Diplomáciai Iratok Magyarország Külpolitikájához 1936-1945, 2. kötet

Függelék - VI. Inhalt der Aktenstücke

488a. Beilage 488b. Beilage 489. 11. 10. 1938 Komárom 490. 11. 10. 1938 Komárom 490a. Beilage 490b. Beilage 491. 12. 10. 1938 Komárom ungarischen Minderheit sei das Gebiet als ungarisch anzusehen, wo nach den Angaben der Volkszählung vom Jahre 1910 mehr als 50% der Einwohnerschaft ungarischer Nationalität war. Die tschechoslowakische Delegation ist mit der Volkszählung vom Jahre 1910 als Ausgangspunkt für die Festlegung des Gebiets der ungarischen Minderheit nicht einverstanden, sie bittet, ihr Zeit zu lassen, um die Frage erneut studieren zu können. Von ungarischer Seite wird erklärt, wenn die tschechoslowakische Delegation nicht bereit sei, die ungarischen Wünsche zu erfüllen, sei die Fortsetzung der Verhandlungen zwecklos. Antwortmemorandum der tschechoslowakischen Delegation Im Antwortmemorandum wird festgestellt, daß die Frage des von ungarischer Seite geforderten Selbstbestimmungsrechtes für Slowa­ken und Karpatoukrainer nicht in den Rahmen der augenblicklichen Verhandlungen gehöre. Die territorialen Forderungen der unga­rischen Regierung widersprechen nach tschechischer Ansicht den ethnischen Prinzipien und lassen wirtschaftliche und verkehrstech­nische Gesichtspunkte außer Acht, so daß sie als unannehmbar bezeichnet werden müssen. Ungarisch —tschechoslowakisches Kommunique Terminangabe der bereits durchgeführten und der geplanten Verhandlungen. Aufzeichnung über die ungarisch —tschechoslowakischen Verhand­lungen. Besprechung der Sachverständigen Die Diskussion drehte sich darum, ob die Angaben der Volkszäh­lung vom Jahre 1910 zuverlässig sind und wieweit sie als Grund­lage für eine Gebietsregelung herangezogen werden können. Von ungarischer Seite wird ausgeführt, für eine Gebietsregelung kön­nen nur ethnische Gesichtspunkte in Betracht kommen, wirtschaft­liche, verkehrstechnische und strategische Gesichtspunkte seien nebensächlich. Die tschechoslowakische Delegation macht zu jeder Gemeinde Bemerkungen. Ein Beschluß wird nicht gefaßt. Aufzeichnung über die ungarisch —tschechoslowakischen Verhan­dlungen Jeder Vertragspartner bringt die durch die Gegenseite ausgelösten Zwischenfälle zur Sprache. Eine Untersuchung der Fälle wird zugesagt. Unter Hinweis darauf, daß Tiso erst umittelbar vor Beginn der Verhandlungen nach Komárom zurückgekommen ist und so nicht in der Lage gewesen sei, das Material der Vorbespre­chungen und des ungarischen Memorandums zu studieren, bittet er um Vertagung der Verhandlungen. Außenminister Kánya erblickt darin ein Bestreben, die Verhandlungen zu verzögern. Erklärung der ungarischen Delegation In der Erklärung wird der Standpunkt der ungarischen Regie­rung zu den Verhandlungen ausgeführt. Ungarisch —tschechoslowakisches Kommunique Veröffentlichung der Zeitpunkte der gewesenen und künftigen Ver­handlungen. Aufzeichnung über die ungarisch —tschechoslowakischen Verhand­lungen Der tschechoslowakische Außenminister antwortet in schriftlicher Form auf das am Vortage von Außenminister Kánya überreichte Memorandum. Tiso schlägt als Verhandlungsgrundlage die Gewäh­rung der territorialen Autonomie für die in der Slowakei und in der Karpatoukraine lebenden Ungarn vor. Ohne territoriale Zuge­ständnisse hält Kánya die Fortsetzung der Verhandlungen für überflüssig. Nach kurzer interner Beratung bietet die tschechoslo­1008

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