Inventare Teil 8. Inventar des Kriegsarchivs in Wien (1953)
I. Band - 14. Die Archive der Zentralstellen des Heeres
135 з. Hilfsorgane des Hofkriegsrates. Von den mit oder ohne eigene Kanzleiführung versehenen „Hilfsämtern“ des HKR. und des KM. wie Kanzleidirektion, Registratursdirektion, Kanzleiarchiv, Universalmilitär-Depositenadministration, Aktenuntersuchungskommission u. a. sind zu unterscheiden die nicht nur in jedem Fall mit eigener Kanzleiführung versehenen, sondern auch in eigenem Wirkungskreis arbeitenden „Hilfsorgane“, deren Anzahl im 19. Jhdt. mit dem Ausbau der militärischen Kräfte des Staates anwuchs. Von 8 im Jahre 1848 stieg ihre Zahl bis 1913 auf 22. Die Archive jener Hilfsorgane, die hauptsächlich nur in der Lebenszeit des HKR. einer- und des KM. andererseits bestanden, wurden bei der Zentralstelle ihres zeitlichen Hauptbestehens eingeteilt. Die Archive jener Hilfsorgane, deren Bestand zwar noch lange in die Zeit des HKR. zurückreicht, aber bis zum Ausgang der Monarchie gedauert hat, wenn auch unter mannigfachen Organisationsumwandlungen, wie z. B. das Genie-Hauptamt == Generalgenieinspektor, Artillerie-Hauptzeugamt = Generalartillerieinspektor и. a. sind dem KM. zugeordnet; eine Ausnahme hievon wurde mit dem Archiv des Chefs des Gstb. (GQuMSt.) gemacht, weil dieser 1913 dem a.h. Oberbefehl unterstellt wurde. a) Das Archiv des General-Kriegskommissariates (1738—1768). Die den Truppen im Feld beigegebenen Kommissäre hatten für Verpflegung, Löhnung, Gebarungskontrolle etc. zu sorgen. Mit der Einführung eines stehenden Heeres unter Ferdinand III. wurde 1650 für dieses Ressort ein eigenes „General-Kriegs-Commissariatsamt“ geschaffen und unter Leopold I. zur Hofstelle erhoben unter Koordinierung zum HKR., doch gleich diesem in finanzieller Hinsicht von der Hofkammer abhängig; Gebühren, Ver- pflegs- und Kontrollwesen der Armee waren der Leitung dieses Amtes unterstellt, der leitende Generalkriegskommissär führte seine Aufgaben mit einem bei der Armee weilenden Obristkriegskommissär und zahlreichen Ober- und Feldkriegskommissären durch. Es geriet als selbständige Hofstelle oftmals in Kompetenzstreitigkeiten mit dem HKR., bis es endlich 1767, und kanzleimäßig 1769 dem HKR. einverleibt wurde7). Verzeichnis: 1. Akten 1738—1768: a) in commissariaticis: Fasz. 1/2—84; b) Status: Fasz. 87; c) Militärdirectorialia 1756—1762: Fasz. 88—122; d) Pro- viantica 1763—1766: Fasz. 123—132; e) Kassa 1764.—1767: Fasz. 133—135; — 2. Prot.: a) Resolutions-, Kommissions- etc. Prot. 1747—1767: 7 Bde.; b) Prot, zu la): Bde. 4—20; zu lc): Bde. 21, 23; zu ld): Bde. 36, 38, 40, 42, 44, 46; zu le): Bde. 48, 50, 52, 54, 56; c) Indices: zu la): Bd. 1—3, 6, 9, 12, 15, 18; zu lc): Bd. 22; zu ld): Bde. 35, 37, 39, 41, 43, 45; zu le): Bde. 47, 49, 51, 53, 55. b) Das Archiv des Reichs-Generalkriegskommissariates (1793—1805). Die Dienstvorschrift für das k. u. k. KA., Anleitung S. 57, Abschnitt X, führt darüber aus: „Nach der Eröffnung des Reichskrieges gegen Frankreich wurde zufolge a.h. Entschließung vom 7. März 1793 das ,Reichs-Generalkriegs- kommissariat* und die ,Reichs-Feld-Operationskasse‘ errichtet. Ihre Agenden erstreckten sich auf die Erhebung und Verwaltung der Reichsbeiträge, Inspizierung der Reichskommissariate und Kontingente, Beschaffung der Kriegsbedürfnisse für die Reichsarmee, kurz über alle ökonomischen Angelegenheiten 7) Vgl. Feldzüge des Prinzen Eugen v. Savoyen hsgb. von der Abt. für Kriegsgeschichte des k. u. k. KA., I/S. 194 f.