Kralovánszky Alán (szerk.): Székesfehérvár évszázadai. 2. Középkor - István Király Múzeum közelményei. A. sorozat 14. (Székesfehérvár, 1972)
Kubinyi András: Székesfehérvár középkori oklevéladása és pecsétei
András Kubinyi DIE MITTELALTERLICHEN URKUNDEN UND SIEGEL DER STADT STUHLWEISSENBURG (SZEKESFEHÉRVÁR) (Auszug) Die diplomatische Analyse der vom Rat Stuhlweissenburgs (Alba Regia) ausgestatteten Urkunden und die Untersuchung der zur Bestätigung der Urkunden dienenden Siegel sind keine leichte Aufgabe, es haben sich ja sehr wenig Urkunden erhalten. Die wesentlichste Aufgabe wäre die Bestimmung der Anfänge der städtischen Schriftlichkeit, hier stösst man aber auf noch grössere Schwierigkeiten. Aus dem ganzen 13. Jahrhundert kennen wir nicht mehr, als nur 2 städtische Urkunden. Die erste wurde 1249 von der Stadt und dem Kollegialkapitel, das in einem Teil Stuhlweissenburgs begütert war, gemeinsam ausgestellt. Die Urkunde regelt das Verhältnis der beiden Korporationen zueinander. Sie hat sich leider im Original nicht erhalten, nur ein inhaltlicher Auszug aus dem 15. Jahrhundert ist auf uns gekommen, wir wissen bloss, dass sie auch von der Stadt besiegelt wurde. Die andere Urkunde aus dem 13. Jahrhundert wurde 1270 ausgestattet. Sie ist schon original, auch heute hängt das schöne Siegel der Stadt unversehrt an ihm. Die Formel der Urkunde und ihre Anordnung im Text stimmen mit anderen einheimischen städtischen Urkunden überein, die um die Mitte des 13. Jahrhunderts, im Laufe der sich herausbildenden relativ einheitlichen Unkundenpraxis ausgefertigt wurden. Diese Tatsache muss schon Zweifel erwecken, ob die Urkunden Stuhlweissenburgs in der ersten Hälfte des Jahrhunderts — falls solche von der Stadt ausgestattet wurden — auch ebensolche gewesen wären. Die Urkunde aus dem Jahre 1270 wurde von den „comes Egidius iudex castri Albensis, et duodecim iurati ac universi cives castri eiusdem” ausgefertigt, die Inschrift des Siegels lautet aber: S . LATINORVM . CIVIVM . ALBENSIVM. Das Siegel und die Intitulation der Urkunde stehen miteinander in Widerspruch, und diese Tatsache bietet die Möglichkeit zu weiteren Schlussfolgerungen. Erstens sind das Siegel und dadurch die Beurkundung vor 1249 entstanden, und das wird nicht nur mit der Tatsache bewiesen, dass auf der 1249 ausgestatteten Urkunde das Siegel von Stuhlweissenburg schon vorhanden war, sondern auch damit, dass der König die Bürger zu dieser Zeit aus der Vorstadt ins castrum übersiedelt hat. Der Stadtrat nannte sich schon 1270 den Richter und die Geschworenen des castrums, während das Siegel keinen Hinweis auf das castrum, sondern nur auf latinische cives enthält. Es bestehen auch weitere Möglichkeiten zur Datierung des Siegels. Die Stuhlweissenburger Latiner, als eine selbständige Gemeinde, werden nur bis zu den 1230-er Jahren erwähnt. Die Privilegienurkunde von Béla IV. für die Stuhlweissenburger cives und hospes aus dem Jahre 1237 erwähnt sie schon nicht mehr, und gestattet sogar, dass Einwanderer irgendwoher aufgenommen werden dürfen und diese die libertas der Stuhlweissenburger ebenfalls gemessen können. 1237 ist also nicht mehr die Rede davon, dass die Bürger alle Latiner waren. Das latinische Element verschwand übrigens nicht aus der Stadt, auf Grund der Personennamen sollen sie bis zum Anfang des 14. Jahrhunderts das Patriziat der Stadt gebildet haben, ihr Zahlenverhältnis innerhalb des Bürgertums nahm aber ab. 167