18. századi agrártörténelem. Válogatásd Wellmann Imre agrár- és társadalomtörténeti tanulmányaiból (Officina Musei 9. Miskolc, 1999)
POLITIKA- ÉS HIVATALTÖRTÉNET - Über Maria Theresias Landwirtschaftspolitik in Ungarn
Aussicht gestellt, daß nach der Wiederherstellung des Friedens dem Ochsentrieb nach dem Deutschen Reich keine Hindernisse mehr in den Weg gelegt würden 8 . Die Handelsverbindungen Ungarns mit dem Ausland wurden durch den Osterreichischen Erbfolgekrieg wirklich stark behindert, und dieser Zustand änderte sich in nordwestlicher Richtung auch nach 1748 nicht. Friedrich II. zauderte nicht, auf die Absperrung der Grenze vonseiten Maria Theresias mit Gegenmaßnahmen, erhöhten Zöllen und sonstigen Handelsbeschränkungen, zu antworten. Leipzig und besonders Breslau, welche die ungarischen Kaufleute bis dahin oft mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen besucht hatten, wurden für sie beinahe unerreichbar, und auch dortige Kaufleute kamen kaum mehr nach Ungarn bzw. nahmen bei der Rückfahrt fast keine solchen Produkte mit. Durch den Verlust des größten Teils von Schlesien litt am meisten Westungarns Weinbau, der dort zuvor einen bedeutenden Absatzmarkt gehabt hatte. In Odenburg (Sopron) blieb nichts übrig, als einen beträchtlichen Teil der Weinstöcke auszurotten, da der dortige sehr geschätzte Wein keine genügenden Abnehmer mehr finden konnte. Auch sonst entsprach es der am Wiener Hof herrschenden merkantilistischen Auffassung, wirtschaftlich eine schärft Grenze gegen das Ausland zu ziehen, um im Intresse der eigenen industriellen Entwicklung die dafür nötigen einheimischen Rohstoffe nicht hinauszulassen und die konkurrenzfähigen fremden Gewerbeartikel fernzuhalten. Die Beschränkung der ungarischen Ausfuhr entsprach diesem Prinzip nur in geringem Maße, da es sich dabei größtenteils um Lebensmittel handelte. Die Erklärung für dieses Vorgehen kann man aber darin finden, daß auch innerhalb der Monarchie die Mehrzahl ihrer Teile durch Grenzen voneinander getrennt waren, obwohl sich der absolutistische Staat eine Zentralisation zum Ziel setzte. Trotz wiederholten ständischen Einsprüchen blieben die Zollschranken auch innerhalb des Karpatenbeckens zwischen Ungarn in engerem Sinne und Siebenbürgen, Ungarn und Banat sowie Siebenbürgen und Banat aufrecht; viel wichtiger war jedoch die Grenze, die Ungarn von den deutschen Erbländern trennte. Während man nämlich die ersteren als Agrarländer kennzeichnen konnte, war in Cisleithanien ein schwungvolle industrielle Entwicklung im Gange. Aus der letztgenannten Scheidelinie ergab sich für den Wiener Hof die Möglichkeit, für diese mit allem Eifer geförderte Entwicklung der Industrie und des Handels in den deutschen Erbländern durch einseitige Anwendung der merkantilistischen Prinzipien festere Grundlagen zu schaffen, indem man bemüht war, die östliche Reichshälfte in den Dienst dieser Entwicklung zu stellen. Demnach fiel Ungarn in weiterem Sinne die Rolle zu, die Industrie der deutschen Erbländer mit den nötigen Rohstoffen zu versehen und auch die dortige Lebensmittelproduktion nach Bedarf zu ergänzen; ins Ausland sollten die Überschüsse erst nach der Befriedigung der cisleithanischen Bedürfnisse exportiert werden. Zugleich war man darauf bedacht, daß die wohlfeileren ungarischen landwirtschaftlichen Erzeugnisse s Gesetzartikel 14, 16, 28 und 9 aus 1751, 28, 29, 27 und 55 aus 1741. Magyar Országos Levéltár (Ungarisches Staatsarchiv), C 13, Liber regius, aus dem Jahre 1755. Kassics 1, 233f, 240. Eckhart 25. Konrad Müller, Siebenbürgische Wirtschaftspolitik unter Maria Therisia (= Buchreihe der Südostdeutschen Iiistorischen Kommission 9), München 1961, 27.