Alba Regia. Annales Musei Stephani Regis. – Alba Regia. Az István Király Múzeum Évkönyve. 12. 1971 – Szent István Király Múzeum közleményei: C sorozat (1972)
Irodalom – Beschprechungen - Fitz Jenő: Alföldy G., Fasti Hispanienses. XII, 1971. p. 242–244.
G. ALFÖLDY, Fasti H ispanienses . Wiesbaden^ 1969, 336 S. Fast 50 Jahre sind vergangen, seit aus der Feder von M. Marchetti das letzte zusammenfassende Werk über die Verwaltung der in der Kaiserzeit durchgehends hochbedeutenden iberischen Provinzen sowie über die Laufbahn der dort tätigen Senatoren erschienen ist. Die großangelegte Arbeit von G. Alföldy hilft somit einem langher bestehenden Mangel ab. Für all jene, die sich mit der Prosopographie des antiken Hispaniens befassen, gewinnt dieser Band besonderen Wert durch die Vollständigkeit, mit der die in den iberischen Provinzen amtshandelnden Senatoren und Militärs — von den Statthaltern von Hispánia Citerior bis zu den tribuni laticlavii — aufgezählt werden. In der Kaiserzeit gehörte Hispánia zu den inneren Gebieten des Imperiums und bezog infolgedessen seine Bedeutung nicht von den Truppen, die in seinen Lagern stationiert waren, sondern von dem alten Rang der Provinzen, von der fortgeschrittenen Romanisation. Diese Wesenszüge kamen nicht nur in der Verwaltung der Provinzen, sondern auch in der Zusammensetzung der Senatoren zum Ausdruck, die die leitenden Posten innehatten. Nicht aus Zufall wurde nur wenigen Senatoren, die sich im Laufe ihrer Karriere in Hispánia betätigt haben, des weiteren eine Funktion in den militärisch geprägten Provinzen des Donaugebietes und namentlich I 'annoniens eingeräumt. Die donauländischen Forschungen sind selbstverständlich vor allem an jenen Laufbahnen interessiert, die auch mit der Verwaltung der hiesigen Provinzen und der Befehlsführung der an der Donau stationierten Legionen zusammenhingen. Über die Feststellungen des Autors möchten wir uns in bezug auf die folgenden dieser Laufbahnen einige Bemerkungen erlauben: in bezug auf die Laufbahn des TL Claudius Gandidus teilt der Autor nicht meine Meinung, wonach dieser vorzügliche Heerführer des Bürgerkrieges beim Auftreten des Septimius Severus der Kommandant der legio X Gemina gewesen wäre und in dieser Eigeschaft die Führung der Vexillationen von Illyricum übernommen hätte. Zweifellos hat G. Alföldy darin recht, daß die Inschrift von Tarraco den vermuteten Auftrag des Candidûs in Vindobona nicht erwähnt, was tatsächlich kaum verständlich ist. Doch dürfte er mit seiner Vermutung kaum recht behalten, daß Septimius Severus unter den Verhältnissen des Bürgerkrieges das höchst praktische Erfordernis außer acht gelassen hätte, den Kommandanten einer Vexillation nicht von außenher zu bringen, sondern aus den Verbänden der betreffenden Vexillation zu bestellen. Eine so außergewöhnliche Maßnahme wäre gerade bei der pannonischen Armee unvorstellbar gewesen, die bis zum Aufstand unter dem Kommando von Septimius Severus stand: Die Befehlshaber der Legionen waren nicht nur seine getreuen Anhänger, sondern auch erprobte Soldaten, auf die er, dem logista einer asiatischen Stadt zuliebe, wohl kaum verzichten wollte. Tm Widerspruch zwischen der Inschrift und der Praxis in der Bestellung der Befehlshaber der Vexillationen betrachte ich meinerseits eher den iinvollständigen Text der Inschrift als zufällig. Meine abweichende Meinung über die Datierung der Laufbahn fies G. Junius Faustinus Placidus Postumianus habe ich bereits in der Besprechung der Arbeit von A. R. В i r 1 e y, The Roman Governors of Britain (Alba Regia, 10, 1969, 180) dargelegt. Nach wie vor betrachte ich als unannehmbar, die Karriere des Postumianus auf die Ära Caracalla-Elagabalus zu datieren. Postumianus stand als legátus legionis in Pannónia Superior, laut Argumentierung des Verfassers, an der Spitze der legio I Adiutrix, verwaltete nachfolgend Moesia Inferior und später Britannien: diese Praxis ist nach Caracalla nicht mehr nachweisbar. Im Unterschied zu meiner früheren Ansicht halte ich es aber nicht für ausgeschlossen, daß Postumianus unter Septimius Severus inter comités Augg. nn. aufstieg. Dies würde bedeuten, daß zur Zeit, da die Inschrift aufgestellt wurde, zwei Augusti herrschten; das bei den früheren Ämtern mechanisch angeführte Augg. datiert jedoch nicht auf einen Zeitpunkt nach 198. Es ist also durchaus möglich, daß Postumianus die Provinz Moesia Interior auch vor P. Septimius Geta, zu Beginn der 190er Jahre, verwaltete; in diesem Falle dürfte er in der Periode nach 198 an die Spitze von Hispánia und Britannia gestellt worden sein. Pollienus Auspex. In der alten Kontroverse, in der die Argumente auf widerspruchsvollen Angaben und fraglichen Identifizierungen beruhen, nahm der Verfasser entschieden für die Ansicht Stellung, die von A. Stein vertreten wurde. Da es aber keine neuen Ergebnisse und Inschriften gab, konnte auch die neue Stellungnahme die Lösung der Frage nicht näher bringen. Die Möglichkeit vorausgesetzt, daß die vom Verfasser befürwortete Variation zutrifft, müßten wir annehmen, daß der ältere Auspex neben den Würden, die in der Inschrift von Xanthus aufgezählt sind, auch die eines Statthalters von Moesia Inferior bekleidete. Folglich könnten wir annehmen, daß er in den Jahren 194 — 196 der Statthalter von Moesia Inferior und mit jenem Pollienus Auspex legátus identisch war, der in den Legenden der moesischen Münzen genannt wird. Laut der Inschrift von Xanthus hat jedoch der jüngere Auspex neben Hispánia und Britannia auch Moesia verwaltet. Somit wäre anzunehmen, daß sich in Moesien während der severischen Ära zwei Statthalter namens Auspex betätigt haben, obgleich diese Vermutung einstweilen weder vom inschriftlichen Material, noch vom Münzgut bestätigt wird. Aufgrund der auf die Jahre 194 — 196 angesetzten niedermoesischen Amtszeit des älteren Auspex dürfte sein Sohne (unes der beiden Moesien unter Severus Alexander verwaltet haben. Nach A. Stein mutmaßte der Verfasser, dieser Statthalter sei mit jenem Ti. Iulius Pollienus Auspex identisch, der unter Caracalla oder noch eher unter Elagabalus Numidien verwaltete. Allerdings besteht bei dieser Identifizierung die Schwierigkeit, daß der numidische legátus in seinen Inschriften konsequent als Iulius erwähnt wird, was nicht nur vom Namen des in Jahren 194— 196 aus Moesia Inferior bekannten Pollienus Auspex (des mutmaßlichen Vaters also), sondern auch von dem des Tib. Pollienus Armenius Peregrinus abweicht, in dem wir aufgrund der Inschrift von Xanthus seinen Sohn erblicken könnten. Das nomen Iulius dürfte andeuten, daß wir den numidischen Statthalter als Angehörigen eines anderen Zweiges der Pollieni Auspices betrachten können, falls es sich nicht um eine adoptio handelt (so: B. K. THOMASSON, Die Statthalter der römischen Provinzen Nordafrikas von Augustus bis Diocletianus . Lund, 1960, 209.). Zweifellos ist diese gewagte und eben deshalb recht labile Serie von Vermutungen geeignet, die ansonsten bestehenden Komplikationen zwischen den vier Generationen der Pollieni aus dem Weg zu räumen: Der jüngere Pollienus Auspex wird dadurch zum regelrechten, um eine Generation älteren Vater des Tib. Pollienus Armenius Peregrinus. Aber war er es tatsächlich? Der consul Ordinarius des Jahres 244 wurde um 211 geboren, ist also in der Tat schwerlich als der Sohn jenes Pollienus Auspex zu betrachten, der in den Jahren 194 — 196 Moesia Inferior verwaltete, zwischen 185 und 190 die Konsulswürde erhielt und ungefähr in den Jahren 150 — 155 geboren wurde. Der Name des Tib. Pollienus Armenius Peregrinus läßt hingegen den Schluß zu, daß er in die Familie der Pollieni Auspices durch adoptio aufgenommen wurde. Diese Möglichkeit wird durch den Umstand bestätigt, daß uns aus der Geburtszeit des Peregrinus ein gewisser L. Armenius Peregrinus bekannt ist, der im Jahre 213 praetor war (GIL, VI, 2086 = £)., 451; CIL, VI, 5041), und den wir mühelos als den leiblichen Vater des consul Ordinarius identifizieren können. (So: R. EGGER, JÖAI, 19/20, 1919, Bb., 321.). Im Falle einer Adoption wäre der große Altersunterschied völlig belanglos, denn der niedermoesische Statthalter könnte auch als Sechziger den Sohn des L. Armenius Peregrinus adoptiert haben. Die von R. E g g e r vertretene Variation, die den scheinbaren Widerspruch zwischen den 242