Linzbauer, Franciscus Xav.: Codex Sanitario-Medicinalis Hungariae 2 (Budae, 1852)
Regimen Mariae Theresiae imperatricis et regis
486 ob an dem verschiedenen Kind, in dessen Leibe und Eingeweid kein, oder wenig Geblüt befindlich ? 5- to. Ob nicht währender Schwangerschaft, und zwar fürnehmlich gegen den letzteren Tagen der Geburt, durch einen unvorgesehenen Fall, oder schweres Heben der Mutter, oder Erschütterung des Leibs, oder frühe ablrei- bende Arzney, überflüssige, verdächtige, starke Aderlass, starkes Kiesen, Schrecken, Zorn und ausserordentliches Fasten das Kind verdorben, oder geschwächt , mithin zur Geburt unbequem und unschicklich gemacht worden ? 6- to. Ob sich nicht das Kind, da etwan bey der Geburt Leute gewesen, währender Geburt von ein- zu anderer Seite nur geschoben, doch nicht lebhaft sich gerühret, solches auch die Mutter, und die herumstehende beobachtet haben ? Ob die Geburt leichtlich oder schwer von statten gegangen, oder ob währender Geburt das Geblüt merklich ausgeflossen ? Ob nah der Geburt die Nachgeburt leichtlich erfolget seye? Nebst all-obigen sollen die Kundschaftgeber nicht allein auf die Complexion , der etwan zum ersten gebührenden Mutter, sondern auch, ob es nicht ein schmächtig-, elend-, gering- und klein-zartes Kind seye ? reflectiren, folglich ihre Meinung sowohl in diesem Verbrechen des Kindsmords, als in ob- erwehnten Verbrechen des Todschlages und Vergiftung wohl bedacht, und pflichtmässig mit Beiruckung derer aus ihrer Kunst hergeleiteten Ursachen einrichten. Dieser Instruction icird nachfolgende Nützliche Anmerkung wegen der in den Beschauzetteln jedesmal auszudrucken kommenden Beschaffenheit der Wunden heygerucket. Bey Besichtigung eines verunglückt- und verletzten Menschen haben die darzu beruffene Leib- und Wundärzten in ihren abgebenden Attestatis nicht allein des Verwundet- oder Toden seinen Namen, Alter, Geschlecht, Leibsbeschaffenheit oc. sondern hauptsächlich die Gattungen der Verletzung: ob sie gering , gefährlich, oder gar tödtlich seye? zu bestimmen; anbey musz der Wundartzt allzeit gehöriger, und geschickter Instrumenten, womit er die Untersuchung der Wunden und Eröffnungen der toden Körper pfleget aufzustellen , sich bedienen, weil ansonst viele Fehler können begangen werden; unter- einsten solle er auch auf das Instrument, womit die Verwundung ist gemacht worden, wohl Acht haben , weilen eben daraus der Gewalt desto geschwinder beurtheilet icerden kann. Eine Wunde ist bekanntermassen nichts anders, als eine frische blutige Zertrennung deren sowohl weichen Theilen (partes molles) als wie die häutige, fleischichte, sennichte; dann der harten Theilen (partes durae) als Knochen, und Knorpel sind, welche mit einem scharffen Instrument, als Degen, Messer oc verursachet werden. Es ist hiebey ein Unterscheid zu machen zwischen Wunden, so von einem stumpfen Instrument, oder von schlagen, fallen , werffen, beissen, schiessen gemachet, und jenen, welche von wütigen Thieren sind beigebracht worden. Sonderheitlich ist der Unterscheid in Ansehung der Wunden selbst wegen ihrer Gegend, äusseren Gestalt, Grösse und Tie ffe in Acht zu nehmen, tcoraus man bald schliessen kann: welche Theile, und wie selbe verletzt worden? Weilen aber alle Theile des menschlichen Körpers können verletzet werden, so pfleget man solche in Verwundungen von Kopf, Hals, Bi'ust, Bauch, oberen, und unteren Gliedmassen einzutheilen; und dieses vermög der Gegend. In Ansehen der Gefahr aber werden die Wunden in geringe, gefährliche und tödtliche abgetheilet. Und vermög dieser Eintheilung kann ein jeder