Linzbauer, Franciscus Xav.: Codex Sanitario-Medicinalis Hungariae 2 (Budae, 1852)
Regimen Caroli VI. imperatoris et regis
85 Verlust noch einige Medici und Chirurgi dahin abgeschiket, auf Veranstaltung des Hoff-Kriegs-Raths aber die Raubereyen mit eysserster Schärfe abgestellet werden. So viel nun die wegen gemelter Seuche nöthige Praecautionen belanget , beziehen sich Ihre Kay. May. auf dero vorhin schon sorgfdltigst erlassene Resolutionen, und gebietten nochmahlen, solche mit aller schärffe auf das genaueste zu beobachten, insonderheit aber solle die äuszerste Sorge getragen werden, das die in dem Banat sich zusamen ziehende Armee nicht angestecket, weder die Contagion über die Theisz als dermahligen Haubt-Cordon weiter in Hungarn überbracht, und dar durch die sammentliche benachbarte Erbländer der Anstekungs-Gefahr näher ausgesetzet werden; wie dann Sie Hoff-Com- mission gar recht daran, auch nicht gezweiflet wird, es werde der Hof- Kriegs-Rath nicht allein die vorhin gemachte heilsammste Vorsehungen würck- lich veranstaltet haben, sondern auch mit allen ernst darob seyn, damit das veranstaltete, auch verlässlich befolget werde, benantlich, das die Vestung Temesvár, und die daselbstige grosse Palanka, so viel die dermahlige Con- juncturen immer zu lassen, auf das schärffeste eingesperet, und hierzu allen- fahls einige hundert Mann von der regulirten Miliz angewendet, vor allem aber, damit die daselbstige Garnison nicht angestecket werde, alle mögliche Praecautiones vorgekehret, die allda inficirten Häuser, besonders gespörret, und von aussen verwachtet, eben dieser rigor auch bey allen anderen würcklich angesteckten Orthen in besagten Banat mit genauer einspörr, und umzinglung deren selben gebrauchet, die auf dem Land einschichtige, und in denen Dörfern inßcirte Häuser aber sambt denen Kleidern und Effecten ohne unterschied und ohne einigen Aufschub verbrennet, und zumahlen sich eusscret, das wider die schon ergangene gemessene Resolution- und Verordnungen, jedannoch weder die auszraucherung deren aus Verdächtigen Orthen kommenden Briefschaften beobachtet, noch die umzingl- und Bewachtung in gleichen auch die an der Theisz bestirnte Contumaz und durchlas Örther mit gehöriger aufmerk- samkeit, schärffe und Verlässlichkeit auch Nothturffen besorget werden, inde- me nicht allein in vermelte von dem Obrist-Lieutenant Hägen, und Jean von Hannspen, dan von dem Stsabs-Vhysico Dolfin aus Temesvár, als einen würcklich impestirten Urth suß dato 7. dies angezogene Tabell und Journal ohne vorher gegangener ausreucherung eingeschiket, sondern auch der jüngsthin aus erst gedachten Temesvár, utpote Loco infecto, anhero Spedirte Neffzer, und dieser Tagen des zu erholten Temesvár stehenden Cameral Cassiers Ehe- würthtn N. Tliässerin von dannen anhero gekommen, ohne dass selbe zu Arad, oder Szegedin, alsz denen bestellen Contumaz-Örthern wäre angehalten worden, wordurch mehrmahlen die unverlässliche Befolgung deren in ein, und anderen gemachten nachdrucksamen Anordnungen am Tag liget, alsz befehlen Ihre Kays. May. allergnädigst dem Obrist-Post-Amt, damit ob der Vorhin schon gebottenen auszräucherung deren ausz dem Banat kommenden Briefschafften ohne unterschied Vestiglich gehalten, und dessenthalben an die in denen an der Theisz bestirnten Contumaz- und Durchlasz-Örthern angestelte Postbeamte die verschärfte Verordnung erlassen: und so fern wider Vermuten etwa gleich wählen ungeräucherte Briefe heraufkommen möchten , solches noch bey dem Post-Amt zu Wien vollzogen werde, nochmahlen mitzugeben; vorgemeldte Thässerin auch, welche nacher Baaden, alsz Ihr Geburlhs-Orth sich begeben haben solle, alsogleich gefänglich anzuhalten, und scharff zu exa- mimren, wie, und wo Sie über die Theisz gekommen, auch wer ihr durchgeholfen , und ob sie unterweegs ihres hcrkomens, und habender Gesundheits- Fede halber nicht befraget worden ? damit allenfalls ein ernstlich- auch hinlängliches Excmpl statuiret werden möge; denen Commendanten zu Arad