Inventare Teil 9. Inventar des Verkehrsarchivs in Wien (1959)

Die Bestände des Verkehrsarchivs: - A. Selekte und Gesamtregistraturen von Hofstellen und Ministerien

23 Organisation blieb bis zum 10. IV. 1861 in Kraft, an welchem Tage das neu­errichtete Ministerium für Handel und Volkswirtschaft fast alle Eisenbahn­angelegenheiten übernahm. Die Abwicklung der Geschäfte der bereits ver­kauften Staatsbahnen verblieb jedoch der Ministerialkommission bis zu ihrer Auflösung am 1. XII. 1864. Da in diesem Zeitpunkt viele Fragen noch nicht bereinigt waren, übernahm das Departement 33 des Finanzministeriums die endgültige Liquidierung der ersten Staatsbahnperiode Österreichs; diese Arbeiten konnten erst 1877 (!) vollkommen abgeschlossen werden. Während der kurzen Kompetenz des Finanzministeriums auf dem Gebiete des Eisen­bahnwesens sind als wichtigste Ereignisse zu nennen: die feierliche Eröffnung der Elisabethbahn von Wien nach Salzburg am 12. VIII. 1860 und die Betriebs­aufnahme der Wiener Verbindungsbahn. Bei der Ministerialkommission standen Grundeinlösungsfragen an erster Stelle, ferner verschiedene Ab­rechnungsstreitigkeiten mit Bauunternehmern. Verzeichnis: 1. 15 Kartons allgemeine Akten (1860—1861), die Akten des Jahrganges 1859 werden noch unter „Handelsministerium“ geführt, Zahlenregistratur, Akten­bezeichnung meistens E, zwei Indices und vier Streichbücher, Hauptinventar, 3. Band, Seite 2—14. 2. 24 Kartons Ministerialkommission (1860—1877), Zahlenregistratur, Akten­bezeichnung MC, 12 Indices und 2 Nummernbücher, im letzten Karton vereinzelt Abschriften von Präsidialakten des Finanzministeriums (1854—1864), Haupt­inventar, 2. Band, Seite 363 bis 386. Archivbezeichnungen: III C bzw. III Ca. 6. Ministerium für Handel und Volkswirtschaft (1861—1867). Die Behandlung aller volkswirtschaftlicher Fragen durch das Finanz­ministerium blieb jedoch nicht von langer Dauer, und mit Beginn der kon­stitutionellen Ära in Österreich wurde Matthias Konstantin Graf von Wicken­burg am 4. II. 1861 zum Minister für Handel und Volkswirtschaft ernannt. Durch die kaiserliche Entschließung vom 10. IV. 1861 (RGBl. 49) fielen dem neuerrichteten Ministerium für Handel und Volkswirtschaft alle Angelegen­heiten des Handels, der Gewerbe, der Kommunikationen und des Agrar­wesens zu; dem Finanzministerium verblieb auf dem Sektor des Eisenbahn­wesens jedoch die Abwicklung der Geschäfte der aufgelösten Zentraldirektion und die Mitwirkung bei Überwachung der eine Staatsgarantie oder eine Sub­vention genießenden Eisenbahngesellschaften. Die Geschäftseinteilung vom 19. IV. 1861 (Abschrift Pr. ZI. 561) war wohl aus Ersparnisgründen von einer später nie mehr erreichten Einfachheit: der Dienstpostenplan sah nur einen Sektionschef als Vertreter des Ministers (in der Folge zeitweilig sogar nicht besetzt) und sechs Ministerialräte vor, die je einem Departement vorstanden (1 Handelspolitik, 2 Gewerbeangelegenheiten, 3 Eisenbahnen (Maly), 4 Schiff­fahrt (Schmid), 5 Bergbau und 6 Landwirtschaft). Dieser Aufgabenkreis erfuhr im folgenden Jahr noch eine Erweiterung durch die Übernahme der bis zum 1. XI. beim Finanzministerium verbliebenen Post- und Telegraphen-

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