Inventare Teil 8. Inventar des Kriegsarchivs in Wien (1953)
I. Band - 2. Das Kriegsarchiv im Rahmen der Staatsverwaltung
20 Oberkommando der Kriegsmarine, die „Kriegswissenschaftb'che Abteilung der Luftwaffe“ (Archiv der k. u. k. Luftstreitkräfte und jetziges Luftfahrt-Archiv) dem Oberkommando der Luftwaffe, die „Heeresbücherei“ (alte KA.-Bibliothek) dem Chef der Heeresbüchereien. 1945 wurde das mit allen seinen Teilen wiedervereinigte KA. zuerst der Staatskanzlei, dann vorübergehend dem sog. „Heeresamt“, schließlich der Generaldirektion des ÖStA. unterstellt. Vergleichsweise änderte sich die Unterstellung des KA. von 1711—1918, also in 207 Jahren, 8mal, von 1918—1945, d. i. in 27 Jahren limai. In diesen Ziffern kommt die Bewegtheit der letzten Jahrzehnte zum Ausdruck. Mit der Unterstellung unter die Generaldirektion des ÖStA. erfüllte sich 1945 der alte bis 1710 zurückreichende, 1845 von Josef C h m e 1 wieder aufgegriffene und auch 1848 ernstlich erwogene Gedanke der Schaffung eines Zentral-Staatsarchivs 7). Neuerlich forderte Bach 1857 ein Reichsarchiv mit Einschluß des KA. Dieser Plan fand jedoch nicht die Genehmigung des Kaisers. 1885 wollte Ungarn ein „österr.-ung. Staatsarchiv“ unter Einbeziehung von Beständen des KA. errichten, doch auch dieser Gedanke blieb unausgeführt. Spätere Bestrebungen, das KA. dem Haus-, Hof- und Staatsarchiv anzugliedern, stießen auf den Widerstand des Ministeriums des Äußeren (1914) und auch die Absicht des Bundesministeriums des Inneren im Jahre 1923, alle Archive — ohne das Haus-, Hof- und Staatsarchiv — in einem Neubau zusammenzuschließen, fand keine Verwirklichung8). D. Die Dienstordnungen des Kriegsarchivs und dessen Organisation. Unter den Begriff der Dienstordnungen fallen beim KA. verschiedene obrigkeitliche Weisungen: „Kanzleiordnungen“ aus den ältesten Zeiten, da es sich im hofkriegsrätlichen Archiv zuerst nur um die geordnete Hinterlegung von Aktenstücken gehandelt hat; „Organische Bestimmungen“, welche die Gliederung des Archivs nach Bestandsarten, Tätigkeitsgebieten und Personal festlegten; „Dienstvorschriften“, durch welche die Aufgaben des Archivs, die wissenschaftliche und archivalische Tätigkeit geregelt wurden und die zugleich die allgemeine Geschäftsgebarung festsetzten; „Ordnungen“, denen die Aufgabe zufiel, die öffentliche Benützung des Archivs zu bestimmen; „Statute“, „Instruktionen“ und „Bestimmungen“, welche zumeist alle eben genannten Vorschriften organisatorischer, wissenschaftlicher und personeller Natur in sich begriffen. Die Benutzungsordnungen entwickelten sich stufenweise von der strengsten Ordnung des 18. Jhdt. bis zur liberalen Freigabe der Archivschätze im 20. Jhdt. Die Überleitung des KA. nach dem ersten Weltkrieg in die Zivilverwaltung unterwarf das KA. den Ordnungen der Zivilarchive, ohne daß aber dadurch einschneidende Änderungen eintraten. An Dienstordnungen sind im Laufe der Jahrhunderte sehr viele erlassen worden. Die wichtigsten von diesen seien chronologisch unter Angabe ihrer wesentlichsten Verfügungen angeführt: 7) G. W o 1 f, Geschichte der k. k. Archive in Wien, Wien 1871, und Th. E x e 1, Die Kodifikation des öffentlichen Rechtes und die Reform des Registratur- und Arehivwesens, Wien 1875. 8) Gesamtinventar des Haus-, Hof- und Staatsarchivs, Wien 1936, I/S. 26, 28, 32, 36 und 71.