Linzbauer, Franciscus Xav.: Codex Sanitario-Medicinalis Hungariae 1 (Budae, 1852-1856)

Mantissa

666 an der March und Leytha gezogene Cordon zwar nicht gdntzlichen cassiret und aufgehoben, sondern nur in Ansehung der bishero veranstalteten scharfe fen Spörrung, mittelst Aufhebung deren Contumazen zu Mannersdorff, Brugg und Neufeld, dann mittels Reducirung der an gedachten Cordon angestellten Land- Wacht, deren Gränitz-Reutern, und einiger Unter-Commissarien li- miliret, darfür aber, gleichwolen einige Patrouille von der regulirten Miliz zur Bereutung beeder Flüssen, March und Leutha , dann auch einige Infan­terie zu Bewachtung deren annoch verbleibenden Einlass-Orlen, nebst einem hierzu gebrauchenden t/wfer-Commissario angestellet, und andurch das Com­mercium mit oftbemeldten an Oesterreich anliegenden gesunden Comitatem er-' öffnet werden solte ? Es hat Uns auch vorbesagt Unsere Sanitäts-Hof-Commis- sion, in Erwegung, dass vielgehörte Unserem Ertzliertzogthum Oesterreich benachbarte diesseits der Donau liegende Comitater, wie auch die Stadt Press­burg und die Insul Schütt beständig gesund verblieben, und in derenselben District während der, in denen übrigen Theilen und daruntigen Comitatem und Districien fürgewesten Contagion nicht das mindeste Zeichen einer anste­ckenden Seuche verspüret, sondern nur um mehrerer Sicherheit willen von Oesterreich bis anhero ausgeschlossen worden seyen, die nachstehender mas- sen, verwilligende Limitirung des heroberen Cordons, und eröffnende Com­munication mit denen an Oesterreich angrentzenden Comitatem mit dem Bey- satz allerunterthänigist eingerathen, dass der untere dies- und jenseits der Donau gezogene Pest-Cordon, so zwar bis anhero durch die angestellte Land- Wachten , mit guter Würkung, indeme das Uebel theils Orten auf eine und theils Orten auf 2 Stund von demselben entfernet gewesen, in diesen aber schon wiederum völlig gedämpfet worden ist, nach Thunlichkeit verwahret worden, zu mehrerer Verhütung des verbottenen Hereinschleichens, auch mit regulir- ter Miliz besetzet, und die heraufreisen wollende noch ferrershin ausserhalb des unteren Cordons, zur vierwöchigen Contumaz angehalten werden möch­ten. Welchen Vorschlag Wir der Sicherheit Unserer Erb-Länder gemäss zu seyn befunden , mithin demselben beangenehmet, und dannenhero durch seine Behörde unterm 17. vorigen Monats Martii anbeföhlen haben, dass mehrbesagt unterer Cordon disseits der Donau, durch die Land-Wacht, als denen die Steeg und Weeg am besten bekannt seynd, mit allem Fleiss noch ferners be­wachet, und zu noch mehrerer Sicherheit durch die in Raaber-, Comorner- und Simegher-Comitat dermalen bequartirte zwey Dragoner-Regimenter Ba- thiani, und Würtenberg-Neustadt, nach der zwischen ihnen, durch beede Regiments-Commendanten und Unseren Königl. Samtá'fs-Commissariuin Gra­fen Johann Esterhazy machenden Eintheilung, und zicar durch jedes in seinen inhabenden District beständig und fleissig patrouilliret, beede Regimenter aber zu desto bequemlicheren Patrouillirung, in die diesseits des Cordons an selben nächstgelegene Dorf schäften verleget, auch überdies noch zu desto ge­sicherter Verwahrung deren Haupt-Passagen und Landstrassen, die in Co- morner Comitat ohnedies einquartirte Patrouillen des Max Stahrembergischen Regiments zu Hülf genommen und ausgestellet, jenseits der Donau hingegen, der von Waitzen aus durch den Novigrader und Pester an den Heveser Comi­tat gezogene Cordon, mit genügsamer Land-Wacht besetzet, an selben durch die in Novigrader und Görnerer Comitat einquartirte Courassier-Regimenter Lubomirsky und Carl Palß beständig patrouilliret und dessentwegen zwischen beeden Regiments-Commendanten und Unserem Königlichen Saniiäts-Commis- sario Grafen Paul Palassa die behörige Einverständniss gepflogen werden solle. Da nun auch bereits die Nachrichten eingeloffen; dass diese von Uns anbefohlene Veranstaltungen daruntcn schon würcklich vollzogen seyen; soha-

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