Diplomáciai Iratok Magyarország Külpolitikájához 1936-1945, 2. kötet

Függelék - VI. Inhalt der Aktenstücke

491a. Beilage 491b. Beilage 491c. Beilage 492. 13. 10. 1938 Komárom 492a. Beilage 492b. Beilage 493. 13. 10. 1938 Komárom 493a. Beilage wakische Delegation das Gebiet von Csallóköz an, ohne Pozsony und Umgebung. Die ungarische Delegation ist von diesem Angebot nicht befriedigt, damit weitet sich die Diskussion auf die anderen von Ungarn bewohnten Gebiete aus. Nach der Erwähnung verschie­dener Zwischenfälle wird die Sitzung ohne konkrete Vereinbarung geschlossen. Note der tschechoslowakischen Delegation für die ungarische Delegation Bacinsky bringt der ungarischen Delegation die Bevollmächtigung des Ministers der autonomen karpatoukrainischen Regierung zur Kenntnis. Antwortmemorandum der tschechosloivakischen Delegation Die tschechoslowakische Regierung weist den Vorwurf zurück, sie wäre bemüht, die Verhandlungen zu verzögern. Es wird fest­gestellt, im Münchener Abkommen sei ein Zeitraum von drei Monaten angegeben und von Gebietsübergabe sei darin keine Rede. Die slowakische und karpatoukrainische Frage gehöre nicht in den Rahmen der gegenwärtigen Verhandlungen. Bacinsky erklärt, die karpatoukrainischen politischen Parteien hätten sich — mit Ausnahme der kommunistischen Partei — einstimmig für den Anschluß an die Tschechoslowakische Republik auf föderativer Grundlage entschieden, auf karpatoukrainische Städte würden sie unter keinen Umständen verzichten. Ungarisch —tschechoslowakisches Kommunique Umfaßt die Besprechung vom 12. Oktober Aufzeichnung über die ungarisch—tschechosloivakischen Verhandlungen Tiso gibt die von der tschechoslowakischen Regierung für die ungarischen politischen Gefangenen erlassene Amnestie bekannt und ersucht um radikale Maßnahmen in der Angelegenheit der bewaffneten Aggression durch Ungarn bei Királyhelmec. Krno überreicht den tschechoslowakischen Gegenvorschlag mit Landkar­ten und einem Anhang zur Räumung und Besetzung des vorge­schlagenen Gebiets. Von ungarischer Seite wird dieser Vorschlag als unannehmbar bezeichnet. Von der tschechoslowakischen Delega­tion wird das Prinzip der Gleichheit betont, ebenso viele Slowaken sollen in den an Ungarn übergebenen Gebieten leben wie Ungarn in den bei der Slowakei verbleibenden Gebieten ansässig sind. Dieser Standpunkt wird von ungarischer Seite zurückgewiesen und die Vertagung der Sitzung vorgeschlagen. Erlaß der tschechoslowakischen Regierung Amnestie für die politischen Gefangenen ungarischer Nationalität. Aufzeichnung der tschechoslowakischen Delegation Gegenvorschlag der tschechoslowakischen Delegation zur Uber­gabe bestimmter Gebiete. Aufzeichnung über die ungarisch —tschechoslowakischen Verhandlun­gen Außenminister Kánya verliest eine Erklärung und überreicht deren schriftliche Ausfertigung der tschechlowakischen Delegation. Erklärung der ungarischen Delegation Die Erklärung stellt fest, der tschechoslowakische Gegenvorschlag zu den neuen Grenzen zwischen Ungarn und der Tschechoslowakei weiche in so großem Umfang vom ungarischen Standpunkt ab, daß von weiteren Verhandlungen kaum ein befriedigendes Ergebnis er­wartet werden könne. Daher ersuche die ungarische Delegation die vier Unterzeichnerstaaten des Münchener Abkommens, die Gebiets­forderungen zu regeln. Die tschechoslowakische Delegation nimmt die Erklärung zur Kenntnis. 64 A müncheni egyezmény létrejötte 1009

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