Inventare Teil 9. Inventar des Verkehrsarchivs in Wien (1959)
Die Bestände des Verkehrsarchivs: - A. Selekte und Gesamtregistraturen von Hofstellen und Ministerien
16 vilegien und Konzessionen nicht berührt werden sollten und außerdem prinzipiell neue Konzessionen unter gewissen Einschränkungen verliehen werden könnten. Im kaiserlichen Handschreiben vom 19. XII. 1841 teilte man die Eisenbahnen in Privat- und Staatsbahnen ein, wobei als Staatshahnlinien erklärt wurden: die Verbindungen von Wien über Prag zur sächsischen Grenze, von Wien nach Triest, von Venedig über Mailand zum Comosee und schließlich eine noch nicht festgelegte Linie nach Bayern; die oberste Leitung aller Staatsbahnen und die Beaufsichtigung der bereits in den angegebenen Richtungen im Bau oder Betrieb befindlichen Privatbahnen ging auf die Allgemeine Hofkammer über, wobei die Leitung aller Eisenhahnangelegenheiten dem Hofkammerpräsidenten persönlich übertragen wurde, der — ohne an die in den übrigen Angelegenheiten der Hofkammer vorgeschriebene Gremialform gebunden zu sein — sich der Mithilfe ausgesuchter Mitglieder bedienen konnte. Zu diesen Beratungen konnten auch fallweise Mitglieder der Hofkanzlei und des Hofkriegsrates herangezogen werden, sodaß die meisten Eisenbahnangelegenheiten in der Zeit von 1842 bis 1848 in einem kleinen Kreis bei der Allgemeinen Hofkammer entschieden wurden. Für die unmittelbare Besorgung aller Angelegenheiten des Staatsbahnbaues wurde eine dem Hofkammerpräsidenten unterstellte, technisch-administrative Behörde, die Generaldirektion für die Staatseisenbahnen eingerichtet, deren interne Organisation bei den ausführenden Stellen dargestellt ist (Seite 56). Die Eisenbahnakten der Allgemeinen Hofkammer wurden seit 1842 durch den Hofrat Alois Edlen von Kremer behandelt, der in das Präsidium der Hofkammer überstellt wurde; gleichzeitig wuirde mit einer eigenen Protokollführung für Eisenbahnangelegenheiten begonnen. Der Einfluß von Kübeck auf das Eisenbahnwesen stieg von Jahr zu Jahr, so erfolgten im Juni 1842 kaiserliche Befehle an die ungarische Hofkanzlei und an den Hofkriegsrat, daß bei allen Verhandlungen zur Errichtung von Eisenbahnen in Ungarn und in der Militärgrenze mit dem Einverständnis der Hofkammer vorzugehen sei. Somit finden seit diesem Zeitpunkt alle Eisenbahnangelegenheiten der gesamten Monarchie in der Registratur der Allgemeinen Hofkammer ihren Niederschlag. Zwecks Sicherstellung des Staatseisenbahnbaues und um weitere Spekulationen in Eisenbahnpapieren zu verhindern, wurde auf Grund neuerlicher Verhandlungen 1845 die Erteilung von Konzessionen an private Gesellschaften auf zunächst 5 Jahre eingestellt. Durch die Errichtung einer Kreditkassa zum Ankauf von Eisenbahnaktien konnte 1846 ein drohender Zusammenbruch des gesamten Kapitalsmarktes verhindert werden; eine Maßnahme, die von Kübecks Zeitgenossen und von der Nachwelt sehr hoch eingeschätzt wurde. Auch an allen Vorschriften, die von der Vereinigten Hofkanzlei erlassen wurden, wirkte die Hofkammer mit. Vom technischen Standpunkt sind besonders die Anfänge des Telegraphenwesens erwähnenswert, dessen Entwicklung seit 1846 in engem Zusammenhang mit den Eisenbahnen erfolgte, wofür von Kübeck eine eigene Kommission unter Leitung des späteren Handelsministers Baumgartner eingesetzt wurde. Durch Entsendung von