771 von J. Milles (British Museum) . So werde ich nun im Falle der einzelnen seither verlorenen Inschriften auch die Angaben der bei­den Reisenden bekanntgeben. Nr. 7. Breite der Inschrift 1 Fuß, 9 Zoll (KUBITSCHEK 257). Nr. 19. Abmessungen des Altars: 2 Fuß, 11 Zoll und 1 Fuß (KUBITSCHEK 257). Nr. 36. Trotz der von M. Speidel veröffentlichten (JRS, LX, 1970, 142) Inschrift (AÉ, 1969-70 ,583) und der jüngsten Abhandlung von L. В a 11 a (De nouveau sur le titre de consularis. ACD, VIII, 1972, 85) kann in der Inschrift des mit savariensischen Götterfiguren und Camilli verzierten Hexagons das Wort co(n)s(ularis) nicht als Statthalter ausgelegt werden. In den Inschriften bezeichnet das Wort consularis niemals den Statthalter einer Provinz, falls der Statthalter selbst die Inschrift anfertigen ließ. (с/. E. TÓTH, Zur Entwicklung der Be­zeichnung-Consularis der Statthalter. Alba Regia, XIII, 1972, 163 — 165 und E. TÓTH, MarmorJiexagon aus Savaria, AArchHung., im Druck). Nr. 37. Die erste Zeile der fragmentarischen Inschrift lautet aufgrund der ersten Publikation von Kelemen Kárpáti (VREÉJ, XXIIl-XXIV, 1895-96, 71): TERÉN. RV Nr. 41. Die zweite Zeile der Inschrift kann nur ---.] PIVS. QUIR [— sein. Vor dem P ist die Tafel so intakt, daß dort kein L, folglich auch nicht Ulpius gestanden haben konnte. Der letzte Buchstabe derselben Zeile ist mit Gewißheit E. In der dritten Zeile konnte port]am nicht gestanden haben, sonst müßte man ja vor dem A die waagerechte Has ta des T sehen. Wahrscheinlich ist die Ergänzung auf aediculjam oder cell]am. Allem Anschein nach dürfte die Inschrift die Rekonstruktion, die Verzierung oder die Errichtung eines größeren Gebäu­dekomplexes — höchstwahrscheinlich eines Heligtums mit den dazugehörigen Nebenbauten — festgehalten ha­ben. Selbstverständlich bedeutet das im Text angeführte Wort arcus nicht arcus triumphalis, wie früher ange­nommen. Nr. 42. Die auf allen Seiten fragmentarische, schön gravierte Inschrift auf weißem Marmor : — DI — / — CLAV — ergänzte István Paulovics mit dem Namen des Claudius, der die colonia von Savaria gründete: Di­[vo] I Claufdio], und interpretierte die seines Erach­tens zweizeilige Tafel als Sockelinschrift eines Claudius­Denkmales. In der ersten Zeile konnte nach / nur ein V gestanden haben. Laut RTU-Kommentar ist die Ergän­zung von Paulovics unwahrscheinlich, denn in diesem Falle wäre die sehr schön gravierte Inschrift asymme­trisch. Doch läßt sich die Inschrift nach maßgerechter Rekonstruktion des Fragments in originaler Größe mit dem Paulovics -Text symmetrisch ergänzen. Es sei hier bemerkt, daß in der von RIU vorgeschlagenen Ergän­zung das С in der zweiten Zeile der Inschrift zu flach ge­zeichnet ist, was im Original undenkbar wäre. Der Buch­stabe mußte kreisförmig gewesen sein. Obgleich die Ergän­zung nach Paulovics meines Erachtens zutrifft, müßte doch geprüft werden, ob das Bruchstück ein Fragment des Namens Neros sein könnte, wie es RIU vorschlägt. Aus mehreren Ursachen ist aber diese letztere Version zumindest höchst unwahrscheinlich. Der Text und die Zeileneinteilung, wie sie RIU vorschlägt, konnten nicht bestehen: [Imp. Nero j Claujjdifus / divi] Claufdi f. usw. Einerseits wurde auf den Inschriften Neros das Imperatorpraenomen äußerst selten gebraucht, anderer­seits ist die Trennung des Wortes Claudius kaum vorstell­bar. Bezöge sich die Inschrift auf Nero, so wäre folgende Ergänzung möglich: [Nero Clau] / di[us divi] j Clau[di f. usw. Der Name des Kaisers mußte im Nominativ stehen, denn im Dativ wäre die erste Zeile zu lang, und außerdem konnte in der zweiten Zeile nach DI nur ein V gestanden haben, (die Tafel ist ohne Schriftspur so erhalten geblie­ben, daß dort kein anderer Buchstabe hingeschrieben werden konnte). Nachdem der Name des Kaisers im No­minativ stand, konnte das Fragment nur Teil einer Bauin­schrift gewesen sein. Aufgrund des D. werden aber im Namen des Nero im Falle einer filiatio die Vorfahren in jedem Fall bis einschließlich Augustus angeführt, niemals weniger. Der langen Filiation folgt eine ausführliche Titu­latur. Doch selbst wenn die Inschrift nichts mehr, als den vollständigen Namen des Kaisers, die Filiation und die Titulatur anführte, müßte sie wenigstens 10 Zeilen lang sein, folglich hätte die Tafel ein senkrechtes Rechteck von 130— 150 cm Höhe und 100 cm Breite gewesen sein müssen. Einerseits ist aber diese Form bei Bauinschriften oder ähnlichen zumindest ungewöhnlich, anderseits ist 299

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