Linzbauer, Franciscus Xav.: Codex Sanitario-Medicinalis Hungariae 1 (Budae, 1852-1856)

Mantissa

734 mal einen geöffneten Körper gesehen , und kein Wort vom Baue des mensch­lichen Leibes wüssten, wie sie selbsten dem Commissario bekannten, sind die­jenigen Zeugen, auf derer Veranlassung das Urtheil „zum Verbrennenu gefal­let wird. Es ist wahr der Commissarius von Olmütz hat nicht jederzeit einen Ba­der zur Untersuchung dieser Sache, der genug geschickt wäre. Man brauchte nur ziceen geistliche Commissarien, welche über den Vampyrismus ganz rit- termässig ihren Ausspruch thaten, dann es erhellet aus den Anteactis, dass man im Jahre 1723 den Körper eines Menschen 13 Tage nach seinem Hinschei­den verbrennen lassen, und im Urtlieile gab man dieses für die Ursache an, weil seine Crossmutier bei der Gemeinde in keinem guten Ruf gewesen sey. Im Jahre 1724 verbrennte man den Körper eines Menschen 18 Tage nach dessen Tode, weil er mit dem Vorigen befreundet geivesen. Es war ge­nug , icann man nur von der Freundschaft eines angegebenen Vampyrs gewe­sen , so hatte der Process bald ein Ende. Man verbrennete den Körper eines Menschen zween Tage nach seinem Absterben aus keiner anderen Ursache, ohne iceiterer Zeugenschaft als weil der Körper nach dem Tode noch wohl und gut ausgesehen, und die Gliedmas­sen noch bügsam gewesen. Aus allen dem, was oben angeführet worden, lässt sich klar abnehmen, dass die Erhaltung eines Körpers ohne Fäulung aus ganz natürlichen Ursa­chen geschehen könne; dass die Fäulung gemeiniglich eine lange Zeit erfor­dere , welche sich nach der vorgehenden Krankheit, nach der Wärme oder Kälte der Luft, nach der Beschaffenheit der Erde, und noch vielen anderen zufälligen Nebensachen veränderen. Dass das Consistorium von Olmütz den Körpern die erforderliche Zeit der Fäulung nicht gelassen ; mithin dieses Zei­chen einer Zauberey der Todten grundfalsch sey. Aus diesem fälschen Grund hat man die abgeschmacktesten Folgen gezo­gen. Denn man hat geschlossen, dass ein angegebener Vampyre seine Bosheit allen den Körpern einflösse, welche nach ihm in eben denselben Freudhof be­graben würden. Denn natürlicher Weise mussten diese Körper weniger ver­fault seyn, als andere, die man vor dem Vampyre eingegraben hat. Aus diesem schönen Grund hat das Consistorium zu Olmütz den 23. April 1731 neun Körper verbrennen lassen, unter icelchen sieben kleine Kinder­körper ivarén, weil man dafür hielt, dass sie ein Vmpyre angesteckt hätte, welcher vor ihnen in demselbigen Freudhofe begraben worden. Den todten Körpern aber, welche vor dem Vampyre ihr Grab allda ge­funden , wiederfuhr Gnade, doch haben die Herrn Commissarien Wabst und G o s ser erwiesen, dass in den unverdächtigen Körpern noch unver­sehrten Theile vorhanden gewesen, und in einem derselben auch ein wenig Blut gefunden worden. Sie haben auch dargethan, dass die zween Ignoran­ten , obbemeldte Bader mit Lügen gehandelt. 3. §. Ob die Vampyren die Lebendigen durch Erscheinun­gen etc. beunruhigen? Nun ist es an dem, dass auch die Erscheinungen, welche von deren zum Theile oder ganz unverfaulten Körpern her kommen sollen, in einige Betrach­tung gezogen werden. sehen. Mithin habe er erkennet, was man davon aussprenget, sey ein leeres Ge- schrey, eine blosse Einbildung, die die Furcht in solchen einfältigen Leuten ver­ursache.

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