Alba Regia. Annales Musei Stephani Regis. – Alba Regia. Az István Király Múzeum Évkönyve. 12. 1971 – Szent István Király Múzeum közleményei: C sorozat (1972)
Irodalom – Beschprechungen - Fitz Jenő: Alföldy G., Fasti Hispanienses. XII, 1971. p. 242–244.
Generationen der Pollieni mit der höchst wahrscheinlichen Adoption beseitigt, macht die erwähnte verworrene Struktur der Vermutungen unnötig. Die Laufbahnen in der Inschrift von Xanthus werden nicht verändert — eine diesbezügliche Modifizierung wäre jedenfalls diskutabel. Der jüngere Auspex, Moesiens Statthalter, und jener Auspcx, der in den Jahren 194 — 196 als Statthalter von Moesia Inferior bekannt war, werden gleichgesetzt, das heißt zwei miteinander übereinstimmende Angaben werden hier verkoppelt, nicht aber eine Angabe mit einer Vermutung und eine andere mit einer anderen Vermutung. Diese Variante hat ferner den Vorteil, daß Ti. lulius Pollienus Auspex, dessen Beziehungen zu den in der Inschrift von Xanthus erwähnten Pollieni ungewiß sind, aus den Zusammenhängen fortbleibt. Ich möchte wiederholt betonen, daß die endgültige Entscheidung der verworrenen Frage erst mit Hilfe weiterer Angaben möglich ist, betrachte allerdings den Standpunkt des Autors als eine der weniger zutreffenden, zur Zeit möglichen Erklärungen. Dies u. a. auch deshalb, weil die aufeinanderfolgende Verwaltung der moesischen Provinzen und Britanniens bis Anfang des 3. Jh. eine nachweisbare Praxis, später aber (seit der Teilung Britanniens) nicht mehr erweisbar war. Zwischen G. Messius Q. Decius Valerianus, dem späteren Kaiser, und Aelius Triccianus, dem Statthalter von Pannónia Inferior in den Jahren 217/18, stellt der Verfasser, allerdings nur bedingt, verwandtschaftliche Beziehungen fest. Der Name des Triccianus wurde von Dio in der Form Aéxxiov TQIXXIOCVÓV aufgezeichnet (LXXIX 13, 3). Der Verfasser meint, es handle sich hier nicht um eine entstellte Form des nomen Aelius (wie es G. BARBIERT, L'Albo senatorio da Settimio Sever о a Garino [193-285]. Roma, 1952, Nr. 962. für wahrscheinlich hielt), vielmehr habe der Senator pannonischer Herkunft mit dem vollen Namen Aelius Decius Triccianus geheißen (so : T. NAGY, Alsó-Pannónia Septimius Severus-kori helytartóinak kérdéséhez. Beitrag zur Frage der Statthalter Niederpannoniens zur Zeit des Septimius Severus. BpR, 20, 1963, 23 — 45). Mit dem Namen des Ticcianus wurden während seiner niederpannonischen Amtszeit zahlreiche Meilensteine gestellt, doch an keinem kommt der Name in dieser Form vor. Infolge dieses Umstand es wird die Ergänzung seines Namens ungewiß. Ebenso dürften wir seine Verwandtschaft mit Decius lediglich als eine Möglichkeit gelten lassen. Neben einer etwaigen Namensbruderschaft verweist der Verfasser auf den Umstand, daß wir aus Pannonién nur sehr wenige Senatoren kennen, die Gleicheit des nomen Decius dürfte also die Zugehörigkeit zur selben Familie andeuten. Die Stichhaltigkeit dieser Hypothese ist jedoch fraglich. Triccianus wurde von Macrinus in den Senatorenstand erhoben, er begann seine Laufbahn als Militär von niedrigem Stand. Offenbar war seine Karriere nicht die eines Ritters, vielmehr ist er über das Centurionat bis zum Rang des praefectus legionis II Partlbicae aufgestiegen. Auch gibt es keinen Grund anzunehmen, daß Decius ursprünglich ein Ritter gewesen wäre. Laut Aurelius Victor (Ep. de Caesaribus, 29) wurde Decius 50 Jahre alt, dürfte also um 200 geboren sein. Allerdings dürfte diese Angabe nicht ganz genau sein: Falls Decius spätestens im Jahre 230 consul suffectus war (auch laut Verfasser), so müßten wir sein Geburtsjahr eher in letzten Jahrzehnt des 2. Jh. suchen. Ein Irrtum im Lebensalter des Kaisers dürfte unserer historischen Quelle kaum unterlaufen sein. Wenn er aber, wie der Durchschnitt der Senatoren, die Konsulswürde in seinen 30er Jahren erlangte, sehen wir uns schwerlich veranlaßt, seinen Aufstieg in den Senatorenstand einer adlectio zuzuschreiben. Laut Verfasser war G. Fulvius Maximus zweifellos mit jenem Fulvius Maximus identisch, der laut seiner Inschrift von Környe (A.RADNÓTI, LA, 2, 1941, 81. = AÉ, 1944, 103) am 15. Oktober 210 Statthalter von Pannónia Superior war. In diesem Falle wäre es nach L. Dasumius Tullius Tuscus {CIL, X, 3365 = D., 1081) zum zweitenmal vorgekommen, daß der Statthalter der pannonischen Provinz mit drei Legionen aus germanischen Landen geholt worden wäre. Im ersten Jahrzehnt des 3. Jh. wa r die seit Hadrianus praktizierte Gepflogenheit noch un" verändert, wonach die germanischen Legaten nach Britan" nia oder Hispánia gesandt wurden, während die Statthalter von Pannónia Suprior ehedem an der Spitze von Pannónia Inferior standen. Natürlich gab es auch Ausnahmen, gewöhnlich, wenn es die Lage so verlagte. Allerdings gibt es noch einen weiteren Umstand, der einer Gleichsetzung der beiden Fulvii Maximi widerspricht. Laut carmen epigraphicum von Bonna war G. Fulvius Maximus in Germania Inferior der Legat eines Augustus: dies setzt die Inschrift, im Unterschied zur Datierung des Verfassers (falls der Ausgangspunkt der Datierung nicht die aus 210 stammende Inschrift von Környe, sondern die Inschrift von Bonna selbst ist) auf einen Zietpunkt vor 198 an. Auch in diesem Falle konnten die beiden Maximi eine und dieselbe Person gewesen sein, doch scheint das auffallend lange Intervall dieser Vermutung jedenfalls zu widersprechen (so : W. REIDINGER, Die Statthalter des ungeteilten Pannoniens und Oberpannoniens . Antiquitas, 1/2, 1956, 104). Die aus den Inschriften von Bonna und Környe bekannten Senatoren werden sowohl durch ihre Laufbahn als auch durch ihre Amtszeit eher getrennt, als verbunden, ihre Identifizierung scheint also durchaus fragwürdig zu sein. Auch die Übereinstimmung der Namen kann nich als Beweis für die Identität gelten. Gerade in der severischen Epoche sind uns mehrere Fulvii Maximi bekannt: M. Laelius Fulvius Maximus с u. {CIL, XV, 7483), M. Laelius Firminus Fulvius Maximus (G. BARBIERI, о. c, Nr. 322), M. Laelius Maximus Aemilianus {PIK 1 L 56), der in der Inschrift CIL, XII, 4324 unter dem Namen Fulvius Max[imus], als consul Ordinarius des Jahres 227, erwähnt wird. Schon diesen Beispielen ist zu entnehmen, daß viele der M. Laelii den Namen Fulvius Maximus trugen. Zweifellos gehörte der Senator von Bonna nicht zu ihnen, doch können wir dasselbe von pannonischen Statthalter nicht behaupten. Mit welchem Mitglied der in der severischen Ära zu großer Bedeutung gelangten Familie der aus Környe bekannte Legat gleichzusetzen ist, läßt sich selb ständlich nur vermuten, aber mit nichts nachweisen. Meinerseits halte ich es nicht für unmöglich, daß der pannonische Statthalter jener M. Laelius Maximus war, der im Jahre 195 die Legio VII Claudia kommandierte (Die Personalpolitik des Septimius Severus im Bürgerkrieg von 193-197. Alba Regia, 10, 1969, 74, 77. Anm.). Im zweiten Teil des Bandes folgt eine ausführliche und vielseitige Analyse der Herkunft und Laufbahn der im Senatorenstand befindlichen hispanischen Staatsbeamten und Offiziere. Der umfassende Überlick über die Senatoren verschiedenen Ranges und ungleicher Abstammung zeigte deutlich die Stelle und das Ansehen ihrer Ämter in der Administration der Kaiserzeit und läßt die komplizierte und dennoch zweckentsprechende Praxis erkennen, mit der die Römer in Hispanien regierten. Während der ganzen Kaiserzeit war Hispánia Citerior eine der wichtigsten, richtiger: angesehensten Provinzen des Imperius. Die Statthalter, die nach dem 1. Jh. kein Mitspracherecht in der Ausgestaltung der Reichspolitik, und auch keine nennenswerten Machtbefugnisse hatten, wurden aus der privilegierten Gruppe der Senatoren, zu einem beachtlichen Teil aus den Reihen des alten Adels gewählt. Die größte der Reichsprovinzen wurde nur ausnahmsweise, in Unruhezeiten, von homines novi oder viri militares verwaltet, so etwa von Ti. Claudius Candidus, der im Jahre 197 die hispanischen Anhänger des Clodius Albinus zu liquidieren hatte. Die den Statthaltern beigeordneten iuridici repräsentierten eine ganz andere Schicht des Senatorenstandes. Gewöhnlich handelte es sich um erfahrene Männer, die schon lange im staatlichen Dienst standen; es waren zum Teil homines novi, aber auch Mitglieder des Ritterstandes. Die Vornehmheit und der Dienstrang des Legaten wurden durch die reichen Erfahrungen und die Fähigkeiten dieser Männer ergänzt. Weitentfernt von den Reichsgrenzen, gab es in der Provinz Hispánia nur selten militärische Aufgaben, und der 16* 243