Horváth Attila – H. Tóth Elvira szerk.: Cumania 1. Archeologia (Bács-Kiskun Megyei Múzeumok Közleményei, Kecskemét, 1972)

A. Mócsy: A római-batbár szomszédság utolsó évszázada hazánk területén

tischen Gebiet stationierenden römischen Truppen gebaut, so wie dies unlängst Sándor Soproni durch die Erschliessung der Bauten des Burgus von Hatvan zu beweisen gelungen ist. 55 Ein Bau im Barbaricum hat dann in den Jahren 374-375 die letzte Krise, die an der pannonische Donau, im Rahmen des jahr­hundertelange bestehenden Bündnissystems aus­brach, zur Folge gehabt. Der mit der Leitung der Bauarbeiten beauftragte Aequitius verordnete spätestens im Jahre 373 auf quadischem Boden den Bau einer Festung. 56 Die Quaden haben dagegen Einspruch erhoben und Aequitius liess die Bauarbeiten auch einstellen. Die Fachliteratur wertet diese Bauarbeit meist als einen Beweis rgendeiner neuen Wehrkonzeption des Valen­tinianus. Die diesbezügliche Angabe von Ammianus kommt auf diese Weise auch in der Interpretation der römischen Gebäude in Mähren und in der Slo­wakei zur Rolle, obwohl die genauere Betrachtung der Quelle zu einem anderen Ergebnis führt. Die Quaden haben im 4. Jahrhundert, so wie dies auch Ammianus hervorhebt, 57 keinen beträchtlichen politischen Faktor gebildet. Ein jedes Auftreten ihrer­seits hing mit den sarmatischen Aktionen zusammen und die oben erörterten Geschehnisse weisen darauf hin, dass an diesen gemeinsamen quadisch-sarmati­schen Aktionen vielmehr nur die östlichen Quaden­stämme teilgenommen haben. So geschach es auch in den Jahren 374—375, als Valentinianus aus dem Donauknie ausgehend, also in die Richtung der Ost­quaden seine Strafexpedition geführt hat. Aus unse­ren Quellen tritt eindeutig auch das hervor, dass die Römer mit den quadischen Stämmen im Laufe des 4. Jahrhunderts ein Vertragsverhältnis aufrechter­halten hatten, das auch 374 Gültigkeit besass. Der Protest der Quaden dürfte sogar auf Grund dieses Vertrages in solchem Masse berechtigt gewesen sein, das diesem auch Aequitius zubilligte. Es ist demnach unvorstellbar, dass Aequitius im Lande der Quaden Festungen ohne ein vorheriges Übereinkommen mit ihnen zu bauen begonnen hätte. In Betracht gezogen, dass der Herd der mit dem Festungsbau im Zusam­menhang aufflackernden Krise das sarmatisch-qua­dische Grenzgebiet war, müssen wir zu der Annahme kommen, dass der von Aequitius angeordnete Bau eigentlich in dem quadisch-sarmatischen Grenzge­biet begonnen hat. Also in einem solchen Gebiet, das von Aequitius als sarmatisches Territorium auf­gefasst werden konnte wo römische Festungsbauten seit 294 unbehindert im Gange waren, während die Quaden das fragliche Gebiet für sich vindiziert haben dürften und auf diesem Grunde ihren Protest anmel­deten. Aequitius konnte dem quadischen Protest nur unter solchen Umständen Raum geben. Es muss schliesslich noch beachtet werden, dass Ammianus über eine einzige Festung schreibt, es dürfte dem­nach nicht von irgendeiner vollkommen neuen Wehr­konzeption die Rede gewesen sein, deren Ziel gewe­sen wäre, das Land der Quaden mit Festungen zu bestecken. Die dem quadischen Protest folgenden Ereignisse sind das letzte Beispiel der im Rahmen des römisch­barbarischen Vertragssystems vor sich gehenden Kri­sen. Es ist auch früher vorgekommen, dass die rö­mische Verwaltung verbündete barbarische Fürsten beiseitegeschoben hat (Maroboduus, Catualda, Van­nius) und es kam auch vor, dass ein quadischer König ohne jede besondere Folgen einfach aus dem Wege geräumt wurde (Gaiobomarus). So wünschte auch der Dux von Valeria, der junge und unerfahrene Mar­cellianus vorzugehen, als er den protestierenden Qua­denkönig Gabinius zu sich beordnete und meuchlings ermorden liess. Während jedoch bei der Ermordung des Gaiobomarus und seiner Gefolgschaft seinerzeit Caracalla die zu erwartenden Folgen richtig ermessen hatte, verrechnete sich Marcellianus. Die empörten Quaden sind mit den Sarmaten im Sommer 374 in Pannonién eingebrochen und haben sowohl an Men­schenleben, wie auch in den Viehbestand grossen Schaden angerichtet. Die den Fehlgriff des Marcel­lianus vergeltenden Barbaren zeigten sich nach der ersten erfolgreichen römischen Gegenaktion, dem Eingriffe des jungen Theodosius sofort zu einer Ver­handlung bereit. Valentinianus bereitete jedoch energische Vergeltungsmassnahmen vor und plante die Erneuerung des Vertrages erst nach diesen. Der Prozess hat sich demnach eigentlich auch jetzt nicht von den dieser vorangehenden Krisen unterschieden : es kam nach gegenseitigen Vergeltungsaktionen zu neuen Verträgen bzw. aus der erreichten Kräfteposi­tion geführten Verhandlungen. Valentinianus traf 55 Siehe seinen Vortrag auf dem Limeskongress zu Cardiff (hier Amm.22). 56 Hierfür und für das weitere Amm.Marc.XXIX 6.XXX 5—6. 57 XXIX 6,1. 92

Next

/
Oldalképek
Tartalom