Levéltári Szemle, 34. (1984)
Levéltári Szemle, 34. (1984) 1–3. szám - ADATTÁR - Komjáthy Miklós: A breszt-litovszki béketárgyalások / 197–282. o.
des Waffenstillstandsvertrages anzupassen. Indem ich mir Vorschlage nach dieser Richtung vorbehalte, darf ich vorlaufig die von mir vorhin verlesene Fassung überreichen. Artikel VIII würde sich mit den Kriegsgefangenen zu beschäftigen haben und lauten: "Die beiderseitigen Kriegsfefangenen werden in ihre Heimat entlassen. Die Regelung der hiemit zusammenhangenden Fragen erfolgt durch die im Artikel XII vorgesehenen Einzelvertrage." Mit diesem Artikel VIII haben wir bereits die im Punkt 8 der Bedingungen behandelte Materie angeschmitten. Die Detailregelung zu diesem Punkte der Bedingungen wird dem Zusatzvertrage erfolgen. Der Artikel IX würde nach unseren Vorschlagen den Verzicht auf Kriegskosten und Kriegsschadenersatz zu widmen sein. "Die vertragschliessenden Teile verzichten gegenseitig auf den Ersatz ihrer Kriegskosten, das heisst der staatlichen Aufwendungen für die Kriegsführung sowie auf den Ersatz der Kriegsschäden, das heisst derjenigen Schaden, die ihnen und ihren Angehörigen in den Kriegsgebieten durch militärische Massnahmen mit Einschluss aller in Feindesland vorgenommenen Requisitionen entstanden sind." In Artikel X wäre die Wiederaufhahme der diplomatischen und konsularischen Beziehungen festzustellen. Er lautet: "Die diplomatischen und konsularischen Beziehungen zwischen den vertragschliessenden Teilen werden sofort nach der Ratifikation des Friedensvetrags wieder aufgenommen. Wegen Zulassung der beiderseitigen Konsuln bleiben besondere Vereinbarungen vorbehalten." Artikel XI würde fesstellen, dass die Detailausführung von Punkt 7 der Bedingungen, wirtschaftliche Beziehungen, in vier verschiedenen Anlagen zu erfolgen hat. Artikel XI würde lauten: 2 27