Inventare Teil 8. Inventar des Kriegsarchivs in Wien (1953)

I. Band - 1. Die Entwicklung des archivalischen Besitzstandes

7 durchgesetzt hatte, besonders, daß der Kommission ein fachkundiger Offizier zugeteilt wurde. Die Durchforschung der älteren hofkriegsrätlichen Akten wurde 1827 beendet36). Die Dienstanweisung von 1818 hatte zur Folge, daß die wissenschaftliche Auswertung vom Archivdienst abgetrennt und einer besonderen Abteilung (später Generalstabsbüro für Kriegsgeschichte) übertragen wurde. Nun konn­ten sich die Archivoffiziere rein archivalischen Aufgaben widmein und da­durch wurde es endlich möglich, die Rückstände aufzuarbeiten. Die in der Registraturs- oder Schriftenabteilung, dem Kern des Archivs, gesammelten Feldakten, die bis zum 18. Jahrhundert vielfach nicht einheitlicher, sondern verschiedener Herkunft waren, wurden nach Tagen, Monaten, Kriegsschau­plätzen und Feldzügen sorgfältig geordnet, Unbrauchbares ausgeschieden, und sodann Stück für Stück nach vorgeschriebenen Mustern protokolliert („regi­striert“), dazu kamen Namen- und Sach-Indices. In der Sammlung der „Mé- moires“, ebenfalls kein organisch erwachsener Bestand, wurden militärwissen­schaftliche und kriegsgeschichtliche Studien, Vorschläge, Gutachten, Berichte über fremde Heere u. ä. vereinigt, die sich nicht in die Feldakten einreihen ließen. Ebenso wurden die aus den Kriegen 1848/49 bis 1866 stammenden Akten behandelt. Außerdem war man weiter bestrebt, die Sammlungen durch Fühlungnahme mit anderen öffentlichen oder privaten Archiven zu vervoll­ständigen, sei es durch Erwerb, Tausch oder Abschriftnahme. Nachlässe und Spenden trugen gleichfalls zur Bereicherung bei. Als der Reichskriegsminister FML. Frh. v. Kuhn (1868—74) die Her­ausgabe der „Feldzüge des Prinzen Eugen von Savoyen“ anordnete, bot dies den Anlaß, ausgedehnte Quellenforschungen nach kriegsgeschicht­lichem Material aufzunehmen. Sie wurden großzügig und systematisch auf öffentliche und private Archive der ganzen Donaumonarchie, teilweise auch auf solche des Auslandes erstreckt und die Ergebnisse entweder abschriftlich, jedenfalls aber in Evidenzen über die durchforschten Archive niedergelegt37). Die Ausbeute war überaus reichlich. Die 1876 erlassenen „Organischen Bestimmungen für das k. k. Kriegs­archiv“ und eine entsprechende Dienstvorschrift brachten die Wiedervereini­gung des beim Gstb. bestehenden „Bureaus für Kriegsgeschichte“ mit dem 36) J. L a n g e r, a. a. O., 63. — KA. Direktionsakten, 1817—II—143 (Weisung für den mit der Aktenauswahl beauftragten Offizier). — Die Akten-Untersuchungs- Kommission erscheint im Militärschematismus von 1810 bis 1852 ausgewiesen. Die ihr erteilten Aufträge geben ein gutes Beispiel für die Schwierigkeiten ihrer Auf­gabe, einerseits den übermäßigen Aktenvorrat radixal zu verringern und anderer­seits dabei die verschiedensten Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Schon 1808 emp­fahl Eh. Carl die größte Vorsicht, damit nicht mit überflüssigen Papieren auch solche vertilgt würden, die in der Folge für das Ärar oder einzelne Personen noch von wesentlichem Interesse sein könnten. HKR. Prot. 1808—M—Nr. 266. Kaiser Franz befahl 1832 auf solche Akten zu achten, die, obwohl zum amtlichen Gebrauch nicht mehr dienlich, doch in historischer oder sonstiger Beziehung noch wertvoll seien, HKR. 1832—N—39/3. Ähnlich äußerte sich auch Kaiser Ferdinand 1841 und ordnete 1845 anläßlich eines besonderen Falles an, zur Aktenausscheidung nur „mit der nötigen Beurteilungskraft und Diensteserfahrung ausgerüstete Beamte“ zu verwenden, HKR. 1845—L Nr. 3990—9—67. Lehrreich ist auch ein Einblick in die Tätigkeitsberichte der Kommission: Im 2. Halbjahr 1826 wurden 27.904 Stücke elenchiert und revidiert, 86.545 Stücke superrevidiert und von diesen 19.955 Stücke asserviert (behalten) u. 66.590 Stücke vertilgt. Im 1. Halbiahr 1827 wurden 22.062 Stücke elenchiert u. revidiert, 77.184 Stücke superrevidiert und davon 21.758 Stücke asserviert und 55.426 Stücke vertilgt. (HKR. 1827—N—24/5 und 24/6). 37) AB. 7 — Dir. — 7.

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