Kralovánszky Alán (szerk.): Székesfehérvár évszázadai. I. Az államalapítás kora - István Király Múzeum közelményei. A. sorozat 13. (Székesfehérvár, 1967)

Bónis György: Székesfehérvár az Árpádház székhelye

György Bonis STUHLWEISSENBURG (SZÉKESEEHÉRVÁR), DIE RESIDENZ DER ÁRPÁDÉN (Auszug) Verf. sucht mit Hilfe der vergleichenden Verfassungsgeschichte Antwort auf die Frage: ob die ungarischen Könige in den XI. und XII. Jhn eine Residenz hat­ten, und wenn ja, dann welche Kriterien diese Stadt zur Residenz erhoben hatten. Auf Grund der Forschungen von A. Schulte, W. Berges und hauptsächlich von E. Ewig versucht er sich eine Übersicht über die frühmittelalterlichen Residenzen zu schaffen. Bis zum Aufschwung des Stadtlebens im XII. Jh. war in Europa nur eine einzige Residenzstadt bekannt, und zwar Rom, deren ständig zurückkehrende Bezeichnung ’’caput mundi” war. Nach Auflösen des westlichen Reiches hat Ra-; venna etwas aus dem Glanz Roms geerbt. Hier liess Theodorik d. G. für sich einen Palast errichten; aus diesem Zentrum verwaltete der bysantinische Exarcha seine Besitztümer in Italien. Unter den ’’barbarischen Ländern” hatte zuerst der West­gotenstaat eine Residenz: Toledo. Hier wurden nicht nur die Versammlungen der Kirchenfürsten und der Aristokratie abgehalten, sondern hier wurden auch die visi­­gotischen Herrscher gewählt, gekrönt und begraben. Während Toledo auch eine kirchliche Metropolis geworden ist, erfreute sich der Sitz des langobardischen Kö­nigtums, Pavia, obwohl dieser die Begräbnisstätte der Könige war, nur einer ’’exemtio". Dagegen kam ihm eine anhaltende, auch in die Zeit des italienischen Königtums hinübergreifende Bedeutung dadurch zu, dass das wichtigste Regierungs­organ, die königliche Kammer hier fungierte. Im fränkischen Reich war die Lage etwas komplizierter: In Paris befanden sich das Grab von Chlodvig und die zent­rale Verwaltung der königlichen Dominien. St. Denis ist die Begräbnisstätte der Merowinger geworden. In Aachen versuchte Karl d. G. in den 780-er Jahren eine­­wirkliche Hauptstadt zu schaffen. Noch wichtiger in dieser Beziehung ist die Literatur über die Aufbewahrungs­stätte der Reichsklenodien, sowie über die Begräbnisstätte der Herrscher, in erster Reihe die zahlreichen Studien von N. Grass. In Frankreich war — im allgemeinen gemeint — Reims die Stätte für die Krönung, St-Denis die des Begräbnisses und der Schatzkammer für die Krönungsinsignien. In England hat die Familienabtei der Normannenkönige (Westminster Abbey) die beide Funktionen vereinigt. Die bayerischen Stammesherzoge (darunter Heinrich II, Schwager des ungarischen- Stephan I) residierten in Regensburg; auch hier war die Kirche exempt und hier war der Sitz der Landtage. Schliesslich verschob sich der Sitz des österreichischen Herzogtums stufenweise nach Osten, um in Wien, im Palast ”Am Hof” und im als Begräbnisstätte dienenden S’chottenstift stehen zu bleiben. All diese Analogien berechtigen uns, die gemeingültige Theorie der wandernden königlichen Kurie auch im Fall des ungarischen Staates mit dem Erkennen andere Funktionen versorgender königlicher Sitze zu ergänzen. In den spärlichen ungarischen Daten wird über mehrere königliche Sitze Erwähnung getan. Der Fürstenstamm der landnehmenden Ungarn hat zuerst das 59

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