A Herman Ottó Múzeum Évkönyve 11. (1972)
BARTHA István: A szőlőőrzés szervezete Tállyán a XIX. század első felében
A SZÖLÖÖRZÉS SZERVEZETE TALLYÄN 577 dergelegt wurden, weil viele Wächter weder schreiben noch lesen konnten. Diese Regeln können folgendermassen kurz zusammengefasst werden : Tag und Nacht kontrollierte er das Gebiet und seine Genossen, deren Fehler er verpflichtet war anzumelden. Den Ertrag durfte er nicht verquasen. Ohne Zettel war es nicht erlaubt, etwas, aus den Pachtoder Zehntweinbergen wegzutragen. Reben oder Stöcke durfte er nicht verbrennen. Er hatte den Weinbergrichtern zu gehorchen. Die Arbeitstelle durfte er nur an bestimmten Tagen verlassen. Sonntags durfte er weder in die Gastwirtschaft noch zum Tanzen gehen. Zwecks Körperpflege durfte er sich sonntags vom Morgen bis Nachmittags 3 Uhr in seiner Wohnung aufhalten. Seine Familie durfte nicht auf den Weinberg ziehen, auch Gäste durfte er dort nicht empfangen. Die Bewachung durfte er nur zur Erntezeit für längere Zeit aufheben, doch auch dann musste er einen geeigneten Stellvertreter stellen. Zur Erntezeit bekam ein Wächter im allgemeinen zwei Wochen Urlaub. Für seine Arbeit bekam der Wächter Lohn, dessen Summe von der voraussichtlichen Ernte abhing. Um den niedrigen Lohn zu ergänzen, durfte er neben der Wächterarbeit Gedingearbeit übernehmen. Das war auch für den Gutsherrn von Bedeutung, weil in der arbeitsreichen Zeit Arbeitskräftemangel auftrat. Während der Wächter Arbeit übernahm, half ihm sein Bursche oder vertrat ihn als Wächter. Während der Weinlese musste er seine Arbeit mit besonderer Aufmerksamkeit verrichten. Er sammelte die Weinlesezettel, zog sie auf eine Schnur und rechnete damit nach Beenden der Weinlese persönlich mit dem Perceptor ab. Die Burschen durften weder Kinder unter zwölf Jahren noch Familienmitglieder oder Verwandte des Wächters sein. Einen Burschen zu stellen war Pflicht, wenn der Wächter sich längere Zeit wegen der Ernte oder anderer Tätigkeit nicht seiner Wacharbeit widmen konnte. Ihr Lohn war sehr niedrig. Die Leitung der Stadt war bestrebt, die vielköpfige Wächtergruppe zu organisieren und sie gegenseitig kontrollieren zu lassen. Die Wächterarbeit wurde jährlich in Abschnitte oder Schichten geteilt. Aus den einzelnen Gruppen ragten die Wächter mit folgenden Titel hervor: Kapitän, Leutenant und Heger. Letzterer hatte die Aufgabe, die Leute zur Arbeit anzuspornen. Die Tätigkeit der Hüter kontrollierten die vom Rat der Stadt gewählten Weinbergrichter, die aus den Kreisen der Weinbergbesitzer stammten. Nach der Eidleistung führten sie die Anordnungen des Oberrichters bzw. des Oberamtsrichters aus. Unter den Weinbergsrichtern wurde die Wacharbeit aufgeteilt, Die nachlässig arbeitenden Hüter oder die von ihnen geschnappten Diebe wurden in der Regel bestraft. Bei der Verhängung von Strafen hat man die Abstammung des Sünders berücksichtigt. War der Betreffende von adliger Abstammung, hat seine Angelegenheit das „Hütergericht" unter der Präsidentschaft des „Hern Gutsbesitzers" übernommen. War er dagegen kein Adliger, dann hat seine Angelegenheit der „Gerichtstuhl der Hüter" mit dem städtischen Oberrichter an der Spitze verhandelt. Beide Foren be.37