Inventare Teil 8. Inventar des Kriegsarchivs in Wien (1953)

I. Band - 14. Die Archive der Zentralstellen des Heeres

126 ihres Jahrganges. Diese Rubriken nach fest umrissenen Sachgebieten er­halten Zahlen von 1—126, nach denen sie in der Aktenaufstellung gereiht sind. Für Nachforschungen, die sich nicht auf einzelne Personen, Ereignisse, Orte etc., sondern auf ein Sachgebiet, z. B. Proviant-., Sanitäts-, Post-, Be­festigungswesen etc. erstrecken, greift man praktischer Weise daher nicht zum Index, sondern auf die Akten der betreffenden Sachrubrik. Eine Liste der bis zum Jahr 1801 gültigen, aber in diesem Zeitraum ihren Sachinhalt öfter wech­selnden Rubriken findet sich übersichtlich in der eingangs zitierten Dienst­vorschrift des KA., S. 30 ff., eine alphabetisch geordnete auf S. 129 f. Die 3. Periode (1762—1766) kehrt in der Hinterlegung ihrer Akten wieder zur einfachen Zahlenregistratur auf chronologischer Grundlage der 1. Periode zurück. Die Führung der Protokolle und Indices dagegen bleibt, wie sie in der 2. Periode eingerichtet worden war. Die 4. Periode (1767/68) ist eine Übergangszeit. Durch die Einverleibung der früher selbständigen Behörde des „General-Kriegs-Commissariates“ in den HKR. bedingt, sollte auch eine Reform des Kanzleiwesens durchgeführt wer­den, die sich aber in diesen beiden Jahren noch nicht vollständig auswirkte. Es blieb noch die gleiche Art in der Führung der Protokolle und Indices, nur mit dem Unterschied, daß auch bei den Kanzleibüchern der Justizkanzlei die Teilung in Expedit und Registratur zugunsten einheitlicher Führung ver­schwand. Für die Aktenhinterlegung dagegen wurde das einfache Rubriken­system auf chronologischer Grundlage der 2. Periode, doch mit einer Be- schräinkung auf 70 Rubriken, wieder aufgenommen. Trotzdem sind in der 4. Periode die gleichen Sachgebiete nicht mit der gleichen Rubrikenzahl wie in der 2. Periode bezeichnet; daran ist auch nicht die Beschränkung der Rubrikenanzahl schuld, sondern der Grund liegt in dem Umstand, daß jetzt die Sachgebiete alphabetisch gereiht und in dieser Reihung erst mit Rubriken­nummern versehen sind. Die 5. Periode (1769—1776) ist durch weitere Reformen der Kanzlei­führung und -manipulation gekennzeichnet. Die Führung der Indices erfolgte einheitlich, es verschwindet also der bis dorthin noch separat geführte Justizindex. Die P r o t o k o 11 führumg wird aufgelassen, dagegen die Kennzeichen für die Hinterlegung der Schriftstücke gleich in den Indices ein­getragen. Statt der Protokolle wurde für die Akten ein sogenannter „Extrakt­bogen“ mit Inhaltsangabe und Schlagwörtern am und im Faszikel beigelegt; im Jahre 1782 wurde angeordnet, diese Extraktbogen rückwirkend ab 1769 in „Rubrikenprotokolle“ zusammenzufassen, eine Arbeit, die aber nur bis zum Jahr 1771 gedieh. Doch wurde, um ein Schriftstück nur nach seiner Akten­nummer, ohne Angabe seines Inhaltes auffinden zu können, für die Zeit von 1762—1776 ein sogenanntes „Streichbuch“ angelegt, das in der Reihe der Kanzleibücher des HKR. die Nummer 999/1 trägt und zu jedem Akt dieser Jahre das Kennzeichen seiner Hinterlegung angibt. Eine gewisse Ergänzung findet dieser Band in einem weiteren Band über die „Asservata“ der Jahre 1769—1776, heute mit Band Nr. 999/2 bezeichnet; er verzeichnet die aus die­sen Jahren erhalten gebliebenen Schriftstücke, aber nicht nach ihrer Ge­schäftszahl, sondern mach ihren Hinterlegungs-(= Rubriken-)Kennzeichen. Auch in der Hinterlegung der Schriftstücke wurde ein weiterer Schritt vom einfachen Rubrikensystem auf chronologischer Grundlage zum kombi­nierten Rubrikensystem auf sachinhaltlicher Grund­lage getan, indem für die Hinterlegung des einzelnen Schriftstückes in der Rubrik nicht mehr der Monat seiner Entstehung und die in diesem zeitlichen

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