Inventare Teil 8. Inventar des Kriegsarchivs in Wien (1953)

I. Band - 14. Die Archive der Zentralstellen des Heeres

135 з. Hilfsorgane des Hofkriegsrates. Von den mit oder ohne eigene Kanzleiführung versehenen „Hilfsämtern“ des HKR. und des KM. wie Kanzleidirektion, Registratursdirektion, Kanzlei­archiv, Universalmilitär-Depositenadministration, Aktenuntersuchungskom­mission u. a. sind zu unterscheiden die nicht nur in jedem Fall mit eigener Kanzleiführung versehenen, sondern auch in eigenem Wirkungskreis arbei­tenden „Hilfsorgane“, deren Anzahl im 19. Jhdt. mit dem Ausbau der mili­tärischen Kräfte des Staates anwuchs. Von 8 im Jahre 1848 stieg ihre Zahl bis 1913 auf 22. Die Archive jener Hilfsorgane, die hauptsächlich nur in der Lebenszeit des HKR. einer- und des KM. andererseits bestanden, wurden bei der Zentralstelle ihres zeitlichen Hauptbestehens eingeteilt. Die Archive jener Hilfsorgane, deren Bestand zwar noch lange in die Zeit des HKR. zurück­reicht, aber bis zum Ausgang der Monarchie gedauert hat, wenn auch unter mannigfachen Organisationsumwandlungen, wie z. B. das Genie-Hauptamt == Generalgenieinspektor, Artillerie-Hauptzeugamt = Generalartillerieinspektor и. a. sind dem KM. zugeordnet; eine Ausnahme hievon wurde mit dem Archiv des Chefs des Gstb. (GQuMSt.) gemacht, weil dieser 1913 dem a.h. Oberbefehl unterstellt wurde. a) Das Archiv des General-Kriegskommissariates (1738—1768). Die den Truppen im Feld beigegebenen Kommissäre hatten für Verpfle­gung, Löhnung, Gebarungskontrolle etc. zu sorgen. Mit der Einführung eines stehenden Heeres unter Ferdinand III. wurde 1650 für dieses Ressort ein eigenes „General-Kriegs-Commissariatsamt“ geschaffen und unter Leo­pold I. zur Hofstelle erhoben unter Koordinierung zum HKR., doch gleich diesem in finanzieller Hinsicht von der Hofkammer abhängig; Gebühren, Ver- pflegs- und Kontrollwesen der Armee waren der Leitung dieses Amtes unter­stellt, der leitende Generalkriegskommissär führte seine Aufgaben mit einem bei der Armee weilenden Obristkriegskommissär und zahlreichen Ober- und Feldkriegskommissären durch. Es geriet als selbständige Hofstelle oftmals in Kompetenzstreitigkeiten mit dem HKR., bis es endlich 1767, und kanzleimäßig 1769 dem HKR. einverleibt wurde7). Verzeichnis: 1. Akten 1738—1768: a) in commissariaticis: Fasz. 1/2—84; b) Status: Fasz. 87; c) Militärdirectorialia 1756—1762: Fasz. 88—122; d) Pro- viantica 1763—1766: Fasz. 123—132; e) Kassa 1764.—1767: Fasz. 133—135; — 2. Prot.: a) Resolutions-, Kommissions- etc. Prot. 1747—1767: 7 Bde.; b) Prot, zu la): Bde. 4—20; zu lc): Bde. 21, 23; zu ld): Bde. 36, 38, 40, 42, 44, 46; zu le): Bde. 48, 50, 52, 54, 56; c) Indices: zu la): Bd. 1—3, 6, 9, 12, 15, 18; zu lc): Bd. 22; zu ld): Bde. 35, 37, 39, 41, 43, 45; zu le): Bde. 47, 49, 51, 53, 55. b) Das Archiv des Reichs-Generalkriegskommissariates (1793—1805). Die Dienstvorschrift für das k. u. k. KA., Anleitung S. 57, Abschnitt X, führt darüber aus: „Nach der Eröffnung des Reichskrieges gegen Frankreich wurde zufolge a.h. Entschließung vom 7. März 1793 das ,Reichs-Generalkriegs- kommissariat* und die ,Reichs-Feld-Operationskasse‘ errichtet. Ihre Agenden erstreckten sich auf die Erhebung und Verwaltung der Reichsbeiträge, In­spizierung der Reichskommissariate und Kontingente, Beschaffung der Kriegs­bedürfnisse für die Reichsarmee, kurz über alle ökonomischen Angelegenheiten 7) Vgl. Feldzüge des Prinzen Eugen v. Savoyen hsgb. von der Abt. für Kriegsgeschichte des k. u. k. KA., I/S. 194 f.

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