Schematismus für das k. u. k. Heer und für die k. u. k. Kriegsmarine 1914 (Wien, 1914)

Anhang

1334 Orden, Ehren- und Erinnerungszeichen Militärdienstzeichen Gestiftet von Kaiser Franz Joseph I. am 19. September 1849 für Offiziere des streitbaren Standes und für die Mannschaft in je zwei Klas­sen, und zwar wurde das „Militärdienstzeichen Í. Klasse für Offiziere“ nach 25jähriger, jenes 2. Klasse nach SOjähriger, das „Militärdienst­zeichen 1. Klasse rar Mannschaft“ *) nach 8jäh- riger, jenes 2. Klasse nach 16jähriger Dienstzeit zuerkannt. Das Dienstzeichen besteht aus einem bronzenen Kreuze mit perlartig eingefaßten mattem Grunde, glatten Rand, flacher Rückseite. Die Mitte des Kreuzes wurde bei der 1. Klasse für Offiziere durch einen silbernen, bei der 2. Klasse durch einen goldenen Reichsadler mit dem genea­logischen Hauswappen auf der Brust, bei beiden für die Mannschaft bestimmten Klassen durch kreisrunde Schilder gedeckt, die die von einem Lorbeerkranze umgebenen Zahlen „VIII“, bezw. „XVI“ enthielten. Am 7. März 1865 wurde gestattet, die Feldzugsjahre zum Anspruch auf den Erhalt der Militärdienstzeichen einzurechnen. Nach der Reduktion der Liniendienstpflicht ünd Aufhebung der Stellvertretung wurde mit Allerhöchster Entschließung vom 14. April 1867 angeordnet, daß der Mannschaft das Dienst­zeichen 1. Klasse erst nach vollstrecktem 12. und jenes 2. Klasse nach vollstrecktem 18. Linien­dienstjahre zu erfolgen ist; die Mittelschilde der Dienstzeichen für die Mannschaft enthalten so­mit von nun an die Zahlen „XII“ bezw. „XVIII“. Mit der Einführung der „Armstreifen“ als Auszeichnung für länger dienende Mann­schaften wurde mittels Allerhöchster Ent­schließung vom 5. August 1869 bestimmt, das Dienstzeichen 2. Klasse an die Mannschaft erst nach 24j äh riger Dienstzeit zu verleihen; dem­entsprechend zeigt von nun an der Mittelschild dieser Klasse „XXIV“. Mit dem Allerhöchsten Befehlschreiben vom 12. März 1890 wurden beim Militärdienst­zeichen für Offiziere drei Klassen systemisiert, und zwar die 3. Klasse für 25, die 2. Klasse für 40 und die 1. Klasse für 50 Dienstjahre ohne Doppelzählung der Foldzugsjahre. Als Zeichen der 3. Klasse -wurde das bisherige Dienst­zeichen 1. Klasse normiert (Bronzekreuz mit silbernem Adler), als 2. Klasse die bisherige 2. Klasse (Kreuz mit goldenem Adler), nur wurde die Perleneinfassung durch einen schwarzen Streifen ersetzt; als 1. Klasse wurde ein vergoldetes Silberkreuz in Form der 2. Klasse normiert und über demselben eine vergoldete Kaiserkrone angebracht. Gleichzeitig mit dioser Änderung wurden in analoger Weise die Klassen des Dienstzeichens für Mannschaft verwechselt, so daß jenes für 12 Dienstjahre nun die 2. und jenes für 24 Dienstjahre die 1. Klasse bildet. Mit der Allerhöchsten Entschließung vom 7. August 1913 wurden (unter Beibebalt der übrigen) die Punkte 1, 2 und 5 dor Stählten für das Militärdienstzeichen dahin abgeändert, daß das Militärdienstzeichen für Offiziere 2 Klasse schon nach 35jähriger vollstreckter effektiver Dienstzeit erworben wird. Vom Militärdienstzeichen für die Mann­schaft wurden drei Klassen normiert. Jede Person des Mannschaftsstandes der bewaffneten Macht, die volle sechs Jahre im aktiven Stande gedient hat, erhält das Militär­dienstzeichen der 3. Klasse (Kreuz aus Bronze, Mittelschild ebenfalls Bronze, trägt die Zahl „VI“); jene Personen, die eine zehnjährige aktive Dienst­zeit vollstreckt haben, erhalten das Militärdienst­zeichen der 2. Klasse (Kreuz aus Bronze, Mittel­schild aus Silber mit der Zahl „X“); jene Personen, die 20 Jahre in aktiver Dienstleistung standen, erhalten die 1. Klasse (Kreuz aus Bronze, Mittel­schild aus Silber, weist, umgeben von einem Lorbeerkranz, die Zahl „XX“ auf). Von jeder Gattung kann immer nur eine Klasse getragen werden. Band gelb mit zwei schwarzen inneren Streifen an den Soiten. Anhang (Erinncrungskreuz) Seine k. u. k. Apostolische Majestät haben mit der Allerhöchsten Entschließung vom 9. Juni 1913 ein Dienstzeichen allergnädigst zu stiften geruht, das anläßlich besonderer militärischer Maßnahmen verliehen wird. 1. Angehörige der bewaffneten Macht, die zu Zeiten besonderer militärischer Maßnahmen durch längere Zeit in aktiver Dienstleistung standen, können mit dem Dienstzeichen für besondere Anlässe, das den Namen „Erinnerungs­kreuz“ zu führen hat, beteilt werden. 2. Wann diese Dekoration verliehen und wer damit beteilt wird, bleibt der Allerhöchsten Schlußfassimg Seiner k. u. k. Apostolischen Majestät Vorbehalten, desgleichen auch die Ent­scheidung, ob auch und welche Personen der Gendarmerie, des zum staatlichen Grenz-, Küsten- und Eisenbahnsicherungsdienst verwendeten Personals der Finanzwache, dor k. u. Grenz­polizei und des staatlichen Forstpersonals, end­lich des Personals der freiwilligen Sanitätspflege damit beteilt werden können. 3. Die Dekoration ist ein achteckiges Kreuz aus Tombakmetall von der Form des Militär­dienstzeichens, dessen runder Mittelschild die jeweilige Jahreszahl trägt. Die Arme des Kreuzes sind auf beiden Seiten vollkommen glatt. Das Erinnerungskreuz wird an einem 40 mm breiten gelben Bande mit schwarzen Doppelstreifen an der linken Brustseite nach der bosmsch-hercego- vinischen Erinnerungsmedaille getragen. 4. Nach dem Ableben eines Besitzers ver­bleibt das Erinnerungskreuz den Erben. 5. Die strafgesetzlichen Bestimmungen über den Verlust von Orden und Ehrenzeichen haben auch auf dieses Erinnerungskreuz Anwen­dung zu finden. *) Mit der Einführung der „Dienstzeichen für die Mannschaft“ entfielen die seit 1807 ein­geführt gewesenen „Distinktionszeichen 1. und 2. Klasse“, Messingschilde mit der Inschrift „Veteranis“, weiche von den zum ersten, bezw. zweiten Male reengagierten Mannschaften — Ve­teranen genannt — auf der linken Brustseite ohne Baud getragen wurden. Die 1. Klasse war oval und zeigte Kriegerembleme, die 2. Klasse war sechseckig und enthielt einen Lorbeerkranz

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