Linzbauer, Franciscus Xav.: Codex Sanitario-Medicinalis Hungariae 1 (Budae, 1852-1856)
Mantissa
734 mal einen geöffneten Körper gesehen , und kein Wort vom Baue des menschlichen Leibes wüssten, wie sie selbsten dem Commissario bekannten, sind diejenigen Zeugen, auf derer Veranlassung das Urtheil „zum Verbrennenu gefallet wird. Es ist wahr der Commissarius von Olmütz hat nicht jederzeit einen Bader zur Untersuchung dieser Sache, der genug geschickt wäre. Man brauchte nur ziceen geistliche Commissarien, welche über den Vampyrismus ganz rit- termässig ihren Ausspruch thaten, dann es erhellet aus den Anteactis, dass man im Jahre 1723 den Körper eines Menschen 13 Tage nach seinem Hinscheiden verbrennen lassen, und im Urtlieile gab man dieses für die Ursache an, weil seine Crossmutier bei der Gemeinde in keinem guten Ruf gewesen sey. Im Jahre 1724 verbrennte man den Körper eines Menschen 18 Tage nach dessen Tode, weil er mit dem Vorigen befreundet geivesen. Es war genug , icann man nur von der Freundschaft eines angegebenen Vampyrs gewesen , so hatte der Process bald ein Ende. Man verbrennete den Körper eines Menschen zween Tage nach seinem Absterben aus keiner anderen Ursache, ohne iceiterer Zeugenschaft als weil der Körper nach dem Tode noch wohl und gut ausgesehen, und die Gliedmassen noch bügsam gewesen. Aus allen dem, was oben angeführet worden, lässt sich klar abnehmen, dass die Erhaltung eines Körpers ohne Fäulung aus ganz natürlichen Ursachen geschehen könne; dass die Fäulung gemeiniglich eine lange Zeit erfordere , welche sich nach der vorgehenden Krankheit, nach der Wärme oder Kälte der Luft, nach der Beschaffenheit der Erde, und noch vielen anderen zufälligen Nebensachen veränderen. Dass das Consistorium von Olmütz den Körpern die erforderliche Zeit der Fäulung nicht gelassen ; mithin dieses Zeichen einer Zauberey der Todten grundfalsch sey. Aus diesem fälschen Grund hat man die abgeschmacktesten Folgen gezogen. Denn man hat geschlossen, dass ein angegebener Vampyre seine Bosheit allen den Körpern einflösse, welche nach ihm in eben denselben Freudhof begraben würden. Denn natürlicher Weise mussten diese Körper weniger verfault seyn, als andere, die man vor dem Vampyre eingegraben hat. Aus diesem schönen Grund hat das Consistorium zu Olmütz den 23. April 1731 neun Körper verbrennen lassen, unter icelchen sieben kleine Kinderkörper ivarén, weil man dafür hielt, dass sie ein Vmpyre angesteckt hätte, welcher vor ihnen in demselbigen Freudhofe begraben worden. Den todten Körpern aber, welche vor dem Vampyre ihr Grab allda gefunden , wiederfuhr Gnade, doch haben die Herrn Commissarien Wabst und G o s ser erwiesen, dass in den unverdächtigen Körpern noch unversehrten Theile vorhanden gewesen, und in einem derselben auch ein wenig Blut gefunden worden. Sie haben auch dargethan, dass die zween Ignoranten , obbemeldte Bader mit Lügen gehandelt. 3. §. Ob die Vampyren die Lebendigen durch Erscheinungen etc. beunruhigen? Nun ist es an dem, dass auch die Erscheinungen, welche von deren zum Theile oder ganz unverfaulten Körpern her kommen sollen, in einige Betrachtung gezogen werden. sehen. Mithin habe er erkennet, was man davon aussprenget, sey ein leeres Ge- schrey, eine blosse Einbildung, die die Furcht in solchen einfältigen Leuten verursache.