Lukács László (szerk.): Märkte und Warenaustausch im Pannonischen Raum - István Király Múzeum közelményei. A. sorozat 28. (Székesfehérvár, 1988)

János Fatuska: Dörfer und Städte des Totiser Beckens als Produktions- und Abastzgebiet

derheiten darzustellen, welche in diesem Bereich wirksam wurden. Diese ethnischen Gesichtspunkte müssen nämlich nicht an den Haaren herbeige­zogen werden, sondern treten bei den Untersuchungen immer wieder zu Tage, was auch durch die Tatsache bewiesen wird, dass, wie im Falle des traditio­nellen Totiser Verbraucherzentrums sowie der sich im 20. Jahrhundert rasch entwickelnden Totiser Kolonie/Tatabänya, die intensive Versorgung mit land­wirtschaftlichen Produkten vorwiegend durch deutsche Dörfer gesichert wurde. Dies erfolgte in den meisten Fällen aber nicht - oder nicht nur - infolge einer für den Handel günstigen Entfernung von.Produzenten zum Verbraucher, sondern auch aufgrund anderer Ursachen. Dabei muss man meiner Meinung nach zwei Ausgangspunkte besonders.im Auge ha­ben: der eine ist die sich schon im Rahmen der feudalistischen Verhältnisse entwickelnde und weiterlebende Tradition der bäuerlichen Produktion, der zweite die vom bäuerlichen Erbrecht bestimmte Wirtschaft. Zum erstgenannten: Zur Zeit der Leibeigenschaft waren die Leistungen der un­garischen und slowakischen Dörfer in befristeten Verträgen fixiert, was der Domäne die Möglichkeit gab, diese nach eigenen Insteressen zu verändern. Eine bessere Lage schuf erst der königliche Erlass (Urbárium) Maria Theresias 1767. Für diese Dörfer war charakteristisch, dass die monetären Abgaben ziem­lich niedrig waren, und sie die grundherrschaftliche und die von der Domäne gepachtete : kirchliche Produktenrente im Verhältnis zur Ernte leisten muss­ten; dazu kam noch der früher in den obengenannten Verträgen, später im Ur­bárium festgelegte Frondienst. Die neu angelegten deutschen Dörfer, deren Bevölkerung auch die persönliche Freizügigkeit besass, schlossen mit der Do­mäne nach der Ansiedlung die sog. Ewigen Verträge. Demzufolge mussten sie eine bedeutend grössere Geldabgabe leisten, etwa fünfmal soviel wie die un­garischen und slowakischen Dörfer, dafür aber standen die Naturalabgaben nicht im Verhältnis zur Jahresernte, sondern waren eine festgelegte Menge. Weiters mussten sie keine Frondienste leisten, sondern im Falle der Inan­spruchnahme nur gegen Tagelohn arbeiten. So bestand schon im Zeitalter des Feudalismus für die deutschen Dörfer die Möglichkeit, eine freire Wirtschaft zu betreiben und mit Überschussprodukten und ihrer Arbeitskraft besser umzu­gehen, wobei die grösseren Geldabgaben sie aber dazu nötigten, ihre Produk­te mehr auf dem Markt anzubieten. Insgesamt bedeuteten diese "Ewigen Verträ­ge" für die Deutschen wesentliche Vorteile, was auch die Urbarialkommission feststellte. So bekamen diese Dörfer kein Urbar sondern waren auch weiter­hin, den alten Verträgen entsprechend, zu Leistungen verpflichtet. Diese wirtschaftliche Tradition trug nach der Aufhebung der Leibeigenschaft dazu bei, dass die deutschen Dörfer die Agrarkrisen der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts leichter bewältigen konnten und nicht bloss zur Erhaltung eines traditionellen Marktes, sondern auch zur Versorgung eines neuen Verbraucher­zentrums fähig wurden. Den zweiten wesentlichen Moment dieses Komplexes sehe ich im Unterschied des bäuerlichen Erbrechtes. In den ungarischen und slowakischen Dörfern war die Realteilung vorherrschend, was sogar zur Zeit der Leibeigenschaft gegen den Willen der Domänenverwaltung eine langsame, aber stetige Verkleinerung der Bauernwirtschaften nach sich zog. Dieser Prozess entwickelte sich dann in Rahmen der kapitalistischen Verhältnisse rascher und so entstand in den un­garischen und slowakischen Dörfern eine breite Schicht von Bauernwirtschaf­ten mit solch geringem Grundbesitz, deren Besitzer kaum oder nur durch Zu­satzarbeit ihre Existenz sichern konnten. In den deutschen Dörfern war die 70

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