Janus Pannonius Múzeum Évkönyve (1964) (Pécs, 1965)
Régészet - Kalmár, J.: Népvándorláskori sisakok
DAS LANGOB ARDISCHE GRÄBERFELD 119 Schätzen wir die Todesjahre zwischen 526—554 bzw. 568 so sind die in Grab 3,4 und A Bestatteten noch vor der Besitznahme von Rugiland (489) bzw. nach dieser, jedoch noch vor der Besetzung Pannoniens geboren worden. Schätzen wir die Sterbejahre zwischen 526 und 549 bzw. 540, so kamen die in Grab 1, 5 bzw. 2 Bestatteten vor der Besetzung Pannoniens zur Welt. Schätzen wir das Sterbejahr auf 554, so sind die in Grab 1 und 5 Bestatteten eventuell in Pannonién, die in Grab 2 bestattete Person bereits bestimmt in Pannonién geboren worden. Schätzen wir das Sterbejahr auf 568, sind bereits die in Grab 1, 2, 5 Beigesetzten gewiss in Pannonién geboren worden. Abgerechnet die Säuglingsbestattung in Grab 6, die wir auf das Jahr 526 schätzen, wurden alle anderen Beigesetzten einwandfrei in Pannonién geboren. Um die individuale Präzisierung der Berechnung zu ermöglichen, scheint es für zweckmässiger nur die jenigen approximative festgestellten Bestattungsjahre in Betracht zu ziehen, die (540, 549, 554, 568) auf Grund von historischen Gründen hinsichtlich des Mohácser Gräberfeldes von grösserer Wahrscheinlichkeit sind. Ferner erhalten wir ein realleres Bild, wenn wir die Beziehungen zwischen dem Sterbealter der Bestatteten und dem archäologischen Denkmalmaterial nur von dem Zeitpunkt an untersuchen, als die Bestatteten noch im Leben erwachsene Mitglieder ihrer Gesellschaft geworden sind. Da sämtliche, von archäologischem Gesichtspunkt zur Datierung heranziehbare Gegenstände des Mohácser Gräberfeldes aus weiblichen Gräbern stammen und das Lebensalter der bestatteten Frauen genau bekannt ist, dürfte kaum ein Fehler unterlaufen, wenn wir als Zeitpunkt ihrer Reproduktionsfähigkeit den Beginn der weiblichen Fruchtbarkeit (Menarche) annehmen; Wo dieser Zeitpunkt im Frühmittelalter lag, ist einstweilen nicht bekannt. Nach den zur Verfügung stehenden anthropologischen Schätzungen dürfte sie wahrscheinlich bereits im 14.—15. Lebensalter eingetreten sein. 58 Diese Schätzung stimmt mit den archäologischen Beigaben des in Grab 2 von Mohács bestatteten 15.—16. jahrigen jungen Weibes überein, das bereits in den erwachsenen Frauen gebührender voller Pracht begraben wurde, d. h. ihre biologische Reife ist bereits gesellschaftlich anerkannt worden. So kann hinsichtlich unserer Schätzung das 15. Lebensalter, wo die Erwachsenheit biologisch und gesellschaftlich gleicherweise bekräftigt ist. als zuverlässiges Datum gebraucht werden. Den Zeitpunkt des Erreichens des Erwachsenenalters bei den im Gräberfeld bestatteten Frauen bestimmten wir derart, dass zu den geschätzten vier Varianten der Geburtsjahre noch 15. Jahre hinzugegeben wurden. (Tab. 2.) 58 O. Bottyán — Gy. Dezső — О. Eiben — Gy. Farkas _ т. Rajkai — A. thoma — Gy. Véli, Anthr. Közi. 7 (1963) 26— ®3. Tabelle 2 Erreichen des Erwachsenalters der im Mohácser Gräberfeld bestatteten Frauen G r a b n u m m e r G e s с h 1 e с h t В L e e s b t e í n m s m a t 1 e t s e r Approx. Geburtsjahr (540) Menarche (+15 Jahr! Арргох. Geburtsjahr (549) Menarche (+15 Jahr) Approx. Geburtsjahr (554) Menarche (+15 Jahr) Approx. Geburtsjahr (568) Menarche (+15 Jahr) 1 9 25 (23—28) 515 530 524 539 529 544 543 558 2 9 15 (15—16) 525 540 534 549 539 544 553 568 3 9 67 (63—72) 473 488 482 497 487 502 501 516 4 9 67 (63—72) 473 488 482 497 487 502 501 516 5 9 25 (23—28) 515 530 524 539 529 544 543 558