Inventare Teil 9. Inventar des Verkehrsarchivs in Wien (1959)
Die Bestände des Verkehrsarchivs: - A. Selekte und Gesamtregistraturen von Hofstellen und Ministerien
15 einigten Hofkanzlei, die Eisenbahnfragen betreffen, wurden vom Verkehrs- archiv im Laufe der Zeit angelegt, sodaß wenigstens über die Eisenbahnakten der Hofkanzlei der jeweilige Bestand leicht feststellbar ist. Bei Forschungen gerade aus der Zeit vor 1848 wird in diesem Zusammenhang auf verschiedene Bestände im Haus-, Hof- und Staatsarchiv hingewiesen. Verzeichnis: 9 Kartons (1824—1848), 3 Indexbücher, 2 Akten- und 1 Skar- tierungsverzeichnis. Im Hauptinventar, 1. Band, Seite 1 — 9, sind die wichtigsten Geschäftsstücke schematisch, ohne Berücksichtigung der alten Registratursbezeichnungen (VG 8—14) nach Materien angeführt: I. Anlage von Eisenbahnen: 1. Vorschläge und Mitteilungen, 2. Wahl des Systems, 3. Konzessionsvorschriften, 4. Eisenbahnaktienvereine, 5. Nord-, Raaber-, Mailand-Venedigerbahn, 6. Staatsbahnen, Organisation, 7. Verpachtung der Staatsbahnen, 8. Einstellung der Konzessionserteilung; II. Eisenbahnbau: 1. Grundeinlösung, 2. Herstellung der Stationsvorplätze; III. Eisenbahnbetrieb: 1. Polizeigesetz, 2. Technisch-polizeiliche Prüfung, 3. Bahnaufsicht und Bahnerhaltung, 4. Zugförderung, 5. Verkehr, 6. Anrainer, 7. Sanität, 8. Zusammenstellung der Betriebsvorschriften; IV: Verhältnis der Eisenbahn zur Post, V: Zoll und Paß, VI: Ausländische Eisenbahnen, VTI. Einzelne Eisenbahnen: 1. Budweis —Linz, 2. Linz—Gmunden, 3. Erste Österreichische Eisenbahngesellschaft (Budweis—Gmunden), 4. Kaiser Ferdinands- Nordbahn, 5. nördliche Staatseisenbahn, 6. Wien—Gloggnitzer bzw. Wien—Raaber- j Bahn, 7. südliche Staatseisenbahnen; VIII. Projekte: 1. Galizien, 2. Wiener Verbindungsbahn, 3. Wien—Baden, 4. Pferdebahnen im Hausruck, 5. Tiroler Eisenbahn, 6. Prager Eisenbahn (Pilsen), 7. Prag—Dresden, 8. Reichenberg — Görlitz, 9. Reichenberg—Zittau, 10. Italienische Linien, 11. Vormerkungen über skartierte Akten. Im Karton 9: Präsidialakten (1835 — 1839), die Nordbahn betreffend. Archivbezeichnung: II A. 2. Allgemeine Hofkammer (1841—1848). Wie bereits bei der Vereinigten Hofkanzlei erwähnt wurde, ist die Allgemeine Hofkammer bereits bei den allerersten Anfängen des Eisenbahnwesens zur Stellungnahme aufgefordert worden, da ja alle Privilegien die finanziellen Interessen des Staates indirekt berührten und für die allgemeine volkswirtschaftliche Entwicklung des Landes von Bedeutung waren. Bald nach dem Amtsantritt von Karl Friedrich Freiherrn von Kübeck als Präsident der Allgemeinen Hofkammer (25. XI. 1840) wurden die Kompetenzen dieser Behörde auf dem Gebiete des Eisenbahnwesens entscheidend erweitert. Bereits am 30. XII. 1840 trat die Hofkammer im Gegensatz zur Hofkanzlei für ein aktiveres Eingreifen des Staates beim Bau neuer Eisenbahnlinien ein, obwohl beide Behörden über die Errichtung der zunächst herzustellenden Bahnen einig waren. Die Ansichten und die Prophezeiungen von Kübeck, der mit der Entwicklung des Eisenbahnwesens in Österreich unzufrieden war, erfuhren durch die Hilfeansuchen der privaten Bahngesellschaften an die Staatsverwaltung im Mai 1841 eine Bestätigung. Auf Grund umfangreicher Erhebungen stellte der Präsident der Allgemeinen Hofkammer den Antrag, den Weiterausbau des österreichischen Eisenbahnnetzes im wesentlichen durch die Staatsverwaltung zu besorgen, wobei jedoch die bestehenden Pri-