Vámossy István dr.: Adatok a gyógyászat történetéhez Pozsonyban (Pozsony, 1901)

II. Az 1679. és 1713. évek pestisjárványairól Pozsonyban - Függelék

— 230 Auctorität des Directoris Sanitatis, dass solche von einem gesunden Orte ankommen, oder durch die darzu bestellten Leute gesäubert seyn. Sie sollen sich auch hüten, dass sie einem Hause, in welchem einer krank gewesen, keine Stücklein oder Lumpen zu denen Fenstern auswerfen. Goldschlager, Kirschner, Pergam enter und Leder­Bereiter. Diese sollen kein Ingeweid von denen Thieren in der Stadt auswasehen, auch die Haut und Fell nicht in den Wasser beitzen. Im gleichen sollen sich die Seiffen-Sieder von Ein­tauchung der Kertzen enthalten; Das Unschlitt zerlassen, die Laugen bereiten, und dergleichen stinckcnde Hand-Arbeit, sollen sowohl sie, als die Goldschlager und andere, vor der Stadt an entfernete Ort verrichten. Barbierer und Bader. Bey einreissender Pest sollen alle warme und andere Bäder aufgehoben seyn, sie sollen aber Obsicht haben, dass an denen Feiertägen nicht gar zu grosse Menge der Leut in denen Barbier-Stuben zusammen kommen. Tischler. 1. Bey währender Pest sollen sie einen Vorrath an Todten- Truhen machen, und zwar um den Werth, welchen die Obrig­keit setzen wird, damit also ohne Verzug die todte Körper von denen Todten-Tragern in die behörige Ort geleget, oder von denen Trägern ausgetragen werden mögen. 2. Zu solcher Zeit sollen sie die Todten-Truhen aus schwachen und leicht verfaulenden Läden machen, damit auf diese Weiss der Inficirten Körper desto ehender verfaule. Wirthe, Köche und allerhand Speiss-Händler. T. An denen Festtägen solle keiner aus ihnen vor den Gottesdienst, noch zu später Abendzeit, weniger zur Nacht, etwas vou Wein, Möth, Bier oder Brandwein reichen.

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