Papers and Documents relating to the Foreign Relations of Hungary, Volume 1, 1919–1920 (Budapest, 1939)

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1920 Die ungarische Regierung ist bereit, auf die Geltendmachung jener historischen Rechte, die eine mehr als tausendjährige Ver­gangenheit dem ungarischen Staate auf dieses Gebiet gegeben hat, zu verzichten und die Entscheidung der Frage, ob das Gebiet in Zukunft zu Österreich oder zu Ungarn gehören soll, dem freien Entschlüsse der Bevölkerung zu überlassen, — und ist auch damit einverstanden, dass zur Ermöglichung einer von jedem äusseren Zwang freien Willenäusserung der Bevölkerung dieses Gebietes die weitestgehenden Sicherheiten gegeben werden. Die ungarische Regierung verpflichtet sich, dass sie das Ergebnis der anzuordnenden Volksabstimmung — vorausgesetzt, dass die österreichische Regierung eine ebensolche Erklärung abgibt — als bindend für sich ansehen wird. Da jedoch öster­reichischerseits die Notwendigkeit einer Angliederung der in Rede stehenden Teile Westungarns an das Gebiet der österreichischen Republik mit strategischen und nationalen Erwägungen be­gründet wird, erklärt sich die ungarische Regierung gleich­Zeitig bereit, diese Interessen auf gesetzlichem Wege, beziehungs­weise durch verträgliche Abmachungen auch für jenen Fall sicherzustellen, dass die Bevölkerung Westungarns sich für das Verbleiben bei Ungarn entschliessen sollte. Ungarn ist infolgedessen bereit, sein Recht, auf den in Rede stehenden Gebieten Truppen zu halten, auf jenes Mindestmass militärischer Kräfte zu beschränken, das zur Aufrechterhal­tung der inneren Ordnung und Sicherheit unerlässlich nötig ist. Ungarn ist des weiteren bereit, der deutschen Bevölkerung Westungarns zur Verwaltung ihrer eigenen Angelegenheiten eine weitgehende Autonomie zu gewähren, die ihren deutschen völ­kischen Character für alle Zukunft sicherzustellen geeignet ist. Endlich ist Ungarn geneigt, das künftige wirtschaftliche Verhältnis zwischen Österreich und Ungarn auf Grundlage des völlig freien gegenseitigen Handelsverkehrs einzurichten und dadurch die Möglichkeit zu schaffen, dass Österreich sich bei der Befriedigung seiner wirtschaftlichen Bedürfnisse nicht nur auf den westungarischen Gebietsstreifen, sondern auf ganz Ungarn stützen könne. Es ist auch bereit, Mittel zu suchen, um die wirtschaftlichen Interessen, die in Österreich mit der Anglie­derung Westungarns in Zusammenhang gebracht werden könnten, auch für jenen Fall entsprechend sicherzustellen, wenn dieser freie Handelsverkehr in einer späteren Zukunft erlöschen würde.

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