Linzbauer, Franciscus Xav.: Codex Sanitario-Medicinalis Hungariae 1 (Budae, 1852-1856)

Mantissa

665 Entbieten all- und jeden Unseren in diesem Erlz-Hertzoglum Oester­reich unter der Enns befindlichen Stadt, Mährt, Dorf- und Grund-Obrigkei- ten, Geist- und Weltlichen, was Wardens, Stands oder Wesens die seynd, wie ingleichen allen Land-Gerichten , deren Inhabern, Verwaltern, Pflegern tind Richtern, insonderheit aber allen Mauth- und Aufschlags-Beamten und sonsten jedermänniglich, sonderbar denen nächst denen Hungarischen Gränitzen gelegenen Herrschaften, Städt- Markt- Dorfschaften und Gemeinden, welchen dieses Unser Patent zu sehen, zu hören und zu lesen vorkommet, Unsere Gnad und icird ohnehin jedermann bekannt seyn, weichergestalten die leydige Pest- Seuche , in Unsern Erb-Königreich llungarn und Sclavonien, wie auch in dem Fürstenlhum Siebenbürgen und dem Temesvarer Bannat, durch die letz­tere drey Jahre hero grassiret, sich von Zeit zu Zeit immer mehr er s hericärts ausgebreitet, und viele tausend Menschen hingerissen habe, Wir auch an- durch, zu Hindanhaltung dieses landverderblichen Uebels gleich anfangs ver­anlasset worden seyen, nicht nur allein diesseits der Donau von erstermelten Fluss bey Szöny bis an die Draa, und jenseits der Donau, an der Waag einen Cordon anzulegen, sondern auch , zu noch mehrerer Sicherheit, Unsere Nie- der-Oeslerreichische Gräntzen mit Ziehung eines ordentlichen Cordons an dem March- und Leutha-F/wss, folglichen auch mit Ausschlüssung deren herwärts des obernannt unteren Cordons gelegenen, obschon beständig gesunden, und niemals inficirt-geicordenen Comitatem auf das engste zu verwahren, folg­sam die aus denen unteren inficirlen Comitatem herauf Reisende zu einer dop­pelten Contumaz an denen unteren und oberen Cordons anhalten zu lassen: wordurch dann und zuvorderist mit Göttlichen Beystand dem leydigen Pest- Uebel der gestalten vorgebogen worden: dass Unsere Nieder-Oesterreichische Erblande sowohl, als obbemelt durch den unteren Cordon eingeschlossene Co- mitater davon befreyet, anbey auch durch die von hieraus fürgekehrte, und darunten vor genommene Rettungs-Mitteln, dasselbe in denen mehristen impe- stirt gewesenen, ausser besagten Cordons gelegenen Orten und Districten gäntzlichen gedämpfet: in denen wenigen annoch suspecten darunligen Dör­fern aber, mittelst Spörr- und Umzinglung derenselben, wie auch Vertilgung deren giftfangenden Effecten, und Fürkehrung deren übrigen Präcautionen dergestalten eingeschlossen worden ist, dass dessen weitere Einreissung nicht im mindesten zu befürchten; sondern vielmehr zu hoffen stehet, dass solche auch in diesen wenigen , wie gemeldet, ausser deren Cordons liegenden Orten, mit Göttlicher Hülf demnächsien icerde ausgerottet werden. Nachdeme nun also vorgehörtermassen, dass in eingangserwähnte Kö­nigreich und Länder eingerissene leydige Infections-Uebei disseits der Donau von sieben gantzen Comitatem, nernlichen dem Wiselburger, Oedenburger, Eisenburger, Raaber, Vespriner, Saladienser und Simegher Comitat, dann jenseits der Donau, von der Stadt Pressburg und der Insid Schütt, die gan- tze Zeit hindurch gäntzlich abgehalten, auch in dem Pressburger, Neutraer, und Barser Comitat, dann in dem Königreich Croaten, in welchen nur einige Ort inficiret waren, mittels gepflogener guten Obsorg der vollkommene Gesund­heits-Stand schon vorlängst hergestellet, und in denen überigen diess- und jenseits der Donau ausserhalb besagten Cordons liegenden unteren Comitatem theils gäntzlichen ausgerottet worden, theils aber dergestalten abgenommen hat, dass dermalen (Gott seye Dank!) respectu deren disseits des unteren Cordons, und an Oesterreich anliegenden erstbenannten Comitatem der vor­geweste Contagions-Ver dacht gewichen ist. So haben Wir durch Unsere Saniläts-Hof-Commission in reiffe Berath- schlagung ziehen lassen: ob nicht bey so beschaffenen Sachen, der her ob er c,

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