Levéltári Közlemények, 66. (1995)

Levéltári Közlemények, 66. (1995) 1–2. - SASHEGYI OSZKÁR EMLÉKÉRE - Brachmann, Botho: Meditation zu Aufgaben der akademischen Lehre auf dem Felde der Archivistik / 157–165. o.

158 Botho Brachmann dortigen Archivgesetze noch in der parlamentarischen Behandlung sind, konnten die juri­stischen Aspekte, die lange Zeit von den Archivaren als Desiderate und Defizite empfun­den worden waren, weitgehend gelöst werden. Ein breites Spektrum von Kompetenzen der staatlichen und kommunalen Archive ist geregelt worden. Nunmehr gibt es verbindliche Festlegungen nicht nur zum Anwendungs­bereich der Gesetze, sondern auch zur Definition so wichtiger Termini wie „Archivgut", „öffentliches Archivgut" und „Unterlagen". Ferner sind in den Rechtsvorschriften die Tätigkeiten der Archivare bei der Erfassung, Übernahme, Bewahrung, Sicherung und Be­wertung von Schriftgut umschrieben und die Möglichkeiten einer Benutzung des Archiv­gutes erläutert. So finden sich in allen Archivgesetzen Aussagen zur Zugänglichkeit des Archivgutes, die über oder unter einer Regelschutzfrist von 30 Jahren liegen können. Somit ist es für die Archivare leichter, die Aufgaben der Archivgutsicherung durchzu­führen. Der Präsident des Bundesarchivs, F. P. Kahlenberg, hat vor kurzem für die Situation in seinem Archiv darauf aufmerksam gemacht, 2 daß er in den beschränkten Kapazitäten und auch in der zeitlichen Diskrepanz ein Dilemma für die systematische archivische Er­schließung sieht. Allein im Bundesarchiv sind für die SBZ/DDR-Zeit von 1945—1990 50 000 lfm Schriftgut übernommen worden, d. h. mehr als für die Archivbestände von Institutionen des Deutschen Reiches aus der Zeit von 1867 bis 1945 (43 000 lfm für ca. 80 Jahre) existiert. Die Historiker, die sich mit der Geschichte der DDR befassen, müssen sich auf längere Sicht mit einer „nur unbefriedigend erschlossenen archivalischen Über­lieferung" abfinden. Wahrend alle Bestände, einschl. des ehem. SED-Parteiarchivwesens, ohne Sperrfristen zugänglich sind, sind die Unterlagen der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland (SMAD), die sich in Moskau befinden, nach wie vor unzugänglich. Von einer quantitativen Zunahme des Archivgutes können in gleicher Weise die Staats- und Kommunalarchive in den neuen Bundesländern berichten, die das obsolet ge­wordene Registratur- und Altregistraturgut von Staats- und kommunalen Organen zu übernehmen hatten. Das Wirtschaftsschriftgut, das sich partiell bereits in den Staatsarchi­ven befindet, unterliegt zu einem anderen Teil einer Treuhandverwaltung und wird auf we­nigstens 120 000 lfm geschätzt. Die Archivbestsände — bezogen auf die ehem. DDR — haben sich somit in den mit der Sicherung betrauten Archiven innerhalb von nur zwei Jah­ren außerordentlich vermehrt, ja fast verdoppelt. 3 Es leuchtet ein, daß die revolutionäre Wende im Osten Deutschlands und der Prozeß der Vereinigung besonders die Archivare im Bundesarchiv und in den neuen Bundes­ländern vor Aufgaben gestellt hat, die ein Höchstmaß an physischer Leistungsbereitschaft abverlangten. Dem ist entsprochen worden. Aber auch in den „alten" Bundesländern ha­ben die Archivare — wie anzudeuten sein wird — neue Horizonte kennengelernt. 2 Friedrich Kahlenberg, Anmerkungen zur Problematik der Quellen zur Geschichte der DDR. In: Jürgen Kocka, Martin Sabrow (Hrsg.): Die DDR als Geschichte. Fragen — Hypothesen — Perspektiven (Zeithistorische Studien 2). Berlin 1994, S. 67—73; derselbe, Das Bundesarchiv nach dem 3. Oktober 1990. In: Der Archivar 44, 1991, Sp. 525—536 und Democracy and Federalism: Changes in the National Archival System in a United Ger­many. In: The American Archivist 55, 1992, S. 72—85. Siehe auch nachstehende Rechtsvorschriften: Bundes­archivgesetz vom 6.1.1988 (BGBl. I, S. 62) in der Fassung des Einigungsvertrages vom 23.9.1990 (BGBl. II, S. 885 ff.); Gesetz zur Änderung des Bundesarchivgesetzes vom 13. März 1992 (BGBl. I, S. 505); Erlaß über die Errichtung einer ,,Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR" vom 6. April 1992 (GMB1. 1992, S. 310); Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokrati­schen Republik (StUG) vom 20.12.1991 (BGBl. I, S. 2272). 3 Friedrich Beck: Archive und archivalische Quellenlage in den neuen Bundesländern zur Zeitgeschichtli­chen Forschung. In: Der Archivar 44, 1991, H. 3, Sp. 411—428; Gerhard Schmid: Prolegomena zur Archivge­schichte der DDR. Eine Wortmeldung zur Einheit im dt. Archivwesen. In: Der Archivar 43, 1990, H. 4, Sp. 501-516.

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