18. századi agrártörténelem. Válogatásd Wellmann Imre agrár- és társadalomtörténeti tanulmányaiból (Officina Musei 9. Miskolc, 1999)

POLITIKA- ÉS HIVATALTÖRTÉNET - Über Maria Theresias Landwirtschaftspolitik in Ungarn

autarken, im inneren einheitlichen Gesamtkörper verstand. Demnach sollten dessen westliche und östliche Hälfte im Zeichen der absolutistischen Zentralisation eine Einheit bilden und, wie es die Staatsraison erforderte, als unter der gleiche Herrschaft stehende Erbländer infolge ihrer Zusammen­gehörigkeit in gleicher Weise behandelt werden. Wie es Tobias Gebler im Staatsrat ausdrückte: Unterschiede mußten aufgehoben werden und die zwei Reichtsteile nur einen ausmachen. Am Wiener Hof war aber ein anderer Standpunkt verbreitet, der nicht zuletzt im Zusammenhang mit dem erwähnten Mißtrauen gegen Ungarn eine Lanze für die Bevorzugung der deutschen Erbländer auch auf Kosten des östlichen Teils der Monarchie brach. Offenbar im Gegensatz zu diesen Meinungen fühlte sich Egidius Borié veranlaßt, zu betonen: „Und endlichen so ist Ungarn ein Erbland wie andere, deren allen gemeinsame Herrscherin und Mutter ihre Majestät seind, folglich diese Lande von der landesmütterlichen Obsorg nicht können ausgeschlossen werden." Er erklärte sogar später, nachdem er die ungarische Verhältnisse und Einrichtungen einer griindlichen Studie unterzogen hatte: „Die ungarischen Reiche seynd es, die dem Erzhause die suchende mehrere Stärcke am ausgiebigsten hervorbringen können;" sie seien auch flächenmäßig größer als die deutschen Erbländer, und es sei gefährlich, dem kleineren Teil zuliebe den größeren außer Acht zu lassen. Auch finanzielle Gründe verlangten keine andersartige Behandlung Ungarns, denn je mehr dort das Vermögen der Untertanen zunehme, desto mehr werde sich ihre Zahlungsfähigkeit erhöhen. Auch Kaunitz konnte nicht umhin, diesem unvoreingenommenen Standpunkt im Grunde beizupflichten, er gab ihm jedoch durch einen Zusatz eine Deutung, die als grundsätzliche Stütze der Begünstigung der westlichen Reichshälfte, die vom Zollsystem 1754 ausging und insbesondere vom Kommerzienrat vertreten wurde, dienen konnte. „Ob zwar Ihre Maiestät" ­führte Kaunitz aus - „eine allgemeine Landes Mutter sind, so ist doch vor diejenige Kinder die meiste Sorgfalt zu tragen, die der Landes Mutter am mehresten unter die Arme greifen". Bei Rudolph Chotek erscheint dann die Vunterschiedlichen Herrscherpflicht der gleichartigen Fürsorge für die unterschiedlichen Länder in ganz entstellter Auslegung. Er verstieg sich zu der Äußerung: Keiner hat zwar je geleugnet, daß die mütterliche Fürsorge für jedes Erbland identisch sein solle, wer wagt aber zu behaupten, daß dies auch für die Wahl der Mittel allgemeingültig sei 10 ? Borié hingegen war der Meinung, daß dem ganzen Land Ungarn nur ein Industrialisierungsprozeß zu helfen vermoechte, denn die Landwirtschaft sei nicht imstande, sich ohne Verbraucher zu erhalten. In Anbetracht einer zweckmäßigen Geltendmachung der grundsätzlichen Gleichheit der Erbländer führte er aus, daß die landesmütterliche Obsorge „dahin zu richten sein will, umb eine nützliche Eintheilung in der Arbeit zu machen". Es sollte also die Industrie betreffend „eine denen besonderen Umbständen eines jeden Reichs und Lands wohl angemessene Eintheilung getroffen, somit die Erfordernus in dem Ganzen erlanget und jedoch von keinem deren Landen dem andern zu Schaden '"Eckhart 257, 287f., 92, 107f., 97. Müller 6, 9, 4. Jordan 7-9.

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