Levéltári Közlemények, 66. (1995)
Levéltári Közlemények, 66. (1995) 1–2. - SASHEGYI OSZKÁR EMLÉKÉRE - Malfer, Stefan: Die Reform der Wehrpflicht als konservative Sozialutopie in einer Broschüre aus dem Jahre 1856 / 147–155. o.
Die Reform der Wehrpflicht (1856) 149 nen Kronländern fünf in wesentlichen Teilen voneinander abweichende Rekrutierungsvorschriften in Kraft bestehen. ' * Aus diesem Anlauf ging drei Jahre später das Heeresergänzungsgesetz von 1858 hervor, das aber noch nicht der große Wurf war. Der gelang bekanntlich erst unter dem Druck und Eindruck von Königgrätz. Die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht und des Einjährig-Frei willigem'ahres im Jahre 1868 brachte die große Erneuerung im Einberufungswesen. 6 Unser Autor griff also ein offenes Problem auf. 3. Der Inhalt der Broschüre — originelle Vorschläge Wie lautete seine Analyse des Wehrsystems der Monarchie? Es war seiner Ansicht nach ungerecht, die Lasten waren höchst ungleich verteilt, trotz aller Verbesserungen im einzelnen. Diejenigen, die das Los traf, mußten Jahre ihres Lebens dem Staat geben, hatten Nachteile für ihre Gesundheit, ihr Leben, ihre Ausbildungs- und Verdienstchancen, sie konnten unter Umständen ihre armen Eltern nicht unterstützen usw. Die Untauglichen und die nicht Ausgelosten aber hatten gar nichts zu leisten. Mit diesem Urteil stand der Autor nicht alleine da. Der Zweck der Broschüre war es nun, einen Lösungsvorschlag zu unterbreiten. Dieser Vorschlag hatte zwei Seiten, eine militärische und eine außermilitärische. Der springende Punkt in militärischer Hinsicht war der Versuch, die allgemeine Wehrpflicht mit einem Berufsheer zu verbinden. Unser Offizier war entschieden der Meinung, daß der freiwillige Soldat der bessere Soldat sei. ,,Der Geworbene betrachet seinen Lebenslauf in dem Gewerbe des Soldaten fixiert; ... Er hat sonach seltener Sehnsucht nach seinen frühern Verhältnissen, als der zwangsweise Dienende; und aus diesen Ursachen dient jener in der Regel auch länger, und bei Aussicht auf Versorgung nicht selten bis zur Invalidität, — ein Vorzug allerdings, weil der alte Soldat in so vielen Hinsichten dem jungen vorzuziehen ist; zumeist aber, weil der alte Soldat in Strapazen ausdauernder, und Erkrankungen weniger unterworfen zu sein pflegt. ' q Es war also alles daran zu setzen, um möglichst viele Freiwillige zu bekommen. Ebenso war er aus Gerechtigkeitsgründen der Meinung, daß die Last, die ein Staat zur Aufrechterhaltung seiner Wehrkraft trug, auf alle verteilt werden sollte. Nun galt in der Theorie bereits die allgemeine Wehrpflicht. Sie war aber in der Praxis außer Kraft gesetzt durch die zahlreichen Befreiungen, durch die notwendige zahlenmäßige Beschränkung des Truppenkontingents und durch das Auswahlsystem des Losens. ,,Was wir hauptsächlich auf dem Korn haben, ist, daß der vom Los Getroffene acht oder zehn Jahre im Militärdienst zubringen muß, und der vom Los nicht Getroffene, sowie der Untaugliche titulo operae militaris nicht etwas leistet, das zur Kompensationfür die unter die Waffen Gestellten, oder zum allgemeinen Besten verwendet werden könnte. Es erweiset sich nämlich, daß ... etwa ein Fünftel der Individuen der Pflichtigen Altersklassen die in der Frage stehende Last tragen, und vier Fünftel derselben dieser Last rein ledig bleiben, ohne irgend eine Leistung, welche diese Ungleichheit milderte. ' * 5 Kriegsarchiv Wien, MKSM. 1856/206. 6 Zur Geschichte der Wehrpflicht siehe Antonio Schmidt-Brentano: Die Armee in Österreich. Militär, Staat und Gesellschaft 1848—1867 (= Wehrwissenschaftliche Forschungen, Abteilung Militärgeschichtliche Studien 20, Boppard am Rhein 1975) 65—97; Walter Wagner. Die k.(u.)k. Armee. Gliederung und Aufgabenstellung. In: Adam Wandruszka—Peter Urbanitsch (Hg.), Die Habsburgermonarchie 1848—1918, 5: Die bewaffnete Macht (Wien 1987) 240ff. und 485—494. 7 Wehrpflicht 6. s Ebd. 13.