Levéltári Szemle, 34. (1984)

Levéltári Szemle, 34. (1984) 1–3. szám - ADATTÁR - Komjáthy Miklós: A breszt-litovszki béketárgyalások / 197–282. o.

alten Politik der Eroberung und der Annexionen. Ich möchte mit wenigen Worten zu der Frage der Innehaltung der Kündigungsfrist der Waffenstillstandes zurückkehren, der hier vom Herrn militärischen Vertreter berührt worden ist. Herr von Kühlm3nn hat keine Kündigung des Waffenstillstandsvertrages vorge­nommen, weil diese Kündigung den Hinweis hatte enthalten müssen, dass Deutschland nach Ablauf von sieben Tagen die kriegerischen Operationen gegen Russland wieder aufnehmen würde. Aber der Herr Vorsitzende der deutschen Delegation hat uns vor zwei T.agen darauf hingewiesen, dass er die Würdigung des Waffenstillstandes nicht in den Worten des Herrn von Kühlmann erblickt, sondern in den Er­klärungen des Vertreters Russlands, Herrn Trotzki. Dass kann nicht richtig sein, allein schon deswegen, weil die Kündigung des Waffen­stillstandsvertrages die Warnung hatte enthalten müsser, dass die Operationen nach sieben Tagen wieder aufgenohmen würden. Eine sol­che Erkla'rung ist nicht abgegeben worden, weder seitens des Herrn von Kühlmann noch seitens des Volkskommissars Trotzki ., Durch d-ie Erklärung des Vorsitzenden der russischen Delegation Trotzki wur­de festgestellt, dass Russland die kriegerischen Operationen ein­stellte, folglich kann die Erklärung Trotzkis nicht als eine Kün­digung des Waffenstillstandsvertrages angesehen werden, und die konditioneile Form der Erklärung des Herrn von Kühlmann kann auch nicht als eine formelle Kündigung angesehen werden, wie sie in Waffenstillstandsvertrage vorgesehen war. Ich halte es für not­wendig, in diesem Punkte die historische Wahrheit festzustellen, trotzdem ich nicht glaube, dass wir in diesem Augenblicke diesen juristischen Streit werden entscheiden können. Exzellenz v. Merey: Der Herr Vorsitzende der deutschen Delega­tion wünscht zu sprechen; ich erteile ihm das Wort. 27 8

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