Levéltári Közlemények, 66. (1995)

Levéltári Közlemények, 66. (1995) 1–2. - SASHEGYI OSZKÁR EMLÉKÉRE - Malfer, Stefan: Die Reform der Wehrpflicht als konservative Sozialutopie in einer Broschüre aus dem Jahre 1856 / 147–155. o.

150 Stefan Malßr Er suchte und fand einen Ausweg. Jeder hatte entweder persönlich zu dienen oder, wenn er nicht konnte oder nicht wollte, eine Ersatzleistung zu erbringen. Diese Ersatzleistung konnte aus praktischen Gründen nicht militärischer Natur sein. An diesem Punkt brachte er außermilitärische Ziele ins Spiel. Vier Dinge hatte jeder Nichtdienende bzw. seine Fa­milie zu tun: „Diese Leistungen sollen bestehen aus einem Geldbetrag, einem persönli­chen Dienst, und zwei besondern Lasten." 9 Der Geldbetrag war sozial gestaffelt. Das Maß für die Berechnung war der Grundbesitz, nach dem Prinzip „onus inhaeret fundo", das der Autor so übersetzte: ,,Die Last der Landesverteidigung ruht auf dem Grundbe­sitz." 10 Die anderen Berufe waren auf dieses Maß bezogen, so sollte z.B. ein weniger einträgliches Handwerk einem Besitz von 20—50 Jochen gleich gehalten werden, ein bes­seres einem Besitz von mehr als 50 Jochen. Die aus der Größe des Besitzes errechnete Geldsumme war übrigens von den mittleren und größeren Grundbesitzern auch dann zu zahlen, wenn sie keinen Sohn hatten oder gar kinderlos waren, da eben der Grundbesitz als solcher zur Verteidigung beizutragen hatte. Die Geldbeträge sollten in einen Rekrutie­rungsfonds fließen. Daraus sollte die Regierung die armen Proletariersöhne für den von ihnen zu leistenden Wehrdienst belohnen und überhaupt Freiwillige bezahlen. Die Geldleistung allein erschien unserem Offizier noch kein adäquater Ersatz für die persönliche Dienstleistung zu sein, daher verlangte er, daß jeder, der nicht in der Armee diente, einen persönlichen Dienst in einem zivilen Bereich für die Allgemeinheit zu leisten habe. ,,Der persönliche Dienst ... wäre in einem Zivilamt oder Lehramt durch zehn Jahre zu leisten ... Hierher gehören Ämter, Verwendungen, Sicherheitsdienst, pressante Ge­meindearbeiten, Vormundschaften, Beisitzer bei Gerichten, Schullehreramt, aktive Mitglieder eines Landskulturvereines usw. Es wären diese Dienste zum größten Teil leichterer Art ... Es werden durch die Schuldigkeit der persönlichen Dienstleistung, wie wir sie soeben andeuteten, ... eine Menge Individuen der Regierung zur Disposition gestellt, die für ihre Dienste dem Staate keinen Sold kosten, und aus ihrer Mitte ist eine Zahl als Be­amte oder Schreiber verwendbar. ' ' u Aber auch damit war es noch nicht genug. Vielmehr waren noch „zwei besondere Lasten" zu erfüllen. Die erste bestand darin, daß die Familie 1% des Besitztums an Ackerland — das ganze Modell baut, wie gesagt, auf dem Grundbesitz auf — zehn Jahre lang nach den Anordnungen der Regierung zu bebauen hatte, wobei der Ertrag nicht abgeliefert wer­den mußte, sondern der Familie blieb. Unser Offizier erwartete sich von dieser Maßnahme die Hebung der Landwirtschaft durch die Einführung neuer Kulturarten, und er vertraute darauf, daß die Leute ein neues Produkt nach einiger Zeit akzeptieren würden. Die konkreten Anregungen für diese Zwangsbeglückung sollten die Ackerbau- und Landwirt­schaftsgesellschaften geben. ,,Der Anbau von Krapp, Waid, Safran und anderer Spezies, die das Land hervorzu­bringen vermag, und sie gegenwärtig noch vom Ausland bezieht; die Vervielfältigung des Repsbaus, der Futerkräuter, Zuckerrüben, Futterrüben, Tabak, Hanf, Seidenwür­merzucht, kann in diese Rubrike fallen. Man klagt häufig über Renitenz der Landleute gegen neue Methoden der Bodenkultur; durch diese Einrichtung wäre die Möglichkeit gewonnen, vielerlei anzubefehlen. — In sehr vielen Fällen ist es notwendig, die Leute 9 Ebd. 21. 10 Ebd. 18. 11 Ebd. 22.

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