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F. v. Winckel: Frauenleben und -leiden am Äquator und auf dem Polareise
9] Frauenleben und -leiden am Äquator und auf dem Polareise. 219 es gierig verschlang; das Kind verzehrte fast eine ganze Kokosnuß* ohne die mindeste Verdauungsstörung dadurch zu bekommen. Bei Unterleibsbeschwerden der Kinder werden ihnen von der Negerin j^listiere gesetzt, indem sie ein ungefähr 20cm langes, hornähnliches Holzrofir mit dem spitzen Ende in den After einführen, oben Wasser hineinschütten und nun, den Mund in den Trichter pressend, statt einer Spritze aus Leibeskräften das Wasser in den Darm blasen; ebenso werden auch Erwachsenen Klistiere gegeben. Zur Arbeit werden die S äuglinge, die noch nicht laufen können, mitgenommen,indem sie rittlings auf derHüfte der Mutter oder im Rücken auf einem um die Stirn derMutter und unter dem kleinen Allerwertesten führenden Bande getragen, sich mit ihren Händchen an Arm, Schultern und Brust anklammern. Die Kanakin schleppt ihre kleinen Kinder auch in reitender Stellung auf ihrer Hüfte mit; hier fixiert durch ein in Form eines Schals um sie geschlagenes, auf der entgegengesetzten Schulter geknüpftes Pandänusblatt. Graf Pfeil bemerkt dabei, daß, solange die Kanakenkinder klein seien, sie mitunter ganz niedlich wären, obwohl sie den Negerkindern in keiner Weise zur Seite gestellt werden könnten. Bei den Balinegern überwiegen die Langschädel; doch bezweifelt Hutter, ob dies von Geburt aus das gewöhnliche sei und nicht bloß zustande komme, weil es bei den Negerinnen allgemeine Sitte sei, den kleinen Kindern durch Streichen und steten Druck eine langgestreckte, eiförmige Kopfgestalt zu geben. Der Eintritt der Pubertät wird bei der Negerin festlich begangen. Sie muß sich um diese Zeit in ihre Behausung zurückziehen. Dann wird ihr Menstrualblut in einer Schale aufgefangen, die ganze Verwandtschaft sammelt sich im Gehöft der glücklichen Eltern und besichtigt in Abwesenheit des jungen Mädchens die herumgezeigten Beweise. Bei der Beschneidung der Knaben findet dagegen keine Festlichkeit statt, ebensowenig bei der Geburt eines Kindes und dessen Namengebung. Die Ehe trägt den monogamischen Charakter; daher gibt es nur eine unter gewissen Zeremonien geheiratete Frau als legitime Gattin. Die Ehe zwischen Blutsverwandten auf- und absteigender Linie und zwischen Geschwistern ist verboten, gleiche Bestimmungen gelten nach Graf Pfeil auch bei den Kanaken. Dem Manne der Negerin ist der Verkehr mit Sklavinnen gestattet, in der Zeit, während sich seine Frau der Kohabitation enthält, z. B. während der Regel, während eines Teils der Schwangerschaft und solange sie ihr Kind stillt. Nicht gestattet ist dem Manne der Verkehr mit andern verheirateten