A Herman Ottó Múzeum Évkönyve 11. (1972)
BARTHA István: A szőlőőrzés szervezete Tállyán a XIX. század első felében
578 BARTHA ISTVÁN stimmten die Rückvergütung des verursachten Schadens. Wenn der Wächter den Dieb nicht stellen oder fassen konnte, musste er selbst den Schaden vergüten. Den Sitten der Zeit entsprechend wurden auch Körperstrafen angewendet, allerdings ausschliesslich bei Leibeigenen. Die dargelegte Organisation der Wächterarbeit hat im Dienst der Weinbergsbesitzer die Probe bestanden und wurden eben darum bis zur Befreiung der Leibeigenen — bis zum Jahre 1867 — angewendet. István Bartha
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