A Móra Ferenc Múzeum Évkönyve, 1964-65. 2. (Szeged, 1966)

Dienes, István: Über neuere Ergebnisse und Aufgaben unserer archäologischen Erforschung der Landnahmezeit

Ergebnisse der Ausgrabungen von Tiszalök—Rázompuszta und Túrkeve—Móric: Arch. Ért. 79, 1952, 49—65). Als ein Zeugnis für die nomadische Lebensweise und den Wohnortswechsel pflegt man Aufzeichnung des Otto von Freising vom Jahre 1147 zu betrachten, nach welcher die Menschen in unserem Lande „während des ganzen Sommers und des Herbstes in Zelten wohnen". 10 Das bedeutet aber nicht unbedingt das Verlassen der Winterquartiere, da ja die fraglichen Zelte — wie diese Idee von István Méri in seiner vor kurzem erschienenen vorzüglichen Zusammenfassung über die Dörfer der Arpadenzeit aufgeworfen wurde — mit grosser Wahrscheinlichkeit gleichfalls auf jenen ständigen Siedlungsstätten als Sommerwohnungen errichtet wurden, wo man ausser den Erdgrubenhäusern auch Spuren von offen gelegenen Herden finden kann. Solche mit frühen irdenen Kesseln datierte offene Herde gelang es uns bisher sogar nur in der Umgebung von solchen Erdgrubenhäusern authentisch auf­zudecken (vgl. Méri, I.: Árpádkori népi építkezésünk feltárt emlékei Orosháza ha­tárában [, Aufgedeckte Denkmäler der Bautätigkeit unseres Volkes in der Arpaden­zeit aus der Gemarkung von Orosháza'] Rég. Füz. II. 12, Bp. 1964, 48J. Das Ungartum mag schon im X. Jahrhundert mehrere Arten von Wohnungen besessen haben, die Übernahme des alten türkischen Lehnwortes sátor ,Zelt' machte das alte Wort ház nicht überflüssig und verdrängte es nicht aus dem Gebrauch; wir können also unsere Vorfahren durchaus nicht ausschliesslich für Zeltbewohner ansehen (Korompay). Jene Anschauung ist also unrichtig, nach welcher sich die mit den Zelten hin und her wandernden Grossfamilien nur allmählich angesiedelt hätten und in jene festere Wohungen gezogen wären, die sie in der neuen Heimat kennen­gelernt haben sollen. Es ist sicher, dass das an einen festen Ort gebundene Gemeinvolk des Ungartums auch schon vor der Staatsgründung am Ende des X. Jahrhunderts in Erdgrubenhütten gewohnt haben wird; die Gesetze Stephans (Gesetz I, 35) erwäh­nen — in ihrer Verfügungen über die Angreifer der Häuser — auch die Hütten (mansiuncula) der aus dem Volke stammenden Leute. — Längere Zeit hindurch mag sich nur die ein beweglicheres Leben führende Soldatenschicht in Zelten von dem vorgeschrittenerem Kibitka-Charakter aufgehalten haben (auch in den Quellen mag vor allem von solchen militärischen Zeltlagern die Rede sein); in solchen wird auch der über ausgedehnte Besitzungen verfügende Sippenadel gewohnt haben, so dass es ihm möglich wurde, die unter seine Oberhoheit gehörender Dienste lei­stenden Gemeinschaften mit allen Angehörigen zum Einsammeln der Tributleistungen: der Reihe nach aufzusuchen, um diese an Ort und Stelle auch zu verzehren. Auch die von ihrer Wohnstätte sich auf längere Zeit ferne aufhaltenden Hirten haben in Windschutzen provisorische Wohnstätten gefunden. Die Viehzucht der landnehmenden Ungarn wird von einigen bis zum heutigen Tag unrichtig mit einem ausschliesslichen Nomadisieren, d. h. dem wandernden Hirtentum identifiziert. Ausser den eventuell weiter getriebenen, von berufsmässigen Hirten bewachten Herden wird man auch um die Siedlungen herum in grösserer 10 Es ist allgemein bekannt, dass die mit Otto von Freising gleichzeitigen, aber von Osten nach Ungarn ankommenden Reisenden, die das Ungartum nicht mit westlichen Völkern verglichen haben, sondern es an jener Umgebung gemessen haben, aus welcher ehemals auch das Ungartum hervorgegangen war, von den Zuständen in der Mitte des XII. Jahrhunderts ein ganz anderes Bild entworfen haben. Von diesen werden die als Komitatsmittelpunkte dienenden befestigten Orte Städte genannt und sie vergleichen diese mit orientalischen Zentren, in denen der Tauschhandel abgewickelt wird, mit Städten von asiatischem Charakter wie Bagdad und Isfahan; sie berichten über die in diesen abgewickelten Jahrmärkten, über die in diesen lebenden Handwerker, über die in der Umgebung der Städte befindlichen Ackerfelder, über den Reichtum am Ackerbauprodukten usw. S. die Berichte von Idrisi und Abu Hamid. 104

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