Linzbauer, Franciscus Xav.: Codex Sanitario-Medicinalis Hungariae 2 (Budae, 1852)

Regimen Mariae Theresiae imperatricis et regis

485 ren Durchfällen, und Urin, grösserer Herzensangst, schwerem Äthemholen, kalten Angstschiceis, Verdrähung der Augen., Zusammenziehung der Fingern, Erkaltung der äusserlichen Theilen, schwärzlichten Nägeln, Zitierung der Lippen Überfällen worden ? 06 er nicht im Angesicht bleyfärbicht und Erdfarb ausgesehen, auch dieses Zustandes halber keine andere offenbare Ursach, oder Gelegenheit zu erfahren gewesen ? 3- io. Ob an dem Körper eine starke, und grosse Geschwulst des ganzen, oder wenigstens des untern Leibs? Ob der Leichnam gelb und grün, Erdfarb und Bleygelb, dann das Angesicht braun und aufgeloffen, die Zungen schwarz, dick und aushängend ausgesehen? Ob am Leibe, besonders auf der Brust, grösser- oder kleinere, schwärzlicht-gelblicht-röthlicht, oder andere Flecken zu finden ? 4- to. Ist wohl zu bemerken, ob im Magen einige Spur, oder Satz von Gift (Saburra venenosa) anzutreffen, und wie dasEingeweid beschaffen seye ? Schlüsslichen ist es um Erhebung des corporis delicti in Kindsmorden zu thun, allico sich zwey Fragen ergeben: 1-mo. Ob das Kind lebendig oder toder auf die Welt gekommen ? 2-do. Ob das Kind durch gewaltthälige Hand umge­kommen seye? damit also die Verlässlichkeit erlanget werde, so muss die äusser- und innerliche Besichtigung darumén frühzeitig vorgekehret werden , weiten verschiedene Ursachen und Umstände theils vom Körperl, theils vom Wetter, oder der Zeit eine zufällige Veränderung erwecken können, und ist bey der Section zu beobachten, ob? und was für affectus im Leibe gewesen? und vielleicht dem Kind den frühzeitigen Tod zuwege gebracht haben mögen ? Weilers ist darauf Acht zu haben, ob das tode Kind in einem unreinen, un­flätigen , warmen oder feuchten Orte gefunden worden ? es erfordert auch die Noth bey einem loden Kind, das Hauptblätlein, die Schläjfe, das Hauptblat des Kopfs , ob selbes mit den Fingern eingedrucket seye, und die Maalzeichen von den Fingern vorhanden? item das hintere Theil des Haupts und den Nacken wohl zu beaugenscheinigen, ob ? und was für eine Violenz, id est: Zwang da­ran zu vermerken ? Ob das Knäblein an dem Scroto oder Hodensäcklein ger­drücket , geschwollen, roth oder blau seye? Ob dem Kind die Nabelschnur na­he am Leibe abgerissen, oder unterbunden worden seye, oder nicht? item, ob in dem Intestino recto, oder Mastdarm, in Spliinctere der musculus constri­ctor , das ist, das Schlüss- oder zusammenziehende Mäuslein des Hinlern, und Blasen mit einem Büthel, oder ästigen Stäblein durch das Fitschel'n verletzet, oder das Kind durch einen Schwefelyestank, von der glüenden Lichtbutz , oder scharfen Rauch, oder eingelassenes Gift in die Nasenlöcher hingerichtet wor­den ? Ob die am Hals des Kinds hinterlassene blaue Fleck für eine von der Mutter herkommende Gewaltthätigkeit zu achten , oder zu glauben , dass solche von einer schweren Geburt herrühren ? es pßeget auch insgemein von den un­züchtigen Weibspersonen eingestreuet zu werden, das Kind seye im Mutterleib, oder bey der wirklichen Gebährung gestorben; um aber zu erforschen, ob das Kind bis zur, oder nach der Geburt gelebet habe ? ist nölhig zu beobachten ob das Kind 1- ino Allerdings an der Länge und Stärke, in seinen erforderlichen Gliedmassen vollkommen, mit den Nägeln an Händen und Füssen, dann ob dem Haupt mit Ilaarlein versehen und gebührend gestaltet seye? 2- do. Ob die Nabelschnur frisch, knoric.ht, rein und lebhafter Farbe seye? 3- tio. Ob von den Anwesenden gleich nach der Niederkunft verspüret worden, dass das Kind an noch icarm gewesen ? 4- lo. Ob aus der verbundenen Nabelschnur das Geblüt häuffig geflossen ?

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