Diplomáciai Iratok Magyarország Külpolitikájához 1936-1945, 3. kötet
Függelék - VI. Az iratok német nyelvű tartalmi kivonata
Zustimmung verweigert hätte — was seines Erachtens die Vorbedingung einer Unterstützung durch Italien gewesen wäre —, könnte die italienische Regierung die versprochenen Flugzeuge nicht senden, eine Entscheidung, die Ciano mit der Solidarität der Achsenmächte begründete. 57. 21. 11. 1938 Telephonchiffretelegramm des Außenministers an den ungarischen Budapest Gesandten in . Berlin Der Außenminister hätte aus Rom die Information erhalten, daß die deutsche Regierung die karpatoukrainische Aktion zu untersagen gedächte. Der ungarische Gesandte in Berlin möge Ribbentrop fragen, ob sich Deutschland nicht auf den Standpunkt des Desinteressements stellen könnte. 58. 21. 11. 1938 Note der deutschen Regierung an die ungarische Regierung Budapest Die deutsche Regierung sei von der italienischen Regierung dahingehend informiert worden, daß man in Budapest die militärische Besetzung der Karpatoukraine plane; dies stehe im Widerspruch mit dem Versprechen des ungarischen Außenministers, nämlich daß man gewalttätige Aktionen verhindern und ohne Zustimmung der deutschen Regierung nicht handeln werde. In ihrer Démarche vom 19. November habe die deutsche Regierung ihre Besorgnisse in bezug auf eine solche Aktion zum Ausdruck gebracht. Die ungarische Regierung hätte diese Mitteilung mißverstanden und in Rom so eingestellt, als ob die deutsche Regierung dieser Aktion nichts in den Weg stellte. Die ungarische Regierung hätte die durch den ersten Wiener Schiedsspruch bestimmte Grenze als definitiv anerkannt; der geplante militärische Schritt würde dem Ansehen jener Mächte schaden, die diese Entscheidung getroffen haben: die deutsche Regierung erwarte, daß sich Ungarn an den Wiener Schiedsspruch halte; der Einmarsch in die Karpatoukraine werde auf den Widerstand der tschechoslowakischen Armee stoßen, eine Tatsache, durch die Ungarn in eine kritische Lage geriete. Die deutsche Regierung sei aber nicht in der Lage, helfend einzugreifen. 59. 21. 11. 1938 Note der italienischen Regierung an die ungarische Regierung Budapest Der auch von Ungarn anerkannte Wiener Schiedsspruch legte die als endgültig zu betrachtenden Grenzen der Tschechoslowakei und der Karpatoukraine fest. Durch eine Waffentat würde Ungarn moralisch in eine schwierige Lage geraten und auch dem Prestige der beiden Mächte, die die Entscheidung trafen, schaden. Außerdem würde Ungarn infolge des Widerstandes der tschechischen Armee in eine militärisch schwere Lage geraten; die italienische Regierung wäre nicht in der Lage, helfend einzugreifen. Aus diesem Grunde mache die italienische Regierung die ungarische Regierung aufs nachdrücklichste darauf aufmerksam, daß der Wiener Schiedsspruch eingehalten werden müsse. 60. 21. 11. 1938 Telegramm des ungarischen Militärattaches in Warschau an den Warschau Generalstabschef Der Generalstabschef der polnischen Armee habe die nötigen Vorkehrungen getroffen, um eine kombinierte Division auf karpatoukrainischem Gebiet zusammenzuziehen. 61. 21. 11. 1938 Telephonchiffretelegramm des ungarischen Gesandten in Warschau an Warschau den Außenminister Der Gesandte wünscht darüber unterrichtet zu werden, ob die Information des polnischen Außenministers, daß Hitler — der durch Mussolini von der geplanten karpatoukrainischen Aktion erfahren hatte — gegen diesen Plan Einspruch erhoben hätte, den Tatsachen entspreche. 734