Schematismus der K. K. Landwehr und der K. K. Gendarmerie 1908 (Wien, 1908)
Anhang
Orden, Ehren- und Erinnerungszeichen 521 Königlich ungarischer St. Stephan-Orden Gestiftet von der Kaiserin-Königin Maria Theresia aus Verehrung für den heilig gesprochenen Gründer des Königreiches Ungarn, König Stephan, am Tage der Krönung ihres Sohnes Erzherzogs Joseph zum römischen König, 5. Mai 1764. Großmeister des Ordens ist Seine Majestät als König von Ungarn. Der Orden besteht aus Großkreuzen, Kommandeuren und Kleinkreuzen. Die Dekoration besteht aus einem beiderseits grün geschmolzten goldenen Kreuze, dessen Vorderteil in der Mitte ein runder, rot geschmelzter Schild deckt, in dem sich ein goldgekrönter grüner Dreiberg erhebt, auf dem ein weißes Doppelkreuz steht (hindeutend auf den von der Stifterin erneuerten „Apostolischen“ Titel); beiderseits des Kreuzes stehen die Goldbuchstaben M, bezw. T. Um den Mittelschild zeigt ein weißer Reif den Ordenswahlspruch in Gold: „Publicum meritorum praemium“ (Öffentliche Belohnung für Verdienste). Die Rückseite des Mittelschildes trägt die Inschrift: „STO. ST. RI. AP.“ (Sancto Stephano Regi Apostolico). Ober dem Ordenskreuze ist die ungarische Königskrone des heiligen Stephan in Gold angebracht. Band grünrotgrün. Nach den Statuten erlangten früher die Großkreuze dieses Ordens zugleich die Würde eines wirklichen, die Kommandeure den Titel eines Geheimen Rates, die Kleinkreuze aber den Anspruch auf die taxfreie Erhebung in den Freiherren-, unter Umständen selbst in den Grafenstand. Dieses Vorrecht wurde mit dem Allerhöchsten Handschreiben vom 18. Juli 1884 aufgehoben. Österreichisch-kaiserlicher Leopold-Orden Gestiftet von Kaiser Franz I. am 11. Juli 1808 zu Ehren seines Vaters, des Kaisers Leopold II. Der jeweilige Kaiser von Österreich ist Großmeister des Ördens; es gibt Großkreuze, Kommandeure und Kleinkreuze; ferner seit 1901 eine zwischen dem Großkreuz und dem Kommandeurkreuz rangierende „Erste Klasse“ des Ordens. Die Ordensdekoration ist ein rotgeschmelztes goldenes Kreuz mit weißer Einfassung. Der runde rote Mittelschild enthält die verschlungenen Goldbuchstaben F. J. A. (Fran- ciscus Imperator Austriae) und die Umschrift in Gold auf Weiß: „Integritate et Merito“ (Durch Unbescholtenheit und Verdienst). Die Rückseite des Mittelschildes ist weiß geschmelzt und zeigt innerhalb eines goldenen Lorbeerkranzes den Wahlspruch des Kaisers Leopold: „Opes regúm corda subditorum“ (Die Macht der Regenten sind die Herzen der Untertanen). Das Kreuz hängt an einer goldenen österreichischen Kaiserkrone, von welcher zwei goldene Bänder abflattern. Band weißrotweiß. Der Orden wird auch mit der „Kriegsdekoration“ verliehen (siehe den Abschnitt: „Kriegsdekorationen“). Auch der den Großkreuzen dieses Ordens früher statutenmäßig zukommende Anspruch auf die Würde eines wirklichen Geheimen Rates und der Kommandeure undRitterauf die taxfreie Erhebung in den Freiherren-, bezw. Ritterstand wurde am 18. Juli 1884 aufgehoben. Österreichisch-kaiserlicher Kaiser Napoleon I. stiftete zur Erinnerung au seine Krönung in Mailand am 5. Juni 1805 den Orden der Eisernen Krone. Mit Auflösung des Königreiches Italien erlosch 1814 dieser Orden. Als Kaiser Franz I. in den Besitz seiner italienischen Staaten trat, rief er den Orden unter dem Namen: „Österreichischer Orden der Eisernen Krone“ wieder ins Leben (1. Jauner 1816). Großmeister ist der jeweilige Kaiser von Österreich. Der Orden besteht aus Rittern der 1., 2. und 3. Klasse. Die Ordensdekoration in Gold besteht aus einer Nachbildung der lombardischen Königskrone, dem österreichischen Doppeladler mit Orden der Eisernen Krone Zepter, Schwert und Reichsapfel und der über ihm schwebenden Kaiserkrone mit flatternden Bändern. Der blau geschmelzte Herzschild im Adler zeigt vorne F. (Franz), rückwärts 1815. Der Ordensstern (Crachat) der 1. Klasse enthält die „Eiserne Krone“ und um sie auf blauem Felde den Ordenswahlspruch in Gold: „Avita et aucta“ (Altherkömmlich und erweitert). Band blaugelbblau. Bezüglich der Kriegsdekorationen und der früher den Rittern der drei Klassen zustehenden leichen Vorrechte wie den entsprechenden Gra- en des Leopold-Ordens wird auf die angeführten Abschnitte hingewiesen.