18. századi agrártörténelem. Válogatásd Wellmann Imre agrár- és társadalomtörténeti tanulmányaiból (Officina Musei 9. Miskolc, 1999)
POLITIKA- ÉS HIVATALTÖRTÉNET - Über Maria Theresias Landwirtschaftspolitik in Ungarn
denen der Agrarproduzenten in der westlichen Reichshälfte keine Konkurrenz machen sollten. Zur Erreichung dieser Ziele wurde ein System von Zöllen und nötigenfalls auch von Ausfuhrverboten eingesetzt. Beide Mittel wurden bereits früher in Anspruch genommen, für die Zollsätze waren aber zuvor die Gesichtspunkte der fiskalischen Einträglichkeit maßgebend gewesen. Nachfolgend kam es zu Auseinandersetzungen mit der Auffassung, daß im Warenverkehr über die Grenzen den Zolleinkünften der Vorrang gebühre, doch setzten sich nach und nach die Erwägungen von Gewerbe- und Handelspolitik am Wiener Hof durch. In der Zwischenkriegszeit bot sich endlich die Gelegenheit, die vereinzelten Zollverfügungen in ein Ganzes zusammenzufügen, das sich dann zu einem umfassenden Regulator des Wirtschaftslebens entfaltete. Dieses System wurde für Ungarn mit dem „Vectigal des Königreichs Hungarn" aus dem Jahre 1754 eingeführt. Demgemäß wurden auf Agrarprodukte beim Überschreiten der westlichen Grenze Zölle von 2 bis 5% des hoch bemessenen Schätzungswertes erhoben und das Rindvieh mit 2,42 fl Zoll pro Stück belegt. Da zu diesen Beträgen in den deutschen Erbländern noch ständische Aufschläge und Privatmauten hinzukamen, wurden die Transportkosten der ungarischen Agrarprodukte über Cisleithanien bedeutend erhöht, folglich deren Ausfuhr nach dem Ausland wesentlich erschwert . Und was viel wichtiger war, es handelte sich dabei nicht um eine zeitweilige Maßnahme, sondern um ein dauerndes System, das, im Laufe der Zeit zwar fallweise modifiziert und ergänzt, im wesentlichen doch die Grundlage für den Agrárexport - um hier auf die Regehing der Einfuhr nicht einzugehen - und dadurch für die Agrarwirtschaft Ungarns bilden sollte. Mit der Zollordnung wurde in wirtschaftlicher Hinsicht bereits in der ersten Hälfte der Regierung Maria Theresias ein System zustande gebracht, dessen bedeutende Auswirkungen die ungarischen landwirtschaftlichen Erzeuger bald spüren mußten. Uber die Ansätze der ersten Hälfte ihrer Regierungszeit hinauskommend, entwickelte Maria Theresia vom Anbruch der endgültigen Friedensjahre an nach und nach eine systematische Wirtschafts- und Sozialpolitik. Sie begnügte sich immer weniger mit Einzelverfügungen und -verboten, sondern strebte nach umfassenden Regelungen und neuen Einrichtungen. Sie stützte sich dabei auf den neu geschaffenen Staatsrat, dessen tonangebende Mitglieder den Durchbruch des aufgeklärten Absolutismus anbahnten. Die Regierung machte sich daran, für verschiedene Belange des menschlichen Lebens, die bis dahin im Grunde als private und lokale Bereiche angesehen worden waren, im Zeichen der Sicherung des Interesses von Staat und Gemeinwohl Sorge zu tragen. Über die Einschränkung der negativen Auswüchse hinaus kam es zunehmend zu positiven Eingriffen in Ungarns Landwirtschaft, und zwar im Rahmen des Wirtschaftslebens der ganzen Donaumonarchie. Als prinzipielle Grundlage einer umfassenden Wirtschaftspolitik sollte eigentlich die Auffassung dienen, die vom Gesamtstaatsgedanken ausging und das Habsburgerreich als einen wirtschaftlich nach auswärts möglichst geschlossenen, "Eckhart 55-57, 71, 205, 48-50, 286, 282. Müller 51.