H. Tóth Elvira - Horváth Attila: Kunbábony (Kecskemét, 1992)

XII. Anhang

MÖGLICHE KOMPLIKATIONEN NACH DER VERLETZUNG Da der Margo supraorbitalis unverletzt ist, kann man davon ausgehen, daß der Gegenstand nicht horizon­tal ins Auge eingedrungen ist. Aufrechstehend und mit normaler Kopfhaltung könnte der spitze Gegen­stand in einem Winkel von 30-45 Grad von unten nach oben das Auge getroffen haben. Er durchstieß die Lamina orbitalis ohne jedoch das Stirnbein ganz zu durchbohren, da die endokraniale Oberflßche des Knochens volkommen unverletzt ist. Ob der Augap­fel dabei perforiert wurde kann nicht mit Sicherheit gesagt werden, da eine spitze glatte Metallstange auch so eingedrungen sein könnte, daß sie den nach unten bewegten Augapfel nicht beschädigte. Der beobachtete Orbitadefekt hätte jedoch auch durch einen den Augapfel durchdringenden Gegen­stand verursacht werden können. Der Widerstand des Augapfels kann vor allem bei stumpfen Traumata beträchtlich sein. Bei einem von Colin und Nered (1988) beschriebenen Fall wurde der Augapfel bei einem stumpfen Trauma in die Schädelhöhle “ge­schoben", platzte aber nicht, die Sehfunktion ging natürlich verloren. In bezug auf den gegenständli­chen Fall kommt es nicht darauf an, ob die Gewalt auf das geöffnete oder das geschlossene Auge ein­wirkte, das Lid und seine Muskel wurden so stark verletzt, daß auch nach der Heilung eine Ptosis fort- bestand. Wurde der Augapfel durchbohrt, so ging die Sehfähigkeit sicher verloren, drang der Gegenstand ohne Verletzung des Augapfels in die Orbita ein, so verursachte er ebenfalls eine Erblindung auf dieser Seite (McLachlan et al 1982.) Der Augapfel ist von einem fibrösen Gehäuse (Te- non-Gehäuse) umschlossen (Szentágothai 1977). Der in die Augenhöhle eindringende Gegenstand verur­sachte neben der Perforierung des Gewebes aufgrund seiner relativ großen Masse eine starke jähe Drucker­höhung in diesem Gehäuse, sodaß der Augapfel, die Augenmuskel und der Sehnerv durch einen "Explo­sionsmechanismus" verletzt worden sein könnten. Zu den Verletzungsfolgen gehörten also sicher eine Ptosis, die direkte oder indirekte Verletzung des Augapfels sowie eine indirekte Verletzung des Seh­nerves. Eine ernste Sehstörung oder sogar Blindheit war die Folge, die Verletzung der Augenmuskel ver­ursachte zusätzlich ein Doppelsehen, über Komplika­tionen aufgrund von entzündlichen Prozessen kön­nen keine sicheren Aussagen getroffen werden. Die hier beschriebenen Verletzungen gelten in der Augenheilkunde auch heute noch als äußerst gefähr­lich, zu den Ursachen gehören Schußwunden, Mes­serstiche sowie Verletzungen durch Eiszapfen (Calla­han und Callahan 1979). Siegel et al (1983) und Carot­Tafel 6: Lateromediales und anterioposteriores Röntgen­bild des Schädels hers (1978) beschreiben Fälle bei denen die Spitzen von Regenschirmen durch die Orbita in die Schädel­höhle eindrangen. Auch bei schweren Verkehrsunfäl­len können die Splitter der Windschutzscheibe durch die Augenhöhle bis in die Schädelhöhle gelangen (Sugawa et al 1988). 287

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