Alba Regia. Annales Musei Stephani Regis. – Alba Regia. Az István Király Múzeum Évkönyve. 12. 1971 – Szent István Király Múzeum közleményei: C sorozat (1972)
Szemle – Rundschau - Fitz Jenő: Clodius Celsinus und die Revolte in Viminacium. XII, 1971. p. 249–253.
Legionen der Provinz Moesia von Augustus bis auf Diokletian. Klio, Beiheft 6, 1906 - 1963, ' 73.). Diese Hypothesen beruhen ebenso wie die des M. Mirkovic auf den Problemen, die sich aus der lokalen Münzprägung von Viminacium ergeben. Anscheinend besteht ein Widerspruch zwischen dem Anfangspunkt der Jahre XT und XIV der lokalen Ära. Im Jahre XI wurden in Viminacium für Philippus und Decius Geldmünzen geprägt. Die Proklamation des Decius wurde im Juni 249 erlassen. Im Jahre XIV waren Aemilianus und Valerianus auf den lokalen Münzen abgebildet. Der Sturz des Aemilianus erfolgte Ende September. Im Unterschied zu früheren Ansichten, die den Beginn der lokalen Ära auf Juni oder Juli ansetzten (so: G. ELMER, Die Münzprägung von Viminacium und die Zeitrechnung der Provinz Ober-Moesien. NZ 28, 1936, 39.), datierte M. Mirkovic das Ereignis auf September oder Oktober (o. c, 54), während S. D u s a nie den Zeitpunkt sogar auf Ende November verlegte (S. DUSANlC, The coins of Golonia Viminacium and the the dates from the Roman History of the middle third century. Starinar 12, 1961, 153.). Diese späte Datierung der lokalen Ära machte die Münzprägung in Viminacium für Aemilianus — Valerianus verständlich, vermochte aber nur mit einer gewagten Hypothese die Geldemission in Viminacium im Jahre 249 zu erklären. Demnach hat die lokale Münzprägung im Jahre XT für Decius begonnen. Der italienische Feldzug von Decius und der obermoesischen Truppen bot der räch Viminacium abkommandierten nieder-moesischen uexillatio (die übrigens gegen Decius gestimmt war, da sie von diesem für den Einfall der Goten verantwortlich gemacht und gemaßregelt wurde) die Möglichkeit, in Abwesenheit des Gegekaisers erneut für Philippus Partei zu nehmen und in der lokalen Münzstätte Geld für ihn prägen zu lassen. Diese Hypothese, die von der Jnschrift des Clodius Celsinus scheinbar bestätigt wird, beruht auf der Voraussetzung, das Donaugebiet sei erst nach dem Sturz des Aemilianus in den Machtbereich des Valerianus geraten und der Beginn der lokalen Ära sei infolgedessen vor dem Herbst nicht vorstellbar. Demgegenüber ist es unbestreitbar, daß man in Viminacium früher begonnen hat, Antoniniane für Valerianus zu prägen, als in Rom. Die Antoniniane wurden nur für Valerianus geprägt, mit einem anderen Avers, als später, nach dem Tod des Aemilianus. Valerianus, der mit seinen Truppen Trebonianus Gallus zu Hilfe eilte, konnte den Kaiser nicht mehr retten, rechnete aber mit dessen Nachfolger erst Monate später ab. Während dieser Zeit, in den Sommermonaten also, erstreckte er seine Herrschaft auch auf das Donaugebiet. Dadurch läßt sich erklären, daß die Münzstätte von Viminacium die Prägung der lokalen Gelder für Aemilianus nicht einstellte, Antoniniane jedoch überhaupt nicht prägte. Der Regierungswechsel Philippus — Decius erfolgte ungefähr zur selben Zeit, da Aemilianus von Valerianus abgelöst wurde (Cf., Der Geldumlauf der römischen Provinzen im Donaugebiet Mitte des 3. Jahrhunderts. Im Druck.). Wenngleich die in Viminacium oder Umgebung stationierte nieder-moesische Abteilung gegen die energischen Maßnahmen des Decius aufbegehrte, (Jordanes, Get. XVI 90, MGH AA V p. 81) konnte sie noch keineswegs die Münzstätte von Viminacium in Besitz nehmen. Die Aktion des Clodius Celsinus läßt nicht auf die Liquidierung eines etwaigen dauerhaften Auftsandes schließen. 3. Das dritte mögliche Datum ist das Jahr 253, als sich Aemilianus gegen Trebonianus Gallus und Volusianus empörte. Auf diesen Zeitpunkt datierte A. Radnóti die militärische Aktion des Clodius Celsinus, deutete aber die Ereignisse ganz anders. Aufgrund des Gesagten ist es unwahrscheinlich, daß der Schauplazt des Zusammenstosses Aquincum gewesen wäre, in den Truppen, die dem Gallus treu blieben, müßten wir die pannonischen Verbände sehen. Wenn auch mit einer andren Erklärung, sehen wir die reelle Möglichkeit, die Kriegstat bei Viminacium mit den geschichtlichen Ereignissen des Jahres 253 zu verbinden. Nachdem Aemilianus mit seinem Expeditionsheer nach Italien abgezogen war, machte sich an der geschwächten Donaufront alsbald die Nähe der Armee geltend, die sich unter Valerianus versammelte und dem Gallus treu blieb, und in Kürze zum Übertritt der Provinzengruppe führte. Unter Aemilianus ist also zweifellos eine Spaltung innerhalb der Armee anzunehmen. Falls die Aktion des Clodius Celsinus im Jahre 253 stattfand, dürfte die Armee schon von Beginn an den Aemilianus nicht einheitlich unterstützt haben. Celsinus zog noch zu Lebzeiten des Trebonianus Gallus gegen die Anhänger der beiden Kaiser zu Feld, und vermochte sie diesmal noch zum Gehorsam zu zwingen. In der gegebenen geschtichlichen Situation spricht also nicht viel für die Verlegung der Aktion von Clodius Celsinus auf den Zeitpunkt des Sturzes von Maximinus Thrax. Demgegenüber sind für den Auftritt von Decius und Aemilianus fast in gleichem Maße Argumente vorzubringen. Weitere Gesischtspunkte zur Entscheidung der Frage gewinnen wir aus der Untersuchung der Person des Clodius Celsinus. Die bisher angeführten Autoren erblickten in Clodius Celsinus einen Ritterkommandanten oder gar einen centurio höheren Ranges. A. Alföldi hielt es für möglich, daß er ein praefectus legionis agens uices legati war (o. c, 284.), laut A. Stein konnte er tribunus militum, prafectus legionis oder dux uexillationum (о. c, 105.), laut R. Egg er ein primipilaris (о. c, 221.) gewesen sein. Die Grundlage dieser Hypothesen war einerseits die Tatsache, daß die Ritteroffiziere Mitte des 3. Jh. an Bedeutung zunahmen, andrerseits die Art der Aufgabe (ad eradendum, nomen saeuissimae dominationis missus). Über den militärischen Rang des Celsius können wir lediglich Vermutungen anstellen, denn in der fragmentarischen Inschrift ist er nicht festgehalten. Die Niederwerfung der uexillatio Moesiae Inferioris läßt den Schluß zu, daß Celsinus eine größere Truppeneinheit (legio, uexillaiio) befehligt haben mochte. Die eigentliche Frage bezieht sich gar nicht auf den Rang des Celsinus, sondern darauf, ob wir in ihm tatsächlich einen Ritter zu erblicken haben. Mit Berufung auf A. Stein bemerkte A. Alföldi in seinem angeführten Werk, der Wissenschaft seien bislang Clodii Celsini im Ritterstand nicht bekannt (о. c, 284.). Ein Überblick über die Clodii Celsini im Senatorenstand ergibt folgende Aufzählung : 1. Clodius Celsinus Adrumetinus et adfinis Albini (SHA v. Severi 11, 3: eo tempore lectis actis, quae de Glodio Gelsino laudando, qui Adrumentinus et adfinis Albini erat, facta sunt, iratus senatui Seuerus, quasi hoc Albino senatus praestitisset) . Wahrscheinlich wurde er nach dem Sturz seines Verwandten, Clodius Albinus (G. ALFÖLDY, Herkunft und Laufbahn des Clodius Albinus in der História Augusta. Bonner Historia-Augusta-Colloquium, Antiquitas, 4/4, 1968, 22) unter Septimius Severius hingerichtet. 2. Clodius Cels[inus] ó хдатштос [ау&блатос?] in Asia, nach einem Meilenstein in Karia (Bull, hell., XIV, 1890, 615.). 3. Clodius Celsinus, Gatte der clarissima femina Fabia Fuscinilla {GIL, VI, Add. 31711). 4. Clodius Celsinus u(ir) c(larissimus) con(sularis) p(rouinciae) N(umidiae) in den Jahren 333 — 337 (CIL, VIII, 7011 - ILA, 2, 587). 5. Clodius Celsinus Adelphius corrector Apuliae et Calabriae {CIL, IX, 1576 = D., 1239), proconsul (Tsid. Hisp. de wir. ill. 22 [18]), praefectus urbi im Jahre 351, Gatte der Dichterin Proba, Vater des Q. Clodius Hermogenianus Olybrius (cos. 379) und des Faltonius Probus Alypius (praefectus urbi 391) (FE, 1, 1894, col. 356-357, nr. 1.). Sowoh. E. G г о a g , als auch G. Barbieri nehmen an, daß es sich bei sämtlichen angeführten Clodii Celsini um Verwandte handelt. Die Personen, die in unserer Aufzählung an zweiter (E. GROAG, RE, 4, 1901, coli. 77, Nr. 21;PIR 2 С 1161; G. BARBIERI, L'albo senatorio da Settimio Severo a Carino [193 — 258]. Roma 1952, Nr. 2003) und dritter Stelle (E. GROAG, o. c, Nr. 24; PIR 2 С 1162; G. BARBIERI, о. с, Nr. 2004) genannt werden, könnten ihres Erachtens eine und dieselbe Person sein. 251