Levéltári Szemle, 34. (1984)

Levéltári Szemle, 34. (1984) 1–3. szám - ADATTÁR - Komjáthy Miklós: A breszt-litovszki béketárgyalások / 197–282. o.

russische Text und für die Beziehungen zwischen der Türkei und Russ­land der türkische und der russische Text massgebend." Der XIV Artikel trifft Bestimmungen über die Ratifikation. "Der gegenwartige Friedensvertrag wird ratifiziert werden. Die Ratifikationsurkunden wollen tunlichst bald in Berlin ausgetauscht werden. Die russische Regierung verpflichtet sich, den Austausch der Ratifikationsurkunden auf Wunsch einer der Machte des Vierbundes innerhalb von zwei Wochen vorzunehmen. Der Friedensvertrag tritt, soweit nicht seine Artikel, seine Anlagen oder die Zusatzvertrage anders bestimmen, mit seiner Rati­fikation in Kraft." Die Einletung und der Schluss des Vertrages bewegen sich in den üblichen Formen. Der Verlesung wert sind wohl nur die einleiten­den vier Zeilen, die wir uns etwa so denken: "Da Deutschland, Österreich-Ungarn, Bulgarien und die Türkei einerseits und Russland andererseits übereingekommen sind, den Kriegszustand zu beenden und die Friendensverhandlungen möglichst rasch zum Ziele zu führen, würden zu Bevollmächtigten ernannt etc." Der Text dér Nebenvertrage ist, soweit ich orientiert bin, annähernd festgestellt. Ich bin in einzelnen über den gegenwärti­gen Stand der Arbeiten nicht unterrichtet und würde es für mützlich halten, wenn in dieser Beziehung einzelne Mitglieder der vier ver­bündeten Delegationen, die besonders an diesen Fragen interessiert sind, sich mit den entsprechenden Mitgliedern der russischen Dele­gation direkt in Verbindung setzen. Die gegenseitige Vorlegung der Vollamchten wird vielleicht heute nachmittag oder morgen früh erfolgen können. Ich höre soeben, dass soweit Deutschland in Betracht kommt, die wirtschaftliche Anlage fertiggestellt ist. Vielleicht hat Seine 2 29

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