18. századi agrártörténelem. Válogatásd Wellmann Imre agrár- és társadalomtörténeti tanulmányaiból (Officina Musei 9. Miskolc, 1999)

POLITIKA- ÉS HIVATALTÖRTÉNET - Über Maria Theresias Landwirtschaftspolitik in Ungarn

Bauerngründen sollten sie seßhaft werden und sich dem Ackerbau widmen, andere wieder ein Gewerbe erlernen und in die Zünfte aufgenommen werden, auch der Militärdienst war ihnen nicht mehr verwehrt, „natione jam cohonestata"; Pferde durften nur mehr jene halten und lediglich zur landwirtschaftlichen Arbeit benutzen, die eine Bauernstelle übernommen hatten. Alle Zigeuner sollten sich anstatt dem Zigeunerhauptmann dem Dorfrichter unterordnen und wie die anderen Untertanen kleiden. Für diese Umstellung wurden Termine festgesetzt, nach deren Ablauf die Zelte und Hütten der Zigeuner zerstört und sie weggejagt werden sollten. Man ging sogar so weit, die Zigeunerkinder, sobald sie zweijährig geworden waren, ihren Eltern wegzunehmen und zur Erziehung Bauern zu übergeben, die für ihren Unterhalt Tagelohn erhalten sollten; mit zwölf Jahren mußte man diese Kinder zur Arbeit zwingen. Es wurde vorgeschrieben, daß sie die Schule besuchen mußten und ihnen vom Dorfpriester Religionsunterricht erteilt werden sollte. Das Hauptgewicht wurde aber darauf gelegt, die Zigeuner an systematische Arbeit zu gewöhnen. Die Tatsache jedoch, daß über sie zwischen 1760 und 1774 nicht weniger als 17 Verordnungen erlassen werden mußten, spricht dafür, daß auf diesem Gebiet kaum etwas erreicht werden konnte. Der Bewahrung bzw. nützlichen Anwendung der Erträge aus der Bauernarbeit wollten jene Verordnungen dienen, die Maßnahmen zur Abwehr von Feuersbrünsten vorschrieben bzw. kostspielige Tauf-, Hochzeits- und Totenmähler verboten. Dem leichteren Verschleiß von landwirtschaftlichen Produkten diente die auf Instandhaltung der Wege und Schiffbarmachung der Flüsse Donau und Sau angewandte Sorgfalt 27 . Ein wichtiges Flindernis der Agrarproduktion sollten die zur Bekämpfung der Viehseuchen erlassen Verfügungen beseitigen. Die Tiere durften über die Grenze der Dorfgemarkung nur im Besitz von Viehpässen getrieben werden, die mit Angabe des Stammorts und der Flerde ihre Gesundheit bescheinigten. Die durch Unterschrift der Oberbeamten des Komitats erhöhte Beweiskraft der Viehpässe, in Ermanglung derer die Tiere abgewiesen werden sollten, wurde besonders betont, wenn es sich um die Ausfuhr in die deutschen Erbländer handelte. Die infizierten Tiere mußten abgesondert, die Verendeten beerdigt werden; auch wurde dem Statthaltereirat die Übernahme des für Cisleithanien diesbezüglich erlassenen ausführlichen Reglements empfohlen 28 . Die Förderung der Rindviehzucht wurde erst Ende der 60er Jahre angesichts der Steigerung der Wiener Fleischpreise betrieben. Man forderte die Komitate auf, über die Gründe der Abnahme der Viehausfuhr in die deutschen Erbländer Bericht zu erstatten und Vorschläge zwecks ihrer Erhöhung zu unterbreiten. Die Komitate beriefen sich - abgesehen von den Verheerungen durch Viehseuchen - auf den zunehmenden Fleischverbrauch, den schädlichen Vorkauf der Tiere, die Abnahme der Weideflächen, das Fehlen von Veterinärschulen, die Teuerung von Salz, die niedrige Qualität der Stiere. Es 27 Magyar Országos Levéltár, A 58, 81/1775, 6374/1773. Gelegentlich ließ man auch gemusterte Hörige auf Wunsch ihrer Grundherren für landwirtschaftliche Arbeiten zur Verfügung stellen, ebd. 5517/1776, 1517/1777. Kassics 1. 230, 324-327, 339-344. 28 Magyar Országos Levéltár, A 58 , 6670/1774. Kassics L 235, 238, 240f. Wellmann, A magyar mezcígazdaság, 176f.

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