Levéltári Közlemények, 61. (1990)

Levéltári Közlemények, 61. (1990) 1–2. - Marsina, Richard: A XIII. század derekán kelt oklevelek diplomatikai és írástani vizsgálata / 43–62. o.

XIII. századi oklevelek diplomatikai vizsgálata 61 PALÄOGRAPHISCH-DIPLOMATISCHE UNTERSUCHUNG DER IN DER MITTE DES XIII. JAHRHUNDERTS AUSGESTELLTEN URKUNDEN Richard Marsina In der Entwicklung der Urkundenausfertigungen durch die ungarische königliche Kanzlei können zwischen den Jahren 1235 und 1260 zwei Zäsuren beobachtet werden. Die erste um 1237; von hier angefangen beginnt die Stabilisierung der neuen Form des einfachen Privilegiums, das eine volle Intitulation verwandte. Die andere um 1254, als auch in den einfachen Privilegien die Formel „datum per manus" mit der Anführung des Namens des Vizekanzlers immer häufiger erschien. Die Anreger der Veränderungen waren offensicht­lich konkrete Personen, derer Namen uns aber nicht bekannt sind. Die grössere Vielfältig­keit der Formeln entsteht zwischen 1235 und 1241, als die in der Kanzlei wirkenden Notare vielmehr die Formulierung von variablen als einheitlichen Texte bevorzugten. Später kann in der Ausstellung der Urkunden eine Art Bestrebung nach der Vereinheitlichung beobach­tet werden (Salutatio, allgemeine Adresse, zweites Glied von Corroboratio), die zweifellos mit der Erhöhung der Anzahl der ausgefertigten Urkunden zusammenhängt. Aus der paläo­graphischen Analyse der Urkunden der weltlichen Aussteller geht es eindeutig hervor, dass es in dieser Zeit nur die höchsten Würdenträger des Landes über ständigere Notare verfüg­ten. Mehrere glaubwürdige Orte, kirchliche Dignitäten oder Institutionen (Buda, Eger, Nyitra, Esztergom, Győr, Fehérvár) entfalteten ihre Notariatstätigkeiten, andere (Pozsony, Vác) erweiterten sie, bei einigen (Jászó, Ság) konnte man nur die Anfange oder nur sporadi­sche Beweise dieser Tätigkeit (Turoc) und der Empfängerfunktion (Garamszentbenedek) wahrnehmen. Bei mehreren glaubwürdigen Orten trifft man an spezifische Merkmale. Die paläographisch-diplomatische Analyse der Urkunden der ungarischen Urkundenaussteller zwischen 1235 und 1260 hat bewiesen, dass in dieser Periode den individuellen Ursprung der Urkunden annahmend — selbstverständlich nicht überall und nicht immer — konkrete Ergebnisse gewinnen kann. Ein weiteres konkretes Ergebnis der Analyse ist die Bekannt­machung der Entwicklung der Beurkundungspraxis, die aber nicht nur aus dem Gesichte­punkt der Beurteilung der Echtheit und Glaubwürdigkeit der Urkunden nützlich ist, son­dern auch eine kulturgeschichtliche Bedeutung hat. DIPLOMATIC AND PALAEOGRAPHIC EXAMINATION OF CHARTERS DATED IN THE MIDDLE OF THE 13TH CENTURY Richard Marsina During the years of 1235—1260, two significant points can be indicated in the develop­ment of granting charters by the royal Hungarian chancellery. The first one about 1237, when a new formula of simple privilégium began to steady, applying a complete intitulatio. The other one is around 1254, when the formula "datum per manus" appeared in simple Privilegiums, with indication of the name of the vice-chancellor. Obviously, those initiating these changes were concrete persons, however, their names are unknown to us. A larger var­iety of changes in formulas came into being between 1235 und 1241, when chancellery no­taries endeavoured to write changeable texts instead of uniform ones. Later on, an effort to unify can be experienced in formulating document (e.g. salutatio, general address, second part of corroboratio, etc.), which undoubtedly correlated with a considerable increase in the number of charters granted. It becomes clear from the palaeographic analysis of the charters

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