18. századi agrártörténelem. Válogatásd Wellmann Imre agrár- és társadalomtörténeti tanulmányaiból (Officina Musei 9. Miskolc, 1999)

POLITIKA- ÉS HIVATALTÖRTÉNET - Über Maria Theresias Landwirtschaftspolitik in Ungarn

nicht dem Contribuenten, sondern dem vom allem Beytrag zu den Staatserforderungen befreyten Adel zu gut kommet, solches aber zum schädlichsten Missbrauch gereichen und eine verbesserte Einrichtung noch mehr erschweren könnte." Aus der Ausfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen konnten in der Tat von den ungarischen Bauern nur die wohlhabenderen, die Lebendvieh über die Grenze treiben ließen, sowie diejenigen profitieren, die, in Westungarn und der Donau entlang wohnend, die in Cisleithanien von Zeit zu Zeit gebotenen Marktchancen ohne größere Transportschwierigkeiten ausnutzen konnten. Jeder andere Gewinn aus dem Export, insbesondere von größeren Produktenmengen, kam den Grundherren zugute. Der ungarische Adel hat nicht nur politisch einen schwerwiegenden Fehler begangen, als er an seiner Steuerfreiheit hartnäckig festhielt, auch wirtschaftlich hat er sich selbst empfindlich geschadet. Kaunitz wies nicht ohne Grund darauf hin, daß „wann das grosse und fruchtbare Königreich Hungarn in eine rechte Verfassung gesetzt werden könnte, so würde die Macht des durchlauchtigsten Ertzhauses verdoppelt". Eine Beteiligung des Adels an der Steuerlast hätte am Wiener Hof vieles zur Behebung des Mißtrauens gegen die Ungarn und der andersartigen Behandlung ihres Landes beitragen können. Und es war auch im wirtschaftlichen Sinne vorstellbar, daß in diesem Fall dem Adel die Ausgaben an Steuern durch die erleichterte Ausfuhr und den damit verbundenen wirtschaftlichen Aufschwung des Landes reichlich vergütet würden. Die aus diesem verhängnisvollen Verhalten des ungarischen Adels abgeleitete Folgerung aber, daß sich Ungarn an den gemeinsamen Lasten der Monarchie in einem ganz unverhältnismäßig geringen Maße beteiligte, war nicht stichhaltig. Man zog dabei außer den hinsichtlich der Zahlungsbilanz erwähnten Posten auch die besonders zum Unterhalt des Militärs gelieferten sehr beträchtlichen Naturalbeiträge des Landes nicht in Betracht. Daß diese Auffassung über die ungenügende Lastentragung Ungarns ein Vorurteil war, wurde bereits zeitgenössisch von einem wirklich zuständigen österreichischen Fachmann, Karl Graf Zinzendorf, festgestellt. Auch der erwähnte Geldmangel deutet darauf hin, daß man im gegebenen Zustand des Landes auch von der Besteuerung des in der Hauptmasse nicht wohlhabenden Adels nicht viel erwarten konnte. Es hätte eben die Erleichterung der landwirtschaftlichen Ausfuhr und der industriellen Entwicklung Ungarn instand setzen können, auch an Geld eine größere Steuerlast zu tragen. 14 Aufgrund der erwähnten Stellungnahmen erlangte der von der erstrebten Autarkie der Monarchie abgeleitete Grundsatz besondere Bedeutung für Ungarn, daß die nach den jeweiligen Verhältnissen der einzelnen Länder im Interesse des Wohls der Gesamtheit zu treffende Einteilung der wirtschaftlichen Rollen, somit eine mit Rücksichtnahme auf die Gegebenheiten des Standorts zu gestaltende Arbeitsteilung in der industriellen Tätigkeit zur Grundlage der gegenseitigen Hilfeleistung dienen sollte. Am Wiener Hof gewann die von Blümegen vertretene Ansicht die Oberhand: „Hungarn hat an seinen productis naturae schon genug, und bekommt jezo einen ganz besondern Vortheil, da nunmehr das M Eckharl 289, 70, 81, 83f., 252-269. Ember, Staatsrat, 135. Jordan 134.

Next

/
Oldalképek
Tartalom